Norm: ZPO §503 Z4 E4c/20EinstV §3 Abs1
Rechtssatz: Bei der Deckung des betreffenden Bedarfes eines Pflegebedürftigen bereits durch andere Maßnahmen, insbesondere den Einsatz von sachlichen Hilfsmitteln, handelt es sich um eine der rechtlichen Beurteilung zu unterstellende Fragestellung, welche - im Hinblick auf den bestimmenden Inhalt (arg.: "ist insoweit nicht anzunehmen") der Einstufungsverordnung - von Amts wegen aufzugreifen ist. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §503 E4c/4
Rechtssatz: Was im Gebrauchtwagenhandel unter Bedachtnahme auf die tatsächlich durchgeführten Reparaturarbeiten als "Generalüberholung" eines Motors zu verstehen ist, läßt sich nur durch Vernehmung eines Sachverständigen feststellen. Entscheidungstexte 1 Ob 2218/96z Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 2218/96z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c15
Rechtssatz: Bei der "Feststellung", daß eine Einheit von Bad und WC, die zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden hat, nach der Wiener Bauordnung in der derzeit geltenden Fassung unzulässig ist, handelt es sich um eine quaestio mixta. Entscheidungstexte 7 Ob 611/95 Entscheidungstext OGH 17.07.1996 7 Ob 611/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c15
Rechtssatz: Bei der "Feststellung", daß eine Einheit von Bad und WC, die zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden hat, nach der Wiener Bauordnung in der derzeit geltenden Fassung unzulässig ist, handelt es sich um eine quaestio mixta. Entscheidungstexte 7 Ob 611/95 Entscheidungstext OGH 17.07.1996 7 Ob 611/95 ... mehr lesen...