Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dorothea S*****, Studentin, ***** I*****, Andreas-D*****-Straße 32, vertreten durch Dr. Thaddäus Schäfer, Rechtsanwalt in Innsbruck, Andreas Hofer-Straße 11, als Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe, wid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 3. März 1989 eingebrachten Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 175.807,40 sA. Er habe am 9. März 1987 von dieser den gebrauchten PKW der Marke BMW 323i, Baujahr 1984, um S 179.000 gekauft. Bei der Besichtigung anläßlich der Kaufverhandlungen habe der Kilometerzähler eine Fahrleistung von 43.000 km ausgewiesen; das Fahrzeug habe einen entsprechenden Eindruck erweckt. Dem Kläger sei die Unfallfreiheit des Fa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. G***** H*****, vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wide... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshof Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei ***** H***** H*****, Angestellter, ***** vertre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26.2.1987 eröffnete das Landesgericht Linz den Konkurs über das Vermögen des Klägers; mit Beschluss vom 23.2.1988 hob es den Konkurs gemäß § 157 Abs 2 KO auf. Mit der vorliegenden Widerklage - deren Begehren allein Gegenstand dieses Verfahrens ist - begehrte der Masseverwalter die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von zuletzt S 100.407 sA. Der Gemeinschuldner habe im Zuge der Unternehmensfortführung für die beklagte Partei Speditionsleistung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** Dr. W***** K*****, Neurochirurg, ***** vertreten durch ***... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Hietzing mit getrennten Straßen- und Gartentrakten. Die Klägerin wohnte mit ihren Eltern zunächst in deren 120 m2 großen Wohnung im ersten Stock des Gartentrakts. In der klagsgegenständlichen ebenerdigen Wohnung top.Nr. 1 im Straßentrakt wohnte zunächst die Großmutter der Klägerin, die keinen Zins, sondern nur Betriebskosten bezahlte. Die Wohnung im 1. Stock des Straßentraktes ist an das Ehepaar Dr. B***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Landeshauptstadt G*****, vertreten durch Dr.Thomas Stampfer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Ernestine D*****, vertreten durch Dr.Werner Thurner und Dr.Peter Schaden, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****BANK Gesellschaft m.b.H., Kärntner Ring 8, 1015 Wien, vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider die beklagten Parteien 1. ***** H***** Gesellschaft m.b.H., ***** 2. I... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 16. Juni 1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 18. Dezember 1939 geborenen Klägers vom 17. Februar 1989 auf Invaliditätspension mangels Invalidität ab. Die offensichtlich auf die abgelehnte Leistung gerichtete Klage stützt sich auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (öfters Schwindelanfälle und große Gedächtnislücken). Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage, weil der während der letzten 15 Jahre vor dem Antrag ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Werner Jeitschko aus dem Kreis der Arbeitgeber und Peter Pulkrab aus dem Kreis der Arbeitnehmer in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Ing.Walter G*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (neben anderen) Mit- und Wohnungseigentümern des Objektes ***** Wien, W*****gasse 15, auf der EZ ***** KG B*****, das zumindest seit 1.1.1976 vom Antragsgegner verwaltet wird. Sie verlangen vom Antragsgegner, daß er für den Zeitraum vom 1.1.1976 bis zum 31.12.1988 gesetzesgemäße Abrechnungen legt; der Antragsgegner hat jedoch die Erfüllung seiner Rechnungslegungspflicht behauptet und hinsichtlich der Jahre 1976 bis 1983 Unmöglichkeit der Leistung e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, St. Pölten, Andreas Hofer-Straße 6, vertreten durch Dr. Wolfgang Grohmann, Rechtsanwalt in Krems, wider die beklagte Partei Österreichische Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den Beklagten anteilig die Rückzahlung eines Darlehens von S 196.030,-- s.A. und von der Zweitbeklagten überdies den Ersatz zweckverfehlter Leistungen von S 1,278.429,97 s.A. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Nach seinen Feststellungen haben der Kläger und die Erstbeklagte am 18.7.1963 geheiratet. Am 28.10.1971 und am 31.12.1971 stellte der Kläger der Zweitbeklagten und deren Ehemann, den Eltern der Erstbeklagten, in zwei Teil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit Oktober 1974 im Haushalt des Beklagten und dessen Frau als Haushaltshilfe tätig. Sie wurde (bis 1987) nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Mit Bescheid vom 29. Juni 1988 hat die OÖ Gebietskrankenkasse ausgesprochen, daß die Klägerin auf Grund ihrer Tätigkeit als Haushaltshilfe beim Beklagten ab 1. Oktober 1974 gemäß § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG der Vollversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) unterliegt und auf Grund di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Heinz Nagelreiter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** H*****, Elektromonteur, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte **... