Begründung: Der Beklagte versäumte die Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl des Erstgerichts vom 6. 12. 2005. Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten, ihr die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs des Beklagten Folge und bewilligte die begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Es wies die Rekursbeantwortung des Klägers zurück und sprach aus, dass... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. Jänner 2004 (ON 204/II. Band) wurde der Mutter die Obsorge für ihre mj. Kinder Nathalie und Florian im Bereich der Vertretung entzogen und dem Land Tirol übertragen. Diese Entscheidung erwuchs infolge Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter gegen die bestätigende Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof am 29. März 2006 (3 Ob 18/06b-444; ON der zweitinstanzlichen Entscheidung dort irrtümlich mit 201 statt richtig 322 ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger bzw. die Rechtsvorgänger der dritt- bis sechstbeklagten Parteien hatten 1985 eine Liegenschaft in Dornbirn erworben und kamen mit ihrer Tante (geboren 1907), einer damals noch deutschen Staatsbürgerin, überein, dass diese mit ihren Geldmitteln um 3,5 Mio S auf der Liegenschaft ein Einfamilienwohnhaus gegen Einräumung eines lebenslänglichen Fruchtgenussrechts errichtet. Dies geschah, der Tante wurde vereinbarungsgemäß ein Fruchtgenussrecht eingeräum... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1987 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte ist seit Juni 1999 wieder verheiratet; aus dieser Ehe stammt der am 24. 12. 2000 geborene Patrick William B*****. Die monatliche Durchschnittsnettopension des Beklagten betrug 2002 1.823,60 EUR, 2003 1.838,17 EUR, 2004 1.830,74 EUR und 2005 1.856,25 EUR. Die Ehefrau des Beklagten bezog bis Ende 2002 Karenzgeld; ab Jänner 2003 entspricht ihr Nettoeinkommen etwa jenem d... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (§§ 232, 233 ZPO). Gegenstand des Rechtsmittels ist die Frage nach dem Bestehen des Prozesshindernisses der von den Vorinstanzen bejahten Streitanhängigkeit (Paragraphen 232,, 233 ZPO). Am 4. Juni 1973 brachte Anton C***** (im Folgenden auch nur Voreigentümer) gegen die vormalige - am 21. März 1988 verstorbene (ihr Nachlass wurde zur... mehr lesen...
Begründung: Die spanische nunmehrige Antragstellerin und betreibende Partei (im Folgenden nur betreibende Partei) und die österr. nunmehrige Antragsgegnerin und verpflichtete Partei (im Folgenden nur verpflichtete Partei) vereinbarten in ihrem Lizenzvertrag (License Agreement) vom 10./15. Februar 1999 die Anwendung spanischen Rechts, weiters für den Fall von Rechtsstreitigkeiten deren Austragung vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der in Paris ansässigen Internationalen Hande... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat im Haus Z***** ***** in Salzburg Fliesenlegerarbeiten durchgeführt. In der Folge kam es zu einer Wölbung und zum Lösen der Fliesen. Die Wohnungseigentümerin Christa S***** begehrte deswegen im Verfahren 14 C 2403/94m des Bezirksgerichtes Salzburg vom nunmehrigen Kläger den Ersatz der Behebungskosten dieser Schäden. Auf Grund der Streitverkündigung durch die damalige Klägerin Christa S***** trat die nunmehrige Erstbeklagte auf Seiten der damaligen Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. Juli 1990 geborene Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern wurde am 9. März 2004 einvernehmlich geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde vereinbart, dass die Obsorge für die Antragstellerin und ihren drei Jahre älteren Bruder der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, den Kindern ab 1. April 2004 einen monatlichen Unterhalt von je EUR 300,-- zu leisten. Dieser Vereinbarun... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch M***** EZ 43, zu der bis zum Jahr 2004 auch das GSt Nr 141/2 (alt) gehörte. Aufgrund eines 1994 rechtskräftig gewordenen Urteils aus dem Jahr 1992, dem eine Teilungsvereinbarung aus dem Jahr 1973 zugrunde lag, war der Kläger verpflichtet, in einen Teilungsplan und in Grundbuchshandlungen zur Realteilung dieses Grundstücks einzuwilligen. Die Beklagte setzte diesen Anspruch im Jahr 2004 durch Exekution nac... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §226 IIIBZPO §411 Aa
