Norm
ZPO §503 Z4 E4c/20Rechtssatz
Bei der Deckung des betreffenden Bedarfes eines Pflegebedürftigen bereits durch andere Maßnahmen, insbesondere den Einsatz von sachlichen Hilfsmitteln, handelt es sich um eine der rechtlichen Beurteilung zu unterstellende Fragestellung, welche - im Hinblick auf den bestimmenden Inhalt (arg.: "ist insoweit nicht anzunehmen") der Einstufungsverordnung - von Amts wegen aufzugreifen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106501Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009