Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die Erblasserin hatte am 11. 9. 1949 ... mehr lesen...
Begründung: In der Einlage EZ ***** ist zu TZ 1231/98 auf Grund des Kaufvertrages vom 30. 8. 1995/5. 9. 1995/30. 1. 1996 im Rang TZ 1374/97 bei den 125/1913 Anteilen der U. F***** Gesellschaft mbH, mit denen das Wohnungseigentum an Reihenhaus 5 untrennbar verbunden ist (B-LNr 8), das Eigentumsrecht für den nunmehrigen Antragsteller vorgemerkt. Dem seinerzeitigen Grundbuchsgesuch waren neben dem Kaufvertrag der (zugleich zu einer anderen Eingabe überreichte) Rangordnungsbeschluss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Prozessvorbringens der Klägerin dahin, dass sie die von ihr gegen den betriebenen Anspruch eingewendete Forderung konkret nur aus solchen ihr abgetretenen Forderungen ableitet, die der Zedent (= ihr Arbeitgeber Dr. Leopold S*****) seinerseits in zwei Verfahren (12 Cg 191/94k bzw 29 Cg 5/58p [= früher 16 Cg 171/97b] jeweils Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien) gegenüber demselben Beklagten geltend mach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die materielle Rechtskraft wirkt nicht nur bei Identität des Anspruchs oder im Fall des "begrifflichen Gegenteils", sondern auch - lediglich als Bindungswirkung - im Falle der Präjudizialität, d.h. wenn der rechtskräftig entschiedene Anspruch Vorfrage für den neuen Anspruch ist (Fasching/Klicka in Fasching/Konecny² III § 411 ZPO Rz 53; SZ 69/54;6 Ob 140/03m uva). Richtig ist, dass das Ausmaß der Bindungswirkung nur durch de... mehr lesen...
Begründung: Am 22. Juli 2002 wurde zwischen 11.30 und 11.45 Uhr die Geldbörse des Klägers, die sich in seinem Sakko an seinem Arbeitsplatz in einem unversperrten - aber versperrbaren - Büroraum in Wien befunden hatte, von einem polizeibekannten Einschleichdieb von "südländischem Typus" gestohlen. Seinen Büroraum teilte der Kläger mit einer Mitarbeiterin, die jedoch ebenfalls kurze Zeit nach dem Kläger den Büroraum - ohne dieses zu versperren - verlassen hatte, womit der Kläger nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen seiner Darstellung im außerordentlichen Revisionsrekurs hat der Kläger bereits im Vorverfahren, welches zur rechtskräftigen Abweisung all seiner Klagebegehren führte, nicht nur den Ausspruch begehrt, dass der Anspruch der beklagten Bank aus dem Notariatsakt und dem diesen angeschlossenen Privaturkunden, welche Grundlage der gegen den Kläger geführten Zwangsversteigerungsverfahren sind, erloschen sei und die bewilli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte mit Zwischenurteil, dass das Klagebegehren von 581.382,67 EUR dem Grunde nach zu Recht bestehe. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil dahin ab, dass es das Klagebegehren im Teilbetrag von 51.909,17 EUR sA mittels Teilurteils abwies; im Übrigen hob es das Zwischenurteil über das restliche Klagebegehren von 529.473,50 EUR auf und verwies die Rechtssache in diesem Umfang zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erstand in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Liegenschaft um das Meistbot von ATS 4,130.000. Die Liegenschaft war mehrfach mit Pfandrechten belastet, unter anderem mit einem solchen einer Baugesellschaft für eine vollstreckbare Forderung von ATS 62.475,77 samt Nebengebühren und Kosten. Trotz Aufforderung stellte die Baugesellschaft keinen Barzahlungsantrag und beteiligte sich auch sonst nicht am Verteilungsverfahren. Mit Meistbotsverteilungsb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung ua aus dem Grunde des § 30 Abs 2 Z 1 MRG auf. Der Kläger bezifferte den aushaftenden Mietzinsrückstand im erstinstanzlichen Verfahren zuletzt mit EUR 1.496,76. Der Kläger kündigte der Beklagten die von ihr gemietete Wohnung ua aus dem Grunde des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer eins, MRG auf. Der Kläger bezifferte den aushaftenden Mietzinsrückstand im erstinstanzlichen Verfahren zuletzt mit EUR 1.496,76. Die... mehr lesen...
Begründung: Der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Kindeseltern entstammen die minderjährigen Töchter Jenny, geboren am 5. 5. 1987 und Nicole, geboren am 17. 2. 1989. Die Obsorge steht laut pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Vergleich vom 11. Februar 1998 dem Vater allein zu. Beide Mädchen leben mit dem Vater in dessen Haus in Kärnten. Die Mutter hat im Dezember 1998 wieder geheiratet. Dieser Ehe entstammt der am 30. 3. 2000 geborene Sohn Alexander. Die Mutter bezieht ab 1. 1. 20... mehr lesen...
