Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny in der Rechtssache der klagenden Partei C***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hanspeter Egger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei ***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Ralph Mayer, Rechtsanwalt in Wien, wegen 8.310,33 EUR, über den Re... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags der Antragsteller. Dagegen erhoben die Antragsteller einen außerordentlichen Revisionsrekurs den das Erstgericht als unzulässig und verspätet zurückwies. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Antragsteller gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 22. 11. 2010 nicht Folge. Gegen diese Entscheidung wenden sich die Antragsteller mit ihrer als außerordentlichen Revisionsrekurs bezeichneten Eingabe vom 14. 12. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem ausschließlich im Kostenpunkt angefochtenen Urteil sprach das Erstgericht aus, dass die Alterspension (gemeint des Klägers) monatlich ab 01.02.2009 EUR 959,39 und ab 01.01.2010 EUR 973,78 beträgt. Zugleich verpflichtete es die beklagte Partei, dem Kläger die mit EUR 2.446,87 (darin enthalten EUR 63,-- an Barauslagen und EUR 397,31 an USt) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen, wobei es die Kostenentscheidung auf § 41 ZPO ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 2 C 1331/06i des Bezirksgerichts Saalfelden ein Rechtsstreit anhängig. Nach mehreren erfolglosen Ablehnungsanträgen gegen Richter des Bezirksgerichts Saalfelden und des Landesgerichts Salzburg lehnten die Kläger auch den Vizepräsidenten des Landesgerichts Salzburg ab und stellten einen Verfahrenshilfeantrag. Mit Beschluss vom 29. 9. 2009 (ON 2) wies das Landesgericht Salzburg I. den Antrag der Kläger auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, s... mehr lesen...
Begründung: Im Zahlungsbefehl wird der Beklagte näher wie folgt umschrieben: „Beschäftigung: Gf Fa. B*****, geb.: *****.“ Der antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl, der am Kuvert den Beklagten nur namentlich mit Adresse ohne weitere Angaben bezeichnet, wurde am 15. 7. 2009 von Maria R*****, der Mutter des Beklagten, als Mitbewohnerin an der Abgabestelle übernommen. Nachdem kein fristgerechter Einspruch eingelangt war, erteilte das Erstgericht am 31. 8. 2009 die Vollstreckbarkeitsbes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Nikolaus J*****, 2. Günther J*****, und 3. Gerda J*****, alle vertreten durch Dr. Gerhard Taufner, Rechtsanwalt in Melk, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen ob der EZ *****, über den außerorde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. F***** S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Grassner Lenz Thewanger & Partner in Linz, gegen die beklagte Partei C***** AG, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 hob das Berufungsgericht das Anerkenntnisurteil des Erstgerichts vom 24. Jänner 1991 sowie das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig auf und erklärte die Kosten des nichtigen Verfahrens für gegenseitig aufgehoben. Den gegen diesen Beschluss erhobenen Kostenrekurs der beklagten Partei wies das Berufungsgericht mit Beschluss vom 26. August 2009 als unzulässig zurück. Dagegen richtet sich der von der Klägerin beantwortete Rekurs der Bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende sowie die Hofräte/Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. N***** J*****, 2. G***** J*****, 3. G***** J*****, alle vertreten durch Dr.Gerhard Taufner, Rechtsanwalt in Melk, betreffend den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschl... mehr lesen...
