Norm: ZPO §163ZPO §523
Rechtssatz: Geht es um die Frage, ob eine Entscheidung während der Unterbrechung gefällt werden durfte, dann läuft die Rechtsmittelfrist trotz der Unterbrechung ab der Zustellung der Entscheidung. Die Partei, die sich dadurch beschwert erachtet, dass trotz der Unterbrechung eines Rechtsstreites eine Entscheidung gefällt wurde, kann diese Entscheidung daher nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Dauer der Unterbre... mehr lesen...
Norm: ZPO §523ZPO §526 D3
Rechtssatz: Wird der Rekurs des Vaters als rechtzeitig erkannt und daher der Zurückweisungsbeschluß des Rekursgerichtes aufgehoben, dann ist auch die damit in einem untrennbaren Sachzusammenhang stehende Entscheidung über das Rechtsmittel der Mutter aufzuheben. Entscheidungstexte 8 Ob 555/80 Entscheidungstext OGH 12.02.1981 8 Ob 555/80 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §110ZPO §292 Abs2ZPO §464 IZPO §468 Abs1ZPO §507ZPO §523AußStrG §11 AZustG §22
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass ein Rechtsmittel bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich habe (EvBl 1974/30 ua), kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen bereits eine öffentliche Urkunde vorliegt (hier: RS; vgl hiezu Fasching III 364), die zunächst vollen Beweis macht. In solchen Fällen muss der R... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §16 A2ZPO §523ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wer mit seinem Antrag zurückgewiesen wurde, hat jedenfalls das Recht, die Zurückweisung mit Rekurs zu bekämpfen und eine sachliche Erledigung seiner Anträge anzustreben. Die Entscheidung über diesen Rekurs hat die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der in erster Instanz ausgesprochenen Zurückweisung der Anträge zu prüfen und auszusprechen, ob der Rekurs berechtigt ist oder nicht. ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 21. Dezember 1972 nahm das Erstgericht eine Neubemessung des vom unehelichen Vater Karl K zu leistenden gesetzlichen Unterhaltes der Höhe nach vor. Der Beschluß wurde vom Vater Karl K mit Rekurs bekämpft. Dieser enthält die Behauptung, der Beschluß erster Instanz sei ihm am 3. Jänner 1973 zugestellt worden. Der Rekurs wurde am 17. Jänner 1973 zur Post gegeben. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs mit der Begründung: zurück, es se... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AAußStrG 2005 §51 Abs2AußStrG 2005 §71 Abs4ZPO §464 IZPO §468 Abs1ZPO §507ZPO §523
Rechtssatz: Ein Rechtsmittel hat in dem Sinn die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich, als es jedenfalls entgegenzunehmen und sachlich zu erledigen ist, solange nicht seine Verspätung durch die Aktenlage eindeutig ausgewiesen ist. Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über die Rechtzeitigkeit wirkt zum Vorteil des Rechtsmittelwerbers. ... mehr lesen...
Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Döbling hat in der Entmündigungssache des Dr. W. dessen Antrag auf Ablehnung des Richters OLGR. Dr. P. als unbegrundet zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde dem Antragsteller am 2. November 1968 zugestellt. Am 15. November 1968 langte beim Erstgericht gegen diesen Beschluß ein schriftlicher Rekurs des Dr. W. ein, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Das Erstgericht stellte mit Beschluß vom 10. Dezember 1968 dem Rechtsm... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1EntmO §49 Abs3ZPO §468ZPO §523
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines unzulässigen oder verspäteten Rechtsmittels durch das Erstgericht dient im allgemeinen der Vereinfachung der Sache und auch dazu, den höheren Instanzen Arbeit zu ersparen. Bei vollkommen uneinsichtigen Personen, die gegen jede ihnen nicht genehme Entscheidung Rechtsmittel ergreifen, führt die Zurückweisung durch das Erstgericht aber nur zu einer Verzöger... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B1ZPO §523
Rechtssatz: Die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels liegt bei der Instanz, die über das Rechtsmittel zu entscheiden hat. Entscheidungstexte 5 Ob 168/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 5 Ob 168/63 Veröff: EvBl 1963/434 S 580 3 Ob 23/64 Entscheidungstext OGH 04.03.1964 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §523ZPO §526 Abs2 E
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht seiner Obliegenheit, unzulässige oder verspätete Rekurse zurückweisen, nicht nachgekommen ist, kann diese Befugnis der zweiten Instanz nicht entzogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 430/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 3 Ob 430/54 2 Ob 81/55 Entscheidungstext OGH 23.02.195... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erließ auf Grund des Antrages der klagenden Partei eine einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Nebenintervenientin der beklagten Partei zurück. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Beschluß des Rekursgerichtes. Rechtliche Beurteilung Begründung: Der Oberste Gerichtshof sieht sich nicht veranlaßt, von seiner in wiederholten Entscheidungen (SZ. VI/355 und 1 Ob 665/37, ÖRZ. 1937, S. 421) ausgesprochenen Rechtsansich... mehr lesen...
Das Erstgericht verwarf den Antrag der klagenden Partei auf Ablehnung des Sachverständigen H. Das Rekursgericht gab der Ablehnung statt. Der Oberste Gerichtshof änderte den Beschluß des Rekursgerichtes dahin ab, daß der Rekurs der klagenden Partei gegen den erstgerichtlichen Beschluß zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses folgt aus § 528 ZPO., da eine den erstrichterlichen Beschluß abändernde Entschei... mehr lesen...
Das Erstgericht als Exekutionsgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution nach § 350 EO. Als Exekutionsgericht hatte das Bezirkgericht Innere Stadt, als Grundbuchsgericht das Bezirksgericht Gloggnitz einzuschreiten. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag zufolge des am 13. Tage nach Zustellung des mit dem Vollzugsauftrage des Grundbuchgerichtes versehenen Exekutionsbewilligungsbeschlusses durch das Grundbuchsgericht aus sachlichen Gründen ab. Rechtliche Beurte... mehr lesen...