Norm
EO §65 DRechtssatz
Wird auf Grund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung verschiedener Forderungen Exekution geführt, so werden die einzelnen Ansprüche bei Beurteilung der Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses gesondert behandelt, auch wenn die dem Titel zu Grunde liegenden Forderungen in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0002316Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014