Begründung: In seiner fristgerecht erhobenen Anfechtungsklage begehrte der Kläger, die von der beklagten Partei erklärte Entlassung für rechtsunwirksam zu erklären. Es seien keine Entlassungsgründe vorgelegen. Durch die Entlassung würden wesentliche Interessen beeinträchtigt, insbesondere sei es ihm nicht möglich, in absehbarer Zeit auch nur eine annähernde gleichwertige berufliche Position zu finden; er sei gegenüber drei Personen unterhaltspflichtig. Das Erstgericht wies das Kla... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die sowohl österreichische als auch slowakische Staatsbürger sind, waren miteinander verheiratet. Ihre vor dem städtischen Nationalausschuss in Nitra (Slowakei) geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Nitra vom 10. 10. 2002, GZ 17 C 130/02-28, rechtskräftig geschieden. Mit Beschluss vom 15. 10. 2003, GZ 35 Nc 2/03b-3, hat das Bezirksgericht Döbling rechtskräftig ausgesprochen, dass dieses (keinen Verschuldensausspruch enthaltende) Scheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das Feststellungsbegehren, dass der Beklagte ihm für sämtliche unfallskausalen und zukünftigen, derzeit nicht bekannten Schäden aus dem Vorfall vom 15. 2. 2002 hafte. Nach einem Disput zwischen dem Kläger und der Ehefrau des Beklagten habe dieser dem Kläger einen derart kräftigen Stoß gegen die Brust versetzt, dass er rücklings über mehrere Stufen gestolpert bzw gefallen und in weiterer Folge durch eine Glastüre gestürzt sei. Der Kläger habe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu a: Das - klageabweisliche - Urteil des Erstgerichtes wurde dem damaligen Vertreter der klagenden Parteien am Montag, den 29. 12. 2003, zugestellt (Rückschein in AS 249). Unter Bedachtnahme auf die verhandlungsfreie Zeit vom 24. 12. 2003 bis 6. 1. 2004 (§ 222 ZPO) endete damit die Berufungsfrist des § 464 Abs 1 ZPO am Dienstag, den 3. 2. 2004 (2 Ob 113/00g; 9 Ob 69/03t). Mit diesem Datum ist der Berufungsschritsatz (d... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CbZPO §466ZPO §477 B2aUVG §22 Abs1
Rechtssatz: Die Subsidiarität der Rückersatzpflicht des Unterhaltsschuldners (§ 22 UVG) begründet jenen untrennbaren Sachzusammenhang, der der Annahme der Teilrechtskraft des den Unterhaltsschuldner verpflichtenden Beschlusses im Weg stünde, nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 204/03m Entscheidungstext OGH 12.08.2004 1 Ob 204/03m Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 8. 11. 2001 (ON 104) gab der Präsident des Oberlandesgerichts Linz dem Erstgericht bekannt, dass bei den dem Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse im Zeitraum vom 1. 8. 2001 bis 31. 10. 2001 Übergenüsse von insgesamt ATS 2.540 entstanden seien. Er stellte deshalb den Antrag, das Kind, den gesetzlichen Vertreter, die Pflegeperson und den Unterhaltsschuldner nach §§ 22, 23 UVG zum Rückersatz der zu Unrecht gezahlten Vorschüsse zu verpflichten un... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei nahm ihren Gegner aufgrund der von ihm übernommenen Bürgschaft für von seinem Unternehmen aufgenommene Kredite im Ausmaß von 218.018,50 EUR in Anspruch. Das Landesgericht Leoben wies in diesem Verfahren mit Beschluss vom 13. Jänner 2004, GZ 4 Cg 182/03a-11, den Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (EV) des Inhalts, dass zur Sicherung des Anfechtungsanspruchs der gefährdeten Partei betreffend einer bestimmten Eige... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte sich im Scheidungsvergleich verpflichtet, den Unterhaltsanspruch der Beklagten wie bei aufrechter Ehe entsprechend § 94 ABGB zu erfüllen. Im Jahr 2001 hat sich der Kläger ausgehend von der Annahme, dass er der Beklagten 31 % seines Einkommens an Unterhalt zahlen solle und unter Berücksichtigung seiner Sorgepflicht für die damals im 17. Lebensjahr stehende Tochter in einem weiteren Vergleich zu einer bestimmten Unterhaltszahlung verpflichtet. Das Erstger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bis September 1996 war die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) gewerberechtliche Geschäftsführerin der M***** GmbH (in der Folge Gesellschaft), die bis Anfang 1997 einen Brautkleidhandel in *****, betrieb. Diese Gesellschaft schloss mit der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte) eine Geschäfts- und Betriebsversicherung mit Wertanpassung für den Versicherungsort ***** ab. Risiko und Deckungsumfang umfassten "die Textilwarenhandlung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der Entscheidung eines verstärkten Senats des Obersten Gerichtshofs vom 17. 10. 1995, 1 Ob 612/95 (SZ 68/195) wird in ständiger Rechtsprechung die Bindungswirkung eines verurteilenden strafgerichtlichen Erkenntnisses für das Zivilgericht bejaht. Jedenfalls besteht insoweit Bindung an das strafgerichtliche Erkenntnis, als in einem der strafgerichtlichen Verurteilung folgenden Zivilprozess davon auszugehen ist, dass die i... mehr lesen...
