Norm
EO §307Rechtssatz
Wies das Erstgericht einen auf § 307 EO gestützten Erlagsantrag zurück und bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß, ist dies nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009018Dokumentnummer
JJR_19930616_OGH0002_0030OB00070_9300000_001