Norm: ZPO §385 Abs2ZPO §387ZPO §388 Abs3
Rechtssatz: Für die Bejahung der Parteistellung im Beweissicherungsverfahren reicht nicht jegliche drohende Inanspruchnahme aus der Sache aus. Dafür ist vielmehr Voraussetzung, dass der Einschreiter als unmittelbarer Gegner des Antragstellers in Betracht kommt. Eine angekündigte Inanspruchnahme im Wege des Regresses durch einen Anspruchsgegner genügt sohin zur
Begründung: der Parteistellung nicht. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §388Abs3
Rechtssatz: Im Beweissicherungsverfahren sind dem Gegner nur die Kosten für die Beteiligung an der Beweisaufnahme, nicht aber für einen (aufgetragenen) Schriftsatz zu ersetzen. Wenn der Sachverständige ersucht wird, die Parteien (-vertreter) von der Befundaufnahme zu verständigen, hat mangels eines ausdrücklichen Auftrages gemäß TP3A III RATG die Entlohnung nach TP7 RATG zu erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §388 Abs3RATG §12
Rechtssatz: Wenn eine Beweissicherung im Rahmen eines anhängigen Prozesses geltend gemacht wird, gilt dessen Streitwert auch für die Beweissicherung, selbst wenn die Beweissicherung nur einen von mehreren in der Klage geltend gemachten Ansprüchen betrifft. Entscheidungstexte 1 R 6/18m Entscheidungstext OLG Wien 29.01.2018 1 R 6/18m ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten 27.817,63 EUR sA. Sie habe die Beklagte mit den Baumeisterarbeiten für ein Bauvorhaben beauftragt, wobei ein Pauschalpreis von 495.600 EUR brutto vereinbart worden sei. Es sei auch vereinbart worden, dass die Beklagte verpflichtet sei, der Klägerin alle Kosten und Spesen im Zusammenhang mit der Feststellung, Prüfung oder Behebung von Mängeln zu ersetzen, insbesondere Kosten eines beigezogenen Sachverständigen sowie Kosten und Ausl... mehr lesen...
Über Antrag der Antragsstellerin vom 18. 10. 2006 ordnete das Erstgericht zur Sicherung des Beweises über den gegenwärtigen Zustand der Hangbrücke ***** die Befundaufnahme durch die Sachverständigen Univ. Prof. DI Dr. techn. Josef ***** (*****bau), DI ***** (Vermessungswesen) und ergänzend durch Univ. Prof. DI ***** (Betontragwerke) an (Beschlüsse vom 19. und 20. 10. 2006, ON 2 und 4). Mit Eingabe vom 20. 10. 2006, ON 5, teilten die Erstantragsgegner mit, dass sie Dr. Rainer Kurbos mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §388 Abs3, §54 Abs2
Rechtssatz: Kosten des Antragsgegners im Beweissicherungsverfahren bei Beweisaufnahmen durch den Sachverständigen ohne Beisein des Richters sind binnen vier Wochen ab Befundaufnahme und nicht erst ab Zustellung des Befundes zu verzeichnen. Entscheidungstexte 3 R 67/08z Entscheidungstext LG Klagenfurt 12.03.2008 3 R 67/08z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft S*****gasse 6 in ***** W*****. Im Jahr 1997 ließ sie das Objekt Top Nr 5 instand setzen und beauftragte den Kläger als Architekten mit der Überwachung der Instandsetzungsarbeiten. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wurde der alte Parkettboden entfernt und ein neuer Unterboden geschaffen. Über Vorschlag des Klägers beauftragte die Beklagte den Erstnebenintervenienten, den Fußbodenhersteller Friedrich H*****, am 27. 10.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, die der Antragsgegnerin als Betreiberin von Donaukraftwerken vorwirft, insbesondere zufolge unzureichender Reinigung eines Donau-Entlastungsgerinnes für im Zuge des Hochwassers im August 2002 in ihrem Gemeindegebiet aufgetretene Schäden durch Ablagerung von Schlamm verantwortlich zu sein, beantragte beim Erstgericht mit der Behauptung, ein erhebliches Interesse iSd § 384 Abs 3 (soll heißen Abs 2) ZPO an der Feststellung des gegenwärtigen Zustandes... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht beschloss antragsgemäß die Beweissicherung durch Einholung eines schriftlichen "Befundes" eines Sachverständigen über den Zustand einer bestimmten Stapelparkergrube sowie darüber, welche Ursachen eventuell festgestellte Mängel hätten, welche technischen Möglichkeiten zur Beseitigung der festgestellten Mängel bestünden und wie hoch die Kosten der Beseitigung dieser Mängel seien. In dem dagegen erhobenen Rekurs wendet sich die Antragsgegnerin gegen den Auft... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kaufte von der Klägerin Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die sie im Opel-Werk Aspern installierte. Die Beklagte stellte am 4. 4. 1996 beim Bezirksgericht Donaustadt den Antrag auf Sicherung des Beweises durch Befundaufnahme durch einen Sachverständigen mit der Behauptung, die Lüftungsanlagen litten an grundlegenden Konstruktionsmängeln. Das angerufene Gericht beauftragte in Stattgebung dieses Antrages einen Sachverständigen mit der Befundaufnahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftragte die Klägerin am 9. 12. 1993 mit Baumeisterarbeiten an einem zu errichtenden Büro- und Lagergebäudes. Im Werkvertrag ist die Auftragssumme mit 13,583.090 S ausgewiesen. Die Schlussrechnung der Klägerin lautete auf insgesamt 9,892.183,77 S. Am Bau waren 17 Unternehmen beteiligt. Das Gesamtauftragsvolumen betrug 24,897.000 S. Das errichtete Gebäude besteht aus dem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. An der Nord-, West- und Südseite sind di... mehr lesen...