Begründung: In der außerordentlichen Revision wird als erhebliche Rechtsfrage angeführt, das Berufungsgericht habe "zweifach gegen die Rsp zu § 488 Abs 4 ZPO" verstoßen. In der außerordentlichen Revision wird als erhebliche Rechtsfrage angeführt, das Berufungsgericht habe "zweifach gegen die Rsp zu Paragraph 488, Absatz 4, ZPO" verstoßen. Die Berufungsverhandlung am 27. November 2003 nahm nach dem Inhalt des Verhandlungsprotokolls nach dem Referat des Berichterstatters und den Par... mehr lesen...
Begründung: Auszugehen ist von folgendem Sachverhalt: Die betreibende Partei hatte der Mutter der Verpflichteten 1997 zu Kreditkonto Nr. 0696-31703/01 einen (auf deren Liegenschaft EZ 737 pfandrechtlich sichergestellten) Kredit über 6,1 Mio S gewährt. Die Verpflichtete ist zufolge Übergabsvertrag vom 23. April 1999 Eigentümerin der nun von der betreibenden Bank in Exekution gezogenen Liegenschaft EZ 261; aufgrund des genannten Übergabsvertrags wurde zugunsten der Mutter der Verpf... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war bereits Gegenstand von zwei Entscheidung des erkennenden Senats (4 Ob 34/01f = wbl 2001, 497 = ÖBl 2001, 229 - Großkunden-Rückvergütung; 4 Ob 210/02i = RdW 2003, 376 = ÖBl 2003, 188 <Barbist> - Großkunden-Rückvergütung II), auf die hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt verwiesen wird. Die Rechtssache war bereits Gegenstand von zwei Entscheidung des erkennenden Senats (4 Ob 34/01f = wbl 2001, 497 = ÖBl 2001, 229 - Großkunden-... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegen Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung nicht vor. Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Univ. Prof. Mag. Dr. Michaela Windischgrätz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karl P*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Charlotte Böhm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8. 8. 1962 geborene Klägerin erlitt bei einem Arbeitsunfall am 23. 9. 1978 schwere Verletzungen. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Lehrausbildung zur Textilzeichnerin. Sie hatte diese Lehre am 7. 9. 1977 begonnen. Voraussichtliches Ende der Lehrzeit war der 6. 9. 1979. Gegenstand des Betriebes und Inhalt der Gewerbeberechtigung des Lehrherrn war die Herstellung von Designs, Patronen und Jaquardkarten. Die Klägerin war vom 30. 6. bis 7. 7. 1978 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand in der sogenannten "Spitzel-Affäre" im Verdacht der Mitwirkung an der rechtswidrigen Beschaffung von Personendaten, die im politischen Meinungskampf Verwendung finden sollten. Dieser Sachverhalt ist aufgrund zahlreicher einschlägiger Berichte in den Massenmedien einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Er wurde mit Urteil des Straflandesgerichtes vom 17. 9. 2002 strafrechtlich verurteilt. Er erhob Berufung. Der beklagte Landtagsklub war Medieninhaber folg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn es nach dem Wortlaut des Punktes 2 des Spruchs des Ersturteils tatsächlich unklar sein sollte, ob der Widerruf und dessen Veröffentlichung in der Druck- oder in der Onlineausgabe der im
Spruch: genannten Zeitschrift aufgetragen wurde, so wäre dieser Zweifel durch die
Entscheidungsgründe: , die zur Auslegung der Tragweite des Spruchs heranzuziehen sind (stRsp: SZ 25/121; SZ 49/81; RIS-Justiz RS0000300), beseitigt, w... mehr lesen...
Norm: ZPO §21ZPO §411 H
Rechtssatz: Musste sich in einem Vorprozess der dort vom Auftraggeber geklagte auftragnehmende Frachtführer mangels substantiierter Darlegung der von ihm und seinen Subunternehmern aufgewendeten Sorgfalt die Vermutung grob fahrlässigen Handelns (Art 29 CMR) am unaufgeklärt gebliebenen Verlust des Transportguts zurechnen lassen, betrifft dies Umstände, die für das dortige Prozessergebnis notwendig waren. Der Vorwurf grob ... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH mit Sitz in Deutschland beauftragte im August 2000 die A***** KG (in der Folge: Auftragnehmerin), zu festen Kosten in zwölf Kartons verpackte Textilien (Fakturenwert netto 19.176,91 EUR) von Deutschland auf der Straße zu einer in Klagenfurt ansässigen Empfängerin zu transportieren. Das Frachtgut ging zur Gänze verloren, langte also bei der Empfängerin nicht ein. Aufgrund einer zugunsten der Absenderin bestehenden Transportversicherung hat ein Transportv... mehr lesen...