Norm
AußStrG §14 Abs2 Z3 C3cRechtssatz
"Über die Verfahrenshilfe" sind Rechtsmittel auch gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, mit welchen eine Sachentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt wird, jedenfalls unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012383Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021