Mit dem – ausschließlich im Kostenpunkt – angefochtenen Urteil sprach das Erstgericht dem Kläger ab 1.1.2009 Pflegegeld der Stufe 2 im Ausmaß von EUR 284,30 monatlich zu und verpflichtete die beklagte Partei zum Kostenersatz, wobei es die zugesprochenen Kosten antragsgemäß mit EUR 751,45 (darin enthalten EUR 124,51 USt und EUR 4,40 Barauslagen) ausmittelte. Zur Begründung: der angefochtenen Kostenentscheidung wird im Ersturteil ausgeführt, dass sich diese auf § 77 Abs 1 Z 2 lit a ASGG ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Versteigerung einer jeweils im Hälfteeigentum der verpflichteten Parteien stehenden Liegenschaft samt Einfamilienhaus. Das Erstgericht legte mit Beschluss vom 21. Jänner 2009 fest, dass abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen der Betrag von 250.000 EUR als geringstes Gebot der Versteigerung zu Grunde gelegt werde. Das Rekursgericht wies den dagegen vom Erstverpflichteten erhobenen Rekurs zurück und sprach aus, dass der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhob am 19. 3. 2009 (fristgerecht) Revision (ON 10) gegen das Urteil des Landesgerichts St. Pölten als Berufungsgericht vom 16. 10. 2008; gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO. Am 26. 3. 2009 langte beim Erstgericht ein weiterer Schriftsatz (ON 11) der Klägerin ein, mit dem im Zusammenhang mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verschiedene Unterlagen vorgelegt wurden. Das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Einspruch des Beklagten gegen den Zahlungsbefehl als verspätet zurück. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Beklagten gab das Rekursgericht (vorerst) keine Folge (Beschluss vom 18. April 2008, ON 6), „berichtigte" diese Entscheidung in der Folge jedoch über Antrag des Beklagten mit Beschluss vom 12. Juni 2008, ON 8, dahin, dass dem Rekurs Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung (über die Zurückweisung des Einspruchs) ersatzlos aufgehoben wi... mehr lesen...
Begründung: Nachdem die Klägerinnen am 26. 5. 2008 (ON 73, 74) ihre Klagen zurückgezogen hatten, bestimmte das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 7. 2008 (ON 79) die Kosten der Beklagten. Über die Kostenrekurse sämtlicher Parteien entschied das Rekursgericht mit Beschluss vom 19. 11. 2008 (ON 93), welchen Beschluss es am 15. 12. 2008 (ON 98) in seinem
Spruch: berichtigte. Am 17. 12. 2008 wies es außerdem einen Antrag der Zweitklägerin, dem Berichtigungsantrag der Beklagten keine Folge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem durch Rekurs angefochtenen Beschluss setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters von 264 auf 130 EUR für die Zeit ab 1. 10. 2007 bis 31. 12. 2010 herab, jedoch nicht für die Zeit danach. Der Beschluss wurde seinem Vertreter am 5. 11. 2007 zugestellt, zusätzlich dem Vater am 8. 11. 2007 (jeweils mit internationalem Rückschein). Das Rekursgericht wies mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss den laut Eingangsvermerk am 20. 11. 2007 zur Post gegebe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte nach Abschluss des Meistbotsverteilungsverfahrens verschiedene Eintragungen im Grundbuch angeordnet und ua in P 2. seines Beschlusses die Anträge des Erstehers auf Einverleibung der Löschung des Wohnungsrechts und des Ausgedingsrechts einer bücherlich Berechtigten abgewiesen und in P 3. die Eventualanträge des Erstehers auf Auszahlung der Zinsen aus den für das Wohnrecht und das Ausgedinge gebildeten Deckungskapitalien zurückgewiesen. Das Rekursgeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Erwin S*****, Musikschuldirektor, *****, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei H***** L***** Musikschulverband B*****, vertreten durch Leeb & Wei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer ihrer aneinandergrenzenden Wohnliegenschaften. Die Erstbeklagte und ihre Tochter halten auf dem Grundstück der Beklagten derzeit 15 Katzen, zu denen sich immer wieder weitere Katzen aus der Umgebung gesellen. Das Grundstück ist umzäunt und wird in Richtung des Klägers durch eine Betonmauer begrenzt. Die Erstbeklagte und ihre Tochter rufen am Abend ihre Katzen zusammen und sperren sie in das Haus. Der Kläger stellte ein Unterlassungsbegehr... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht bestätigte mit Beschluss vom 22. Jänner 2008 (GZ 5 R 225/07h-30) den Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 9. November 2007 (GZ 6 Nc 12/07p-23), mit dem der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen wurde. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen (Revisions-)Rekurs unter Hinweis auf § 528 Abs 2 Z 4 ZPO zurück. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen (Revisions-)Rekurs unter Hinweis au... mehr lesen...
