Norm: ABGB §1295 Ia3aABGB §1298ZPO §503 E4c21
Rechtssatz: Von dem Grundsatz, dass die Beweislastumkehr das Verschulden betrifft, der Beweis der Kausalität jedoch weiterhin dem Gläubiger obliegt, ist der Oberste Gerichtshof zwar bei ärztlichen Behandlungsfehlern abgegangen (SZ 63/90; JBl 1992, 522), weil hier wegen der in diesen Fällen besonders vorhandenen Beweisschwierigkeiten des Patienten, die Kausalität nachzuweisen, nur dem zur Haftung her... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 BIZPO §503 Z1 BIZPO §519 G
Rechtssatz: Haben beide Vorinstanzen übereinstimmend den Charakter des geltend gemachten Anspruches auf Ersatz von Sachverständigenkosten als vorprozessuale Kosten verneint und damit die Zulässigkeit des Rechtsweges für diesen Anspruch bejaht, so liegt insoweit ein Beschluß des Berufungsgerichtes vor, der gemäß § 519 ZPO unanfechtbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 BIZPO §503 Z1 BIZPO §519 G
Rechtssatz: Haben beide Vorinstanzen übereinstimmend den Charakter des geltend gemachten Anspruches auf Ersatz von Sachverständigenkosten als vorprozessuale Kosten verneint und damit die Zulässigkeit des Rechtsweges für diesen Anspruch bejaht, so liegt insoweit ein Beschluß des Berufungsgerichtes vor, der gemäß § 519 ZPO unanfechtbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...