Norm
JN §58 Abs1Rechtssatz
Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des § 58 Abs 1 JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062092Dokumentnummer
JJR_19950824_OGH0002_0020OB00558_9500000_001