RS OGH 1993/6/16 3Ob70/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1993
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Norm

EO §307
ZPO §528 Abs2 Z2 K

Rechtssatz

Wies das Erstgericht einen auf § 307 EO gestützten Erlagsantrag zurück und bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß, ist dies nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009018

Dokumentnummer

JJR_19930616_OGH0002_0030OB00070_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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