Norm: AußStrG §14 Abs2 Z3 C3cAußStrG idF WGN 1997 §14 Abs2 Z2 D2bZPO §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: "Über die Verfahrenshilfe" sind Rechtsmittel auch gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, mit welchen eine Sachentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt wird, jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 575/93 Entscheidungstext OGH 02.07.1993 1 Ob 575/93 Veröff: RZ 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Hat das Erstgericht den von der klagenden Partei gestellten Überweisungsantrag nach § 230 a ZPO wegen offenbarer Unzuständigkeit des hierin namhaft gemachten Gerichtes abgewiesen und wurde diese Entscheidung vom Rekursgericht bestätigt, so kann dessen Bestätigung gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht mittels Revisionsrekurses angefochten werden, da Gegenstand des rekursgerichtlichen Verfahrens der erstger... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Hat das Erstgericht den von der klagenden Partei gestellten Überweisungsantrag nach § 230 a ZPO wegen offenbarer Unzuständigkeit des hierin namhaft gemachten Gerichtes abgewiesen und wurde diese Entscheidung vom Rekursgericht bestätigt, so kann dessen Bestätigung gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht mittels Revisionsrekurses angefochten werden, da Gegenstand des rekursgerichtlichen Verfahrens der erstger... mehr lesen...
Norm: EO §307ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Wies das Erstgericht einen auf § 307 EO gestützten Erlagsantrag zurück und bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß, ist dies nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 70/93 Entscheidungstext OGH 16.06.1993 3 Ob 70/93 Veröff: RZ 1994/63 S 221 ... mehr lesen...
Norm: EO §307ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Wies das Erstgericht einen auf § 307 EO gestützten Erlagsantrag zurück und bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß, ist dies nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 70/93 Entscheidungstext OGH 16.06.1993 3 Ob 70/93 Veröff: RZ 1994/63 S 221 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 GZPO §528 Abs2 Z6 KZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Im Wiederaufnahmsverfahren über eine Besitzstörungsklage ist der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 533/93 Entscheidungstext OGH 19.05.1993 8 Ob 533/93 Veröff: EvBl 1994/3 S 26 8 Ob 526/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 GZPO §528 Abs2 Z6 KZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Im Wiederaufnahmsverfahren über eine Besitzstörungsklage ist der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 533/93 Entscheidungstext OGH 19.05.1993 8 Ob 533/93 Veröff: EvBl 1994/3 S 26 8 Ob 526/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIA1ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Verfahrens das in Geld nicht meßbare Grundrecht des Menschen auf persönliche Freiheit, dann bedarf es keines Bewertungsanspruchs durch das Gericht zweiter Instanz und die Zulässigkeit des Rechtsmittels hängt nur vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ab. Entscheidungstexte 1 Ob 12/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Sicherungsantrag der klagenden (Mit)Mieter folgend, dem beklagten Hauseigentümer - ohne dessen Anhörung - verboten, dem Erstkläger zu untersagen, in einer näher bezeichneten Wohnung an drei Wochentagen je drei Stunden ein Zimmer ohne Änderung der Substanz des Objektes für Ordinationszwecke zu benützen und eine Hinweistafel auf diese Ordinationstätigkeit und -zeiten an der Außenseite des näher bezeichneten Hauses im geringstmöglichen Umfang (Po... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB mit den Urteilen des Kreisgerichtes Korneuburg vom 18. Dezember 1984, GZ 10 Vr 949/82-570, und des Obersten Gerichtshofes vom 2. Juli 1986, GZ 9 Os 76/85-27, rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Vorverfahren 35 Cg 9/89 des Landesgerichtes St. Pölten begehrte der Kläger, die beklagte Republik Österreich aus dem Titel des Schadenersatzes schuldig zu erkennen, ihn bei sonstiger ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIA1ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Verfahrens das in Geld nicht meßbare Grundrecht des Menschen auf persönliche Freiheit, dann bedarf es keines Bewertungsanspruchs durch das Gericht zweiter Instanz und die Zulässigkeit des Rechtsmittels hängt nur vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ab. Entscheidungstexte 1 Ob 12/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KAußStrG 2005 §48AußStrG 2005 §68WGG §22 Abs2 Z3
Rechtssatz: Wenngleich der vom Gericht im Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit des Entgelts oder Preises zu fassende Beweisbeschluss gesondert anfechtbar ist, so stellt sich die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der dem von den Antragstellern gegen den zurückweisenden Teil des erstgerichtlichen Beweisbeschlusses erhobenen Rekurs nicht Folge gegeben wurde, als rein... mehr lesen...
