RS OGH 1995/8/24 2Ob558/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.1995
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Norm

JN §58 Abs1
ZPO §500 Abs2 Z1 IIi
ZPO §500 Abs3
ZPO §500 Abs4 IIIb

Rechtssatz

Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des § 58 Abs 1 JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062092

Dokumentnummer

JJR_19950824_OGH0002_0020OB00558_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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