Rechtssatz: § 388 Abs 3 ZPO gilt auch für jene Beweissicherungsverfahren, die im Zuge eines bereits anhängigen Rechtsstreites abgeführt werden. Entscheidungstexte 14 R 235/98a Entscheidungstext OLG Wien 07.06.1999 14 R 235/98a mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hatte beim Neubau des Wohnhauses des Klägers die Dacheindeckung vorzunehmen. Wegen Wassereintrittes beantragte der Kläger gegen den mit der Errichtung des Hauses einschließlich des Dachstuhles und des Unterdaches beauftragten Baumeister und gegen die beklagte Partei eine Beweissicherung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der beklagten Partei den Ersatz der halben Kosten des Beweissicherungsverfahrens. Die im Beweissicherungsverfahren festgeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das klagende ***** Außenhandelsunternehmen verlegt ua Fernmeldekabel; es bestellte beim beklagten ***** Kabelverlegungsmaschinen-Hersteller auf Grund des Anbotes vom 8. Mai 1985 unter Bedachtnahme auf Verkaufsgespräche am 17. April 1986 ua eine Kabelzieh-Spillwinde KW-P 2000 (im folgenden Winde) um - bereits bezahlte - S 251.035,--. Der Beklagte gewährte eine Garantie für Arbeitszeit und Material für die Dauer von 12 Monaten ab der - am 3. Juni 1986 erfolgten - ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 B4ZPO §388 Abs3
Rechtssatz: Kosten eines Beweissicherungsverfahrens können selbst bei Obsiegen im Prozeß nur dann zuerkannt werden, wenn die Beweissicherung für die Entscheidung erheblich war. Entscheidungstexte 1 Ob 561/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 1 Ob 561/91 Veröff: JBl 1991,791 6 Ob 235/01d Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat im Beweissicherungsverfahren einem ergänzenden Antrag auf erweiterte Beweissicherungsmaßnahmen stattgegeben. Gemäß § 368 Abs. 4 ZPO kann jeder die begehrte Beweissicherung bewilligende Beschluß nicht mit einem Rechtsmittel bekämpft werden. Damit hat der Gesetzgeber unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Bewilligung von Beweissicherungsmaßnahmen nicht in höherer Instanz überprüfbar i... mehr lesen...
Norm: ZPO §386 Abs4ZPO §388 Abs3
Rechtssatz: § 386 Abs 4 ZPO schließt Rechtsmittel gegen die Beweissicherung bewilligende Beschlüsse des Erstgerichtes grundsätzlich aus. Auch die Bejahung der Zuständigkeit des die Beweissicherung bewilligenden Gerichtes kann daher nicht im Rechtsmittelwege überprüft werden. Entscheidungstexte 7 Ob 621/87 Entscheidungstext OGH 04.06.1987 7 Ob 621/87 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21.5.1986 (ON 4) beschloß das Erstgericht entsprechend einem Antrag der Antragstellerin, im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens die Zeugen Dr. Heinrich T***, Dr. Erich S*** und Dr. Friedrich S*** zu vernehmen. Die von der Antragsgegnerin erhobene Unzuständigkeitseinrede hat das Erstgericht verworfen (Pkt a) des Beschlusses ON 8). Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht einen Rekurs der Antragsgegnerin gegen Punkt a) des vorgenannten Beschl... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 B4ZPO §388 Abs3
Rechtssatz: Den Ersatz der Kosten des Beweissicherungsverfahrens kann der Antragsteller grundsätzlich nur als Teil der Prozesskosten des Hauptprozesses ersetzt verlangen, weil auch dieser Kostenersatzanspruch akzessorisch ist. Entscheidungstexte 1 Ob 588/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 588/83 7 Ob 57... mehr lesen...
Norm: JN §1 VIa2ZPO §41 B4ZPO §388 Abs3
Rechtssatz: Selbständige Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz der Kosten einer Beweissicherung, wenn feststeht, dass es zu einem Hauptprozess nicht mehr kommen wird. Entscheidungstexte 8 Ob 304/65 Entscheidungstext OGH 16.11.1965 8 Ob 304/65 1 Ob 588/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 58... mehr lesen...