Begründung: In dem auf Feststellung der Unzulässigkeit des von der Antragsgegnerin nach § 15 WGG begehrten Preises für die von den Antragstellern erworbene Reihenhausanlage gerichteten Verfahren faßte das Erstgericht Beweisbeschluß über die seiner Ansicht nach beweisbedürftigen Behauptungen der Antragsteller; hinsichtlich einer Vielzahl von Behauptungen der Antragsteller wies es die dafür angebotenen Beweise zurück. Dem von den Antragstellern gegen den zurückweisenden Teil des... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KAußStrG 2005 §48AußStrG 2005 §68WGG §22 Abs2 Z3
Rechtssatz: Wenngleich der vom Gericht im Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit des Entgelts oder Preises zu fassende Beweisbeschluss gesondert anfechtbar ist, so stellt sich die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der dem von den Antragstellern gegen den zurückweisenden Teil des erstgerichtlichen Beweisbeschlusses erhobenen Rekurs nicht Folge gegeben wurde, als rein... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei ist auf Grund eines rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Auftrags verpflichtet, der gefährdeten Partei einen bestimmten Bestandgegenstand zu übergeben. Die gefährdete Partei beantragte auf Grund dieses gerichtlichen Auftrags zur Übergabe die Bewilligung der Exekution durch Räumung des Bestandgegenstandes. Zugleich beantragte sie, ihrer Gegnerin und den mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durch einstweilige Verf... mehr lesen...
Begründung: Das im wesentlichen klagsstattgebende Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 19.7.1992, 21 Cg 40/91-26, haben der Drittbeklagte im Kostenpunkt sowie der Viertbeklagte und die Fünftbeklagte in der Hauptsache angefochten. Alle waren durch denselben Rechtsanwalt vertreten, der die Rechtsmitttel in einem Schriftsatz ausführte und dabei zwar die Frist des § 464 Abs 1 ZPO, nicht jedoch die des § 521 Abs 1 ZPO wahrte. Das Oberlandesgericht Graz wies des... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Verpflichteten ist zu E 19/92 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei das Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Der Verpflichtete lehnte den mit der Exekutionssache befaßten Vorsteher des Bezirksgerichtes wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht als nach § 23 JN zur Entscheidung berufener Gerichtshof wies die Ablehnung zurück (§ 24 Abs 2 JN). Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Abl... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 Abs2 Z3 KKO §47 Abs3
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245). Entscheidungstexte 3 Ob 102/92 Entscheidungstext OGH 03.02.1993 3 Ob 102/92 Veröff: SZ 66/15 = EvBl 1993/102... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters fand die Versteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Liegenschaft EZ 744 KG A***** statt. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung unter anderem gemäß § 12 Abs.10 bzw. 14 UStG die an das Finanzamt zur Abführung gelangende Umsatzsteuer in der Höhe von S 669.472,-- als Sondermassekosten an. Er legte dieser Anmeldung die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Linz vom 12.6.1991, Steuernummer *****, bei. In dieser teilte das ... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §528 Abs2 Z3 KKO §47 Abs3
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245). Entscheidungstexte 3 Ob 102/92 Entscheidungstext OGH 03.02.1993 3 Ob 102/92 Veröff: SZ 66/15 = EvBl 1993/102... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der beiden Beklagten zur Abgabe im Begehren näher umschriebener Willenserklärungen. Das Erstgericht wies die Klage a limine wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes jeweils S 50.000,- nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den Ausspruch über die Unzulässigkeit eines weiteren Rechtsmittels gr... mehr lesen...