Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Partei als Kellner vom 23. 12. 1993 bis 17. 6. 1995 beschäftige Kläger machte restliches Entgelt, insbesondere für zahlreiche Überstunden, Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung (auch Kündigungsentschädigung) geltend. Die in erster Instanz in keiner Lage des Verfahrens qualifiziert vertreten gewesene beklagte Partei bestritt das Klagsvorbringen und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. In der Verhandlung vom 12. 4. 1996 (ON 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes H***** vom 15. 7. 1997, 13 S 10/97v-10, wurde über das Vermögen der Beklagten das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Mit weiterem Beschluß des Konkursgerichtes vom 3. 2. 1998, 13 S 10/97v-27, wurde der Schuldnerin die Eigenverwaltung entzogen und der Revisionsrekurswerber zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger begehrt mit seiner am 5. 5. 1998 eingebrachten Klage, die Beklagte zur Zahlung von 150.000 S samt Zinsen seit 16. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15.7.1961 geborene, am 6.4.1995 in Wien verstorbene Mag.Johann S***** war der Vater der Erst- und der Zweitklägerin und der Ehemann der Drittklägerin. Nach der Pflichtschule besuchte er ein Jahr Handelsschule, begann dann eine Lehre als technischer Kaufmann und trat schließlich in ein Oberstufenrealgymnasium ein, wo er 1986 - mit krankheitsbedingter Verzögerung - die Matura ablegte. Anschließend begann er das Studium der römisch-katholischen Teleologi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 29 klagenden Ärzte und Ärztinnen sind im Landesnervenkrankenhaus V***** in ***** beschäftigt und stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei, das dem (Vorarlberger) Landesbedienstetengesetz (LBedG), LGBl Nr 1/1988, unterliegt. Die 29 klagenden Ärzte und Ärztinnen sind im Landesnervenkrankenhaus V***** in ***** beschäftigt und stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei, das dem (Vorarlberger) Lan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen der Revisionswerberin zur Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO negieren die festgestellte Dienstnehmereigenschaft des Klägers zur beklagten Partei. Damit übersieht die Revisionswerberin, daß ausreichende inländische Anknüpfungspunkte wie die Zuständigkeit eines österreichischen Arbeits- und Sozialgerichtes nach § 4 Abs 1 Z 1 lit b ASGG, das Einstellungsgespräch in Österreich etc, zur
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: 1994 übernahmen die Beklagten den Gasthof "K*****" in M*****. Gewerbeinhaber und Pächter ist der Zweitbeklagte; die Geschäfte führt im wesentlichen die Erstbeklagte. Auf dem Geschäftspapier des "K*****" wird die "Familie F*****" als Pächter angeführt. Für die Wintersaison 1994/95 hatte bereits der Vorbetreiber des Gasthofes mit der Klägerin einen Hotelvertrag abgeschlossen. Die Erstbeklagte verhandelte mit der Klägerin über die Übernahme dieses Vertrages, ohne darauf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Oberste Gerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen (JBl 1986, 121, EvBl 1997/80) ausgesprochen, daß die erstmalige Bekämpfung von Feststellungen des Erstgerichtes mit einer außerordentlichen Revision durch jene Partei, die in erster Instanz obsiegte, unzulässig ist. Soweit der Kläger daher in seinem außerordentlichen Rechtsmittel als Revisionsgrund unrichtige Sachverhaltsfeststellung geltend macht, kann hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor. Einen Sachverständigen aus dem graphischen Gewerbe beantragte die Beklagte zur Feststellung der Qualifikation des Klägers als technischen Angestellten, zur Klärung der für die Einstufung maßgebenden Sachverhaltsfrage sowie zur Berechnung der Arbeitsleistungen des Klägers in zeitlicher Hinsicht und dessen Entgeltansprüche. Der für die Einstufung und für den Wirks... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Geschäftsführer des Beklagten und gleichzeitig Inhaber eines Unternehmens, das für den Beklagten Arbeiten durchführte. Rechtliche Beurteilung Ob dem Kläger neben seinem Geschäftsführergehalt für Bauaufsichtstätigkeiten ein weiterer Anspruch zusteht hängt von der Auslegung der Satzung des Beklagten ab. Die Vorinstanzen gingen dabei vom Text der Satzung, wie er aus beigeschafften Aktenkopien der Landesregierung hervorgeht, aus.... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 Abs2
Rechtssatz: Werden erst im Berufungsverfahren neue Beweismittel vorgelegt, die die Unrichtigkeit einer entscheidungswesentlichen Tatsachenfeststellung belegen sollen, ist darin ein Verletzung des in § 482 Abs 2 ZPO geregelten Neuerungsverbots und nicht bloß eine erlaubte Dartuung eines geltend gemachten Berufungsgrundes zu erblicken. Entscheidungstexte 3 Ob 2004/96v En... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs1ZPO §482 Abs2
Rechtssatz: Den Parteien muß Gelegenheit gegeben werden, zu den erst im Urteil des Erstgerichts als entscheidungsrelevant herausgestellten Tatsache Stellung zu nehmen. Konnte der Beklagte mangels Konkretisierung des Kündigungsgrundes zum Problem der Verfristung bislang gar nicht Stellung nehmen, stellen die Ausführungen in der Berufung eine im Frühjahr 1993 ausgesprochene Kündigung könne nicht auf Vorfälle gestü... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs2ASGG §63 Abs1ZPO §482 Abs2 B4
Rechtssatz: Für betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche nach § 50 Abs 2 ASGG gilt mit Ausnahme der im § 63 Abs 1 ASGG genannten Rechtsstreitigkeiten das Neuerungsverbot uneingeschränkt, auch wenn die Partei nicht qualifiziert vertreten war. Entscheidungstexte 9 ObA 101/94 Entscheidungstext OGH 29.06.1994 9 ObA 101/94 ... mehr lesen...
Begründung: Am 22. Juni 1990 wurde über das Vermögen des Beklagten der Konkurs eröffnet. Am 22. Februar 1991 brachte der Kläger beim Erstgericht gegen diesen eine Klage mit dem Begehren auf Zahlung von S 1,202.944,78 s.A. als Kaufpreis für gelieferte Elektronikwaren ein. Die Klage wurde nicht dem Beklagten, sondern dem Masseverwalter zugestellt. Am 2. Oktober 1992 beantragte der Kläger mangels Erstattung einer Klagebeantwortung die Erlassung eines Versäumungsurteiles. Schon vorher... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 Abs2 B1ZPO §488 Abs1
Rechtssatz: Das Berufungsgericht ist im Rahmen der Beweiswiederholung auch zu einer Beweisergänzung berechtigt; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich diese neuen Beweise aus dem Ergebnis der Beweiswiederholung ableiten lassen. Für diesen Teil des Verfahrens gilt das Neuerungsverbot nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 22/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...