Norm: ZPO §507 Abs1ZPO §523
Rechtssatz: Das Erstgericht hat nach dem klaren Gesetzeswortlaut gemäß § 502 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässige Revisionen zurückzuweisen (gegenteilig: RIS-Justiz RS0042228). Entscheidungstexte 1 Ob 63/08h Entscheidungstext OGH 20.06.2008 1 Ob 63/08h 4 Ob 109/09x Entscheidungstext OGH 14.07.2009 4 Ob 109/0... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Geschäftslokals Nr 2 im Haus M***** Straße 73, in dem sie ein Kaffeehaus betreibt. Gestützt auf die Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG hat die Antragsgegnerin als Vermieterin der Antragstellerin für das Geschäftslokal einen ihrer Ansicht nach angemessenen Hauptmietzins von 18.487 EUR und für ein Objekt im Souterrain des Hauses in Höhe von 1.995 EUR vorgeschrieben (mit Schreiben vom 10. 10./17. 11. 2003). Zuletzt war der Antragstellerin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Dr. Stephan K*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (*****), wegen Beschlusszustellung über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss... mehr lesen...
Norm: ZPO §523AußStrG 2005 §67
Rechtssatz: Ein unzulässiger, nicht an den OGH gerichteter Rekurs gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist von diesem selbst sofort zurückzuweisen (analog § 523 erster Satz ZPO) und nicht dem angerufenen Gericht vorzulegen. Entscheidungstexte 3 Ob 47/08w Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 47/08w Bem: Ebenso 3 Ob 48/08t und 3 Ob 49/08i... mehr lesen...
Begründung: Der Bund sowie ein Bundesland führen gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von Geldbeträgen in der Höhe zwischen 400 und 1.100 EUR (zusammen 4.600 EUR) sA Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf den Hälfteanteilen des Verpflichteten an zwei Liegenschaften. Beim Grundbuchsgericht der Nebeneinlage, welches das Exekutionsgericht um Vollzug ersucht hatte, hatte der Verpflichtete zuletzt die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Dieses Gericht wies de... mehr lesen...
Begründung: In einem gegen den Verpflichteten anhängigen Exekutionsverfahren wies der Oberste Gerichtshof einen „außerordentlichen" Revisionsrekurs zurück, weil der Revisionsrekurs, wie dem Revisionsrekurswerber bereits mehrfach zur Kenntnis gebracht worden sei - abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmen -, gegen zur Gänze bestätigende Beschlüsse der zweiten Instanz jedenfalls unzulässig sei (§ 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO), zudem der Entscheidungsgegenstand in zweiter Insta... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 5. 9. 2006 gegen den Beklagten ein Versäumungsurteil, das ihm durch Hinterlegung zugestellt wurde. Auf dem Rückschein ist das Datum des Zustellversuches und der Beginn der Abholfrist jeweils mit 7. 9. 2006 vermerkt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die am 6. 10. 2006 zur Post gegebene Berufung des Beklagten als verspätet zurück. Die Berufungsfrist habe am 5. 10. 2006 geendet. Dagegen richtet sich der Rekurs des Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Das klagestattgebende (Teil-)Urteil des Erstgerichtes, gerichtet auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich Schenkungen des Erblassers und Vorausempfänge zur Ermittlung des gesetzlichen Pflichtteils, wurde dem gemeinsamen Vertreter der Beklagten am (Kar-)Freitag, den 6. 4. 2007, zugestellt. Letzter Tag der vierwöchigen Berufungsfrist des § 464 Abs 1 ZPO war somit (§ 125 Abs 2 ZPO) Freitag, der 4. 5. 2007. Das klagestattgebende (Teil-)Urteil des Erstgerichte... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisliche Urteil des Erstgerichtes vom 24. 4. 2006 mit der
Begründung: als verspätet zurück, das Urteil sei dem Klagevertreter am 16. 5. 2006 zugestellt, die Berufung aber erst am 14. 6. 2006 und damit einen Tag nach dem Ende der vierwöchigen Berufungsfrist bei Gericht (persönlich) überreicht worden. Der dagegen erhobene und auf die Rechtsmittelgründe der Nichtigkeit, Aktenwi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Innsbruck, auf der sich ein mit zwei Personenaufzügen ausgestattetes Geschäfts- und Wohngebäude befindet. Gegenstand des außerstreitigen Wohnrechtsverfahrens ist die Festsetzung eines für sämtliche Kosten der Personenaufzüge geltenden Aufteilungsschlüssels. Das Erstgericht setzte einen alle Anteile erfassenden Verteilungsschlüssel fest und befreite die Zweitantragstellerin, die Erstantragsgegnerin, den Z... mehr lesen...