RS OLG Wien 1999/06/07 14R235/98a

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Veröffentlicht am 07.06.1999
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Rechtssatz

§ 388 Abs 3 ZPO gilt auch für jene Beweissicherungsverfahren, die im Zuge eines bereits anhängigen Rechtsstreites abgeführt werden.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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