Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** H*****, Arbeitnehmer, *****, vertreten durch Urbanek & Rudolph, Rechtsanwälte in St... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz G*****, vertreten durch Mag. Dr. Klaus Gimpl, Rechtsanwalt in Ybbs, gegen die beklagten Parteien 1. Alois Z*****, vertreten durch Dr. Robert Fuchs, Rechtsanwalt in St. Valentin, und 2. Gemeinde W*****,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Walter S*****, vertreten durch o. Univ.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Hofrätin Dr. Hurch als Vorsitzende und die Hofrätin Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. Brenn und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede M*****, vertreten durch Dr. Peter Paul Wolf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Gustav M*****, 2. Tamara M*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Daniela Ehrlich, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räumung,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei KR Ing. K***** K*****, vertreten durch Dr. Teja Kapsch, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hans Peter L*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz, gegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Rosamunde R*****, vertreten durch Mag. Dieter Koch, Rechtsanwalt in Bruck/Mur, gegen den Antragsgegner Engelbert R*****, vertreten durch Mag. Leopold Zechner, Rechtsanwalt in Bruck/Mur, wege... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der Regress des klagenden (deutschen) Transportversicherers der Transportauftraggeberin (E***** SA mit Sitz in der Schweiz) wegen einer behaupteten grob fahrlässigen Beschädigung des Transportguts (Industrieroboter) durch den Subfrachtführer der beklagten (schweizer) Frachtführerin. Das Frachtgut hätte in Österreich zugestellt werden sollen, hat aber wegen der Beschädigung die Schweiz gar nicht verlassen und wurde an die Transportauftragge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingeborg Bauer-Manhart und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Sabine G*****, vertreten durch Poinstingl & Partner Rechtsanwälte OEG, Wien, gegen die b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Braco B*****, Pensionist, *****, vertreten durch Mag. Nikolaus Rast, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Elisabeth A*****, Trafikantin,... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass die Liegenschaft H*****, samt Haus nicht im Eigentum des Klägers steht. Der Kläger begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (Fallcode 08) den gutachtlich festgestellten „Sanierungsaufwand zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Werks" von (unaufgeschlüsselten) 4.395,60 EUR brutto. Er habe den Beklagten mit der Sanierung der Zugangs- und Traufenpflasterung „des" Hauses H*****, beauftragt und nach der Durchführung von Pflaster-, Asphalti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Räumung (nur) von Bungalows auf der EZ ***** des Grundbuchs ***** S*****, zuletzt mit folgender zusammengefasster
Begründung: Die Klägerin habe die Liegenschaft am 20. 2. 2007 im Verfahren 8 E 1294/03s des Bezirksgerichts Gänserndorf um ein Meistbot von 260.000 EUR zugeschlagen erhalten, sodass sie außerbücherliche Eigentümerin sei. Auf der Liegenschaft befänden sich sechs Bungalows, von denen die Beklagte vier titel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Claudia W*****, Juristin, *****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Wien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 19. September 2005 bis 31. März 2006 bei der Beklagten, die ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen führt, zur Überlassung als Installateurgehilfe beschäftigt. Er war während der gesamten Dauer seines Arbeitsverhältnisses an das Sanitär-Heizungs-Lüftungs-Gas-Unternehmen Franz O***** in F*****/Tirol verliehen und wurde ausschließlich an Baustellen in Innsbruck eingesetzt. Der Betrieb O***** ist ca 40 km von Innsbruck entfernt und kann mit öffe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt ein Bäckereiunternehmen und unterhält in der Stadt Salzburg drei Filialen, welche von Arbeitnehmern des Klägers mit dessen Fahrzeugen beliefert werden. Die Beklagte war vom 16. 9. 2004 bis 13. 5. 2006 beim Kläger beschäftigt, wobei sie nur während der ersten drei Wochen in der Bäckerei selbst arbeitete und seitdem ununterbrochen als Ausfahrerin eingesetzt war. Seit 1997 hat sie einen Führerschein der Gruppe B. Sie verdient einen Stundenlohn von EUR 7... