Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z22ZPO §528 Abs2 Z3 K
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 528 Abs 2 Z 3 ZPO, die zufolge § 37 Abs 3 Z 16 MRG auch für das in § 37 Abs 3 Z 22 MRG geregelte Sicherungsverfahren gilt, ist gegen den Beschluß des Rekursgerichtes über den Kostenpunkt der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Dieser Rechtsmittelausschluß erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgend einer Form über Kosten abgesp... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also für die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen (vergleiche RZ 1995/5). Entscheidungstexte 1 Ob 501/95 Entscheidungstext OGH 27.01.1995 1 Ob 501/95 2 Ob 563/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also für die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen (vergleiche RZ 1995/5). Entscheidungstexte 1 Ob 501/95 Entscheidungstext OGH 27.01.1995 1 Ob 501/95 2 Ob 563/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z15MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Ist die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges von beiden Vorinstanzen konform bejaht worden, kann es zu einer Überprüfung durch den OGH nicht mehr kommen (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO, ein Sachbeschluss im Sinne des § 37 Abs 3 Z 15 und 18 MRG liegt insoweit nicht vor). Entscheidungstexte 5 Ob 71/94 Entscheidungstext... mehr lesen...