Norm
ZPO §1 AaRechtssatz
War die beklagte Partei im Zeitpunkt der Erlassung und Zustellung des bedingten Zahlungsbefehles an sie handlungsunfähig und prozeßunfähig, so war das Verfahren nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0035025Dokumentnummer
JJR_19350604_OGH0002_0020OB00398_3500000_001