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erwin K*****, vertreten durch Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Klaus Krebs, Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwälte in Wien, wider die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Konrad S*****, 2.) Elmar S*****, 3.) Evelin Bitschnau-S*****, 4.) Patrizia S***** und 5.) Elfriede S*****, alle *****, vertreten durch Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei KR Brigitte J*****, als Zwangsverwalterin von mit Wohnungseigentum verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schlein, Rechtsanwalt in Wien, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Helmut W*****, Angestellter, *****, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz & Partner Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, „inwieweit die der Bestimmung des § 490 Abs 1 BGB zugrunde liegenden Wertungen" auch die österreichische Rechtsprechung prägen solle, sei eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. 1. Nach Ansicht des Berufungsgerichts erstatte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schönhofer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Josef L*****, vertreten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1970 als Praktikant beim Verband l***** (V*****) ein. Er war in Wien und Tulln dienstzugeteilter Direktionsmitarbeiter. Von 1975 bis 1980 war er Angestellter des Raiffeisen-Lagerhauses in A*****. Von 1. 1. 1981 bis 31. 12. 1985 war der Kläger als Geschäftsführer dem Raiffeisen-Lagerhaus E***** dienstzugeteilt. In der Folge übte er Geschäftstätigkeiten im Raiffeisen-Lagerhaus N***** aus. Der Dienstvertrag zwischen dem Kläger und der V**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Unter dem geltend gemachten Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache legt der Klägerin gar nicht dar, weshalb der festgestellte Sachverhalt rechtlich unrichtig beurteilt wurde, sondern rügt allein die Unterlassung seiner Einvernahme als Partei als Mangel des Berufungsverfahrens. Die Beurteilung, ob die Parteienvernehmung durchzuführen ist, fällt aber in das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab dem Stichtag 1. 6. 2000 eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Die in § 89 Abs 2 ASGG vorgesehene Erledigungsform wurde nicht gewählt; insbesondere wurde auch keine vorläufige Zahlung aufgetragen. Die beklagte Partei erhob allein gegen die Unterlassung des Ausspruchs, dass die Pension zum Stichtag 1. 6. 2000 wegfalle und erst mit de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat in erster Instanz sein konkretes Schadenersatzbegehren infolge des Verkehrsunfalles darauf gestützt, dass ihm nach dem Gesellschaftsvertrag der KEG ein monatlicher Gewinnvorschuss von S 30.000,-- zustehe. Wenn er nunmehr in seiner außerordentlichen Revision releviert, dass er bereits in der Berufung geltend gemacht habe, dass es zur Frage des Gewinnvorschusses der Einvernahme des Schuldners durch das Erstgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits sind zwei von der - durch den Sachwalter zur Überwachung der Erfüllung des am 23. Jänner 1997 rechtskräftig bestätigten Ausgleichs vertretenen - klagenden Gesellschaft mbH der beklagten Bank zur Besicherung eines Kredits abgetretene Forderungen gegen eine deutsche Bank (im Folgenden nur 1. Drittschuldnerin) aus der seit 17. November 1995 fälligen Rechnung vom 16. August 1995 über 29,654.774,38 S und gegen eine russische Bank (im Folg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage der Gewichtung des Verschuldens der Ehepartner an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (1 Ob 302/99i; 6 Ob 188/00s). Eine krasse Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedürfte, liegt nicht vor. Dass de... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat das klagsabweisende Unschlüssigkeitsurteil der ersten Instanz bestätigt: das Erstgericht habe zutreffend erkannt, dass der Kläger seinen geltend gemachten Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG trotz zweier Verbesserungsaufträge nicht schlüssig begründet habe. Das Berufungsgericht hat das klagsabweisende Unschlüssigkeitsurteil der ersten Instanz bestätigt: das Erstgericht habe zutreffend erkannt, dass der Kläger seinen geltend gemachten Ausgle... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. Der Gegner der gefährdeten Partei hielt 95,1 % der Aktien einer seinen Namen tragenden Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 50 Mio S. 4,9 % der Aktien hält die gefährdete Partei. Am 23. 12. 1996 schlossen die gefährdete Partei und die genannte Aktiengesellschaft einen Kooperationsvertrag, der in seinen Punkten 1.1. bis 1.4. als Vertragsgegenstand die Regelung der Zusammenarbeit der Parteien zum Zweck der Produktion und des Vertriebs von Zigarettenverpack... mehr lesen...