Norm
ZPO §388 Abs3Rechtssatz
Wenn eine Beweissicherung im Rahmen eines anhängigen Prozesses geltend gemacht wird, gilt dessen Streitwert auch für die Beweissicherung, selbst wenn die Beweissicherung nur einen von mehreren in der Klage geltend gemachten Ansprüchen betrifft.
Schlagworte
Bemessungsgrundlage, Teilwert, KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000901Im RIS seit
20.03.2018Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018