Norm
JN §1 VIa2Rechtssatz
Selbständige Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz der Kosten einer Beweissicherung, wenn feststeht, dass es zu einem Hauptprozess nicht mehr kommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0036014Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2017