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt in Graz das Kürschnerhandwerk; er ist Innungsmeister der steirischen Kürschner. Der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in Graz den Handel mit Textilien, insbesondere mit - ausschließlich oder vorwiegend aus Kunstfasern hergestellten, von ihnen als "Webpelz" oder "Web-Pelz" bezeichneten - Pelzimitationen; in ihrer Werbung für diese Webpelze verwendet die Zweitbeklagte auch die Worte "Pelz" oder "Pelzmäntel". Der Drittbeklagte ist ein ideeller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt in Essen (BRD) ein Immobilienmaklerbüro. Er vermittelte zwischen der Firma M***** GmbH in Ried/Innkreis (Generalimporteur für Marc O'Polo und Esprit) als Bestandnehmerin und Christine G*****, Kitzbühel, ***** als Bestandgeberin die Vermietung eines Geschäftslokals in Kitzbühel. Der klagende Wettbewerbsschutzverband (§ 14 UWG) begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, das Immobilienmaklergewe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Firma J. L***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Wilfried Haslauer und Dr. Reinfried Eberl, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Firma ***** L***** Gesellschaft mbH, **... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §272 DZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Übernimmt das Berufsgericht die Tatsachenfeststellungen des Erstrichters über das Fehlen des natürlichen Kausalzusammenhanges, dann darf es hievon ohne Beweiswiederholung auch nicht über den Umweg der Bejahung eines prima facie erwiesenen Kausalzusammenhanges abweichen. Entscheidungstexte 1 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Jahre 1985 Eigentümer der Reitpferde „Gino“ und „Askan“, die er in einem Pferdestall in R***** eingestellt hatte. Am 23.12.1985 untersuchte der Beklagte das Pferd „Gino“ über Ersuchen des Klägers wegen einer geschwollenen Vorderextremität. Bei dieser Gelegenheit fragte der Kläger den Beklagten, ob dieser den beiden Pferden mit Injektion einen Vitaminstoß verabreichen würde, und erwähnte dabei, dass er damit in den letzten Jahren gute Erfahrunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Jahre 1985 Eigentümer der Reitpferde „Gino“ und „Askan“, die er in einem Pferdestall in R***** eingestellt hatte. Am 23.12.1985 untersuchte der Beklagte das Pferd „Gino“ über Ersuchen des Klägers wegen einer geschwollenen Vorderextremität. Bei dieser Gelegenheit fragte der Kläger den Beklagten, ob dieser den beiden Pferden mit Injektion einen Vitaminstoß verabreichen würde, und erwähnte dabei, dass er damit in den letzten Jahren gute Erfahrunge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §272 DZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Übernimmt das Berufsgericht die Tatsachenfeststellungen des Erstrichters über das Fehlen des natürlichen Kausalzusammenhanges, dann darf es hievon ohne Beweiswiederholung auch nicht über den Umweg der Bejahung eines prima facie erwiesenen Kausalzusammenhanges abweichen. Entscheidungstexte 1 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef G*****, Maurer, ***** Wien, S*****gasse 12/2/17, vertreten durch Dr. Gustav Teicht und Dr. Gerhard Jöchl, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Gerüstbau K***** Ges.m.b.H., ***** Wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Abendausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 27.4.1990 wurde auf Seite 12 nachstehende Glosse in Gedichtform veröffentlicht: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin - die Medieninhaberin der Tageszeitung "Volksstimme" - begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, herabsetzende Behauptungen über ihr Unternehmen, insbesondere die herabsetzenden Behauptungen "Die 'Volksstimme', sie hat gelogen seit je, daß sich die Balken bogen" und "So lügt sich dies f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 7.3.1978 hat die Klägerin die Stadtbahnbogen Nr *****, der von ihr betriebenen Stadtbahn (nunmehr U 6) ab 1.1.1978 an die Beklagte als Lager- und Büroraum für den Großhandel mit Kosmetikartikeln vermietet. Vom Mietvertrag umfaßt - wenn auch darin nicht ausdrücklich angeführt - war auch die unterhalb der G***** Brücke befindliche Außenwand (mit Blindportal und Ausstellungsvitrine) des Stadtbahnbogens Nr ***** nächst der Verbindungsstraße zwisc... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Der klagende Verein hat den zu sichernden Unterlassungsanspruch auf unrichtige, zumindest aber irreführende und seine Motorradveranstaltung auf dem Österreichring in Zeltweg diskriminierende Tatsachenbehauptungen gestützt,... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 17.November 1981 vermieteten die Beklagten dem (dann am 28.Juni 1990 verstorbenen) Facharzt für Urologie Dr. ***** A***** eine Wohnung im Ausmaß von 180 m2 im Hause J*****straße ***** in S*****, zu Ordinations- und Wohnzwecken. § 9 Z 5 dieses Vertrages lautet: "Dem künftigen Mieter steht das Recht zu, einen Nachfolger gleicher Fachrichtung als neuen Mieter vorzuschlagen und verpflichten sich die Vermieter, mit einem solchen einen Mietvertrag mit gleic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der Sohn aus erster Ehe des am 10.1.1987 verstorbenen Ing. Desiderius Z*****, die Beklagte dessen Witwe und nach dem Testament vom 16.4.1985 die Alleinerbin. Zur Ersatzerbin setzte der Verstorbene die von ihm adoptierte Tochter der Beklagten ein und ordnete an, daß sich der Kläger alle unentgeltlichen Zuwendungen auf seinem Pflichtteil anrechnen lassen müsse. Der Beklagten wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 18.3.1988 der Nachlaß aufgrun... mehr lesen...