Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichts, mit dem dieses einen Antrag auf Einleitung des Aufforderungsverfahrens nach § 4 Abs 1 LiegTeilG abwies. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR nicht übersteigt, und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen den Beschluss des Rekursgerichts erhob die Antragstellerin „außerordentlichen Revisionsreku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Monika D*****, vertreten durch Dr. Gernot Nachtnebel, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Christine T*****, vertreten durch Dr. Udo Elsner, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG, über den Revi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Bezahlung von 21.303,14 EUR sA gerichteten Klagebegehren statt. Die Beklagte beantragte in ihrer Berufung, das Urteil des Erstgerichts im Sinne einer gänzlichen Klagsabweisung abzuändern. Das Berufungsgericht gab mit Urteil vom 29. März 2010 der Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ der beklagten Partei, die das Erstgericht dem Obe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die Bezahlung von Mietzinsen und Leibrenten von insgesamt 28.500 EUR sA. Das Erstgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Klageforderung mit 1.800 EUR und die Gegenforderung der Beklagten bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestehen und wies das Klagebegehren von 28.500 EUR sA (nach Berichtigung) ab. Das Berufungsgericht gab der gegen den Nichtzuspruch von 26.700 EUR sA erhobenen Berufung des Klä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte - soweit in dritter Instanz noch relevant - vom Beklagten die Räumung seiner Liegenschaft wegen titelloser Benützung; der Beklagte die Wiederherstellung der vereinbarungsgemäßen Strom- und Wasserversorgung. Das Berufungsgericht wies das Räumungsbegehren des Klägers ab, gab dem Wiederherstellungsbegehren des Beklagten hingegen statt und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands jeweils 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und die Re... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil eines Wiener Bezirksgerichts wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, einem Bauansuchen an den Magistrat der Stadt Wien und einem näher bezeichneten Bauplan zuzustimmen „und dies gegenüber der Baupolizei auch durch Unterfertigung des Bauplans zu dokumentieren“. Diese Erklärung gelte mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben, die Unterschrift sei binnen 14 Tagen zu leisten. Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien gegen den Beklagten die Exekution ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Feststellung, Einwilligung, Räumung und Unterlassung gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige 5.000 EUR nicht aber 30.000 EUR. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ des Beklagten, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht gegen den Beklagten einen auf § 78 UrhG gestützten Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung geltend. Die Vorinstanzen gaben dem Unterlassungs- und dem Beseitigungsbegehren statt und wiesen das Veröffentlichungsbegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige, und ließ die Revision nicht zu. In seiner gegen die Teilabweisung gerichteten Re... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit ihrer Werklohnklage begehrt die Klägerin 28.152,17 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ der Klägerin, die das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Die Zulässigkeit de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im streitgegenständlichen Zeitraum Klubobmann der Partei „*****“. Die Beklagte ist Medieninhaberin der „N***** K***** T*****“. Die Beklagte veröffentlichte in der Druckausgabe dieser Zeitung vom 26./27. Oktober 2008 einen ganzseitigen Artikel mit der im
Spruch: genannten Überschrift, der Subunterschrift „LH D***** wird sich gegen Karrieregelüste der S*****-Brüder wehren müssen“. Im weiteren Text wird mit folgendem Wortlaut auf den Ablauf der vorange... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** N*****, vertreten durch Dr. Daniela Altendorfer-Eberl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Z***** e. V., *****, vertreten durch Mag. Helm... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren Schadenersatz in Höhe von 9.887,67 EUR sA und 5.550 EUR sA wegen Verletzungen, die sie jeweils bei Benutzung eines Spielgeräts in einem von der beklagten Stadtgemeinde betriebenen Tierpark erlitten haben. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab den Berufungen beider Kläger mit seinem nach dem 30. 6. 2009 gefassten Urteil (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Markus W*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Dr. Felix Stortecky, Rechtsanwalt, Schulerstraße 18, 1010 Wien, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der A***** Handelsg... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Das Erstgericht gab auch im zweiten Rechtsgang dem den gesamten betriebenen Anspruch umfassenden Oppositionsklagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Re... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben das mit 21.000 EUR bewertete Feststellungsbegehren der Klägerin abgewiesen. Das Berufungsgericht hat außerdem ausgesprochen, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Nunmehr legte das Erstgericht die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes Zahlung von 13.897,10 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" des Beklagten, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer mit 2.000 EUR bewerteten Klage als Eigentümerin „eines Reihenhauses" die Aufhebung eines bücherlich einverleibten Wohnungsgebrauchsrechts des Beklagten aus wichtigem Grund, die Räumung des Hauses und die Einwilligung in die Einverleibung der Löschung des Rechts durch den Beklagten. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung des Beklagten gegen das stattgebende Ersturteil nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenst... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Mit dem Vorbringen, dass die Forderung der hier betreibenden Partei an eine Bank (die Einschreiterin im R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht (Landesgericht Salzburg) überwies die Rechtssache an das Handelsgericht Wien. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten als unzulässig zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs der Beklagten wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss dahin abzuändern, dass dem Rekurs der Beklagten stattgegeben... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat der Zweitbeklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des vom Kläger gemäß § 28 DSG 2000 geltend gemachten Löschungsanspruchs hinsichtlich eines bestimmten Datensatzes in den von ihr geführten Datenbanken verboten, diesen Datensatz und/oder inhaltsgleiche Daten Dritten zugänglich zu machen oder zu übermitteln. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass der Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung sprach das Erstgericht der klagenden und gefährdeten Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung im streitigen Verfahren einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 762,30 EUR zu. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Dagegen erhob der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, das das Erstgericht unmittelbar dem O... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Amtshaftungsklage begehrten die Kläger Schadenersatz von 25.000 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" der Kläger, die das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Die Zul... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 5. 2009 setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Michael ab 1. 5. 2007 gestaffelt mit 510 EUR bis (laufend ab 1. 12. 2008) 610 EUR und für seinen Sohn Markus ab 1. 5. 2007, gestaffelt mit 350 EUR bis (laufend ab 1. 3. 2008) 440 EUR monatlich fest. Der Vater bekämpfte diesen Beschluss insoweit, als ihm eine 333 EUR monatlich übersteigende Unterhaltszahlung je Kind auferlegt wurde. Die Kinder fordern in ihrem Rekur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten Rechnungslegung und Zahlung aufgrund einer Provisionsvereinbarung. Das Erstgericht gab dem Rechnungslegungsbegehren mittels Teilurteil statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" der Beklagten, die d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Bezahlung von 30.000 EUR sA gerichteten Klagebegehren mit 2.500 EUR sA statt und wies das auf 27.500 EUR sA lautende Mehrbegehren ab. Die Beklagten bekämpften das Urteil des Erstgerichts im klagsstattgebenden Umfang, die Klägerin insoweit, als das Klagebegehren im Umfang von 17.500 EUR sA abgewiesen wurde. Hinsichtlich der Abweisung von 10.000 EUR sA wurde das Urteil des Erstgerichts somit rechtskräftig. Das Berufungsgericht änderte das erstin... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist rechtskräftig geschieden. Die Klägerin begehrte vom Beklagten zuletzt noch die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 400 EUR ab 1. 8. 2005. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision" der Klägerin, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Akte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Glawischnig als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei S***** D*****, vertreten durch Dr. Petra Patzelt, Rechtsanwältin in Salzburg, gegen die beklagte und widerklagende Partei I***** T*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz und die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden aus dem Vorfall vom 5. 6. 2007. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 3.000 EUR sA und dem Feststellungsbegehren statt und wies das auf 1.496,20 EUR sA lautende Mehrbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass die ordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin machte Ansprüche auf Feststellung, Beseitigung und Unterlassung von Eingriffen des Beklagten in ihr Eigentumsrecht an einer Liegenschaft geltend und bewertete ihr Begehren unbekämpft mit 7.000 EUR. Das Berufungsgericht bestätigte das klagsstattgebende Urteil des Erstgerichts, sprach aus, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, aber nicht 20.000 EUR übersteige und erklärte die Revision für nicht zulässig. Rechtliche Beur... mehr lesen...