RS OGH 1992/2/19 1Ob513/92

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Norm

ABGB §1295 Ia3a
ZPO §272 D
ZPO §503 Z2 C2b

Rechtssatz

Übernimmt das Berufsgericht die Tatsachenfeststellungen des Erstrichters über das Fehlen des natürlichen Kausalzusammenhanges, dann darf es hievon ohne Beweiswiederholung auch nicht über den Umweg der Bejahung eines prima facie erwiesenen Kausalzusammenhanges abweichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0022504

Dokumentnummer

JJR_19920219_OGH0002_0010OB00513_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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