Norm
ZPO §502 HIII3Rechtssatz
Daß es sich niemand gefallen lassen muß, ohne seine Zustimmung in einer Zeitschrift - noch dazu auf dem Titelblatt - nackt dargestellt zu werden, ist so offenkundig, daß es hiezu einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106923Dokumentnummer
JJR_19960917_OGH0002_0040OB02249_96F0000_001