Rechtssatz: Der Anspruchsbegriff im Sinne des § 226 ZPO kann jedenfalls nicht enger sein als der Anspruch im Sinne des § 411 ZPO. Der Anspruch im Sinne des §411 ZPO als Gegenstand der Rechtskraft kann nur entweder mit dem Verfahrensgegenstand gleichgesetzt werden oder diesem gegenüber als - durch die rechtliche Würdigung - verengter Gegenstand angesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 Ba
Rechtssatz: Die Vertauschung der Parteirollen für den Umfang der Rechtskraftwirkung und Bindungswirkung für das Folgeverfahren ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 6 Ob 18/06z Entscheidungstext OGH 06.04.2006 6 Ob 18/06z Veröff: SZ 2006/57 1 Ob 219/07y Entscheidungstext OGH 06.05.2008 1 Ob 219/07y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Betreiben der beklagten Partei war beim Bezirksgericht I***** zu 8 E 50/03a ein Verfahren zur Zwangsversteigerung dreier Miteigentumsanteile des Verpflichteten anhängig. Nachstehende Pfandrechte waren auf diesen Miteigentumsanteilen einverleibt: 1. Zu C-LNr 15 ob den Anteilen B-LNr 2 und 3 zugunsten der klagenden Partei ein Pfandrecht im Betrag von 1,000.000 S (= 72.672,83 EUR), 2. zu C-LNr 23 ob den Anteilen B-LNr 2, 3 und 4 zugunsten der R***** ein Pfandr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Schlosses B*****, in dem das gleichnamige Museum untergebracht ist. In diesem Museum befinden sich ua vier Gemälde von Albin Egger-Lienz. Diese Bilder standen ursprünglich im Eigentum von DI Josef S*****. Dieser lebte seit dem zweiten Weltkrieg mit seiner Lebensgefährtin Anna G***** in Hall. Bereits 1991 äußerte DI Josef S*****, dass diese Bilder einmal ins Museum nach L***** kommen würden, wenn er sterbe. Schon 1974 hatte DI Jo... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren seit 1950 miteinander verheiratet. Ihre Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Poysdorf vom 12. 7. 2002 (rechtskräftig seit 8. 3. 2003) aus dem Alleinverschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG geschieden. Während der Ehe war der Beklagte berufstätig, die Klägerin hingegen nicht. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer jenes Hauses samt dazugehörigem Grundstück, welches als gemeinsame Ehewohnung diente und nunmehr von der Klägerin allein bewo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei verkaufte der beklagten Partei am 7. August 1996 Aktien eines kroatischen Unternehmens. Letzteres wurde als eine von drei beklagten Parteien am 4. Juli 2003 vom Handelsgericht Zagreb, Kroatien (im Folgenden nur kroatisches Verfahren), zur Zahlung von 2,6 Mio USD an einen Dritten verurteilt; dass diese Entscheidung bereits rechtskräftig wäre, lässt sich dem Akt nicht entnehmen. Mit dem seit 23. Juni 2004 vollstreckbaren Schiedsspruch des inter... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Elfriede D*****, vertreten durch Mag. Michael Polasek, Sekretär des Österreichischen Mieter- und Wohnungseigentümerbundes, 1010 Wien, Biberstraße 7, gegen die übrigen Wohnungseigentümer der Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihr Räumungsbegehren zuletzt auf einen Mietzinsrückstand seit Jänner 2004. Eine Ausdehnung des Klagebegehrens um den nach ihrem Vorbringen aushaftenden Betrag nahm sie nicht vor. Der Beklagte bestritt den Mietzinsrückstand und machte als Gegenforderung Honorar für Architektenleistungen geltend. Das Erstgericht stellte mit Beschluss gemäß § 33 MRG fest, dass die monatlichen Mietzinse für den Zeitraum zwischen Jänner 2004 bis einschließlich Juli 2005 i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter der in der Rechtssache der klagenden Partei „Z*****" ***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Schwendinger, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter U*****, 2. A***** Inc., *****, bei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller schloss mit der Antragsgegnerin vor dem Bezirksgericht Bezau am 3. 5. 2004 einen Vergleich folgenden Inhalts: „1. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin ab Mai 2004 jeweils bis zum 15. eines jeden Monats einen Unterhalt in der Höhe von EUR 1.000 monatlich zu leisten. 2. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin für den Zeitraum 1. 4. 2001 bis 30. 4. 