TE OGH 1996/7/24 8ObA2147/96k

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.07.1996
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten