Norm
ZPO §528 Abs2 Z3 D1Rechtssatz
Unter Kostenpunkt ist nicht nur die Bemessung der Kosten, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, sowie die Ablehnung der Kostenentscheidung zu verstehen (so schon 3 Ob 102/92, SZ 66/15).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111498Im RIS seit
15.01.1999Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021