2004 aus dem Titel des rückständigen Unterhalts einen Gesamtbetrag von EUR 24.000 zu leisten, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Prozessparteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft (der Kläger zu zwei Drittel, der Beklagte zu einem Drittel), eines seit Generationen im Familienbesitz befindlichen Herrschaftsbesitzes. Im Mai 1990 vereinbarten die Rechtsvorgänger der Parteien zum Zwecke der Erhaltung des Besitzes in der Familie ua, dass die Verpfändung der Miteigentumsanteile nur mit Zustimmung der übrigen Miteigentümer vorgenommen werden dürfe (P. 1. 3. lit c des Vertrags) und dass a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwirkte am 2. 4. 1996 im Verfahren 10 Cg 76/96h (Vorverfahren) des Landesgerichtes Innsbruck einen Wechselzahlungsauftrag über 135.000 DM sA (69.025,46 EUR sA) gegen die Beklagten, die ihren Sitz (Erstbeklagte) bzw Wohnsitz (Zweitbeklagte) in Belgien hatten. Mit Note vom 13. 6. 1996 übermittelte das Bundesministerium für Justiz die Mitteilung des belgischen Justizministeriums, dass der Wechselzahlungsauftrag den Beklagten zugestellt worden sei. G... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war Versicherer eines Unternehmens, das u. a. Schiebetore produziert. Dieses benötigte im Jahr 1997 eine größere Anzahl von Laufrollen zum Einbau in Brandschutztüren. Es nahm daher mit der beklagten Partei Kontakt auf, die sich als erfahrener und qualitätsbewusster Händler u. a. mit Formteilen aus technischen Kunststoffen deklarierte. Der beklagten Partei wurde dargelegt, dass die Laufrollen einen festen Sitz haben, geräuscharm und für Brandschutztü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Helmut L*****, Außendienstmitarbeiter, *****, wider die beklagte Partei T*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Günther B*****, vertreten durch Dr. Franz Marschall, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Dr. Johann S*****, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsgegner Manfred P***** war von 1984 bis 1993 Alleineigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****. 1993 wurde an den insgesamt 78 Objekten des Hauses Wohnungseigentum begründet. Die Erstantragsgegnerin Gisela R***** erwarb aufgrund des Schenkungsvertrages vom 12. 11. 1993 5/28.04 Anteile an der Liegenschaft, die übrigen Anteile (darunter jener mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 9 verbunden ist) verblieben Manfred P*****. Der Antragsteller mietet... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt ein Unterhaltsstreit der aus den überwiegenden Verschulden des Mannes geschiedenen Streitteile zugrunde. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten (dem Klagebegehren folgend) zur Zahlung von EUR 257,84 für Jänner 2002, monatl. EUR 272,90 für die Monate Februar bis August 2002, monatl. EUR 338,27 von September bis Dezember 2002 sowie monatl. EUR 152,21 ab 1. Jänner 2003. Dieses Urteil wurde dem damals noch für den Beklagten bestellten Abwesenheitskura... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Abweisung des gegen die Zweitbeklagte gerichteten Klagebegehrens in Rechtskraft erwachsen ist, weshalb Ausführungen zu deren Prozessbeteiligung unterbleiben. Der Kläger erwarb im Jahr 1983 ein unterhalb einer Gemeindestraße (L-Weg) gelegenes Grundstück und errichtete darauf in den Jahren 1984 bis 1986 ein Wohnhaus. Die Garage und die Kellerräume liegen 40 cm unter dem Straßenniveau. Oberhalb der Straße befinden sich vom Erstbeklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragsgegnerin errichteten Haus S***** in *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte mit einer Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 - der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzusc... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 12. 1995 verstorbene Mutter des Klägers Maria H***** hatte sechs Kinder, und zwar den Kläger, den Erstbeklagten, den vorverstorbenen Rudolf H*****, der der Vater der Zweit- und des Drittbeklagten war, die Töchter Anna S***** und Hildegard S***** und den unehelichen Sohn Johann Wilhelm L*****. Der 1969 verstorbene Vater des Klägers erwarb 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen, das nach seinem Tod von der Mutter des Klägers und ihren fünf ehelichen Kindern bew... mehr lesen...