Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Der vom Berufungsg... mehr lesen...
Norm: ASVG §273 Abs1ZPO §362 Abs2
Rechtssatz: Zum Problem der Verweisbarkeit bei Zuckerkrankheit - Blutzuckermessungen während der Arbeitszeit: Messung in max. 3 Minuten mit Teststreifen Accutrend Glucose und dem Gerät Autoclix-P. Bei dem letztgenannten Gerät handelt es sich um ein solches zur Blutgewinnung aus der Fingerbeere bzw. aus dem Ohrläppchen mit Hilfe einer sterilen, angeschliffenen Nadel Autoclix-Lancet.Selbst unter Berücksichtigung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Die Einholung eines Fakultätsgutachtens ist in der ZPO als Beweismittel nicht vorgesehen und daher unzulässig (EvBl 1959/186). Entscheidungstexte 10 ObS 110/92 Entscheidungstext OGH 26.05.1992 10 ObS 110/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040642 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. August 1953 geborene Kläger, der den Beruf eines Bau- und Möbeltischlers erlernt hat, arbeitete ab Beendigung der Lehrzeit vorerst als Tischler und ab 1976 als Zimmerer, wobei er vorwiegend Schalungen und Gerüste herstellte, Blindböden baute, Parkettböden verlegte und Dachausbauten durchführte. Im Jahre 1986 zog er sich bei einem Arbeitsunfall einen Bruch des linken Schienbeinkopfes, eine Meniskusverletzung und einen Kreuzbandriß in diesem Bereich zu. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hinsichtlich des wesentlichen Verfahrensablaufes bis zum hg Beschluß vom 25.Oktober 1988, 10 Ob S 286/88, mit dem das Urteil des Berufungsgerichtes vom 15.Juni 1988, ON 50, abgesehen von dem Teil, womit die beklagte Partei schuldig erkannt wurde, dem Kläger vom 28. September 1981 bis 30.September 1982 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente zu gewähren, aufgehoben und die Sozialrechtssache insoweit zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Kläger bekämpft in seiner Revision im wesentlichen nur die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, bei allfälligen Widersprüchen zwischen einem Privatgutachten - auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist - und dem Gutachten eines vom Gericht in einer bestimmten Rechtssache herangezogenen Sachverständigen einen weiteren Sachverstän... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2
Rechtssatz: Bestehen Bedenken gegen den Beweiswert eines Sachverständigengutachtens, können ergänzende Beweisaufnahmen auch dann stattfinden, wenn das Gutachten frei von Widersprüchen oder sonstigen Verstößen gegen die Denkgesetze ist. Entscheidungstexte 3 Ob 517/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 3 Ob 517/89 2 Ob 208/20... mehr lesen...
Begründung: Horst Adolf M*** (seine Verlassenschaft ist die nun klagende Partei) kaufte im Jahre 1975 von Dr.Ernst R*** ein Grundstück, dessen Fläche mit etwa 1200 m2 angenommen wurde, um den Kaufpreis von 50 S pro Quadratmeter und leistete eine Anzahlung von 50.000 S. Es kam nie zur grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages. Im Jahr 1982 wollte Horst Adolf M*** das Grundstück an den Vater des Beklagten um 60.000 S bis 70.000 S weiterverkaufen, ohne daß es zu einer Einig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Juli 1983 vom Beklagten Dr.O***, einem Facharzt für Urologie, wegen einer Feuchtwarze an der Penisspitze behandelt und sodann von diesem im Krankenhaus Bad Ischl, dessen Rechtsträger die beklagte Partei L*** O*** ist, operiert. In der Folge kam es zu Komplikationen, die zu massivem Gewebeverlust und zu einer teilweisen plastischen Rekonstruktion der Harnröhre des Klägers führten. Mit den vorliegenden, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. September 1985 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 10. September 1981 als Dienstunfall nach § 90 B-KUVG und gewährte ihm für die Unfallsfolgen nach den §§ 93 und 101 bis 103 f leg cit vom 28. September 1981 bis 30. September 1982 eine vorläufige Versehrtenrente von 20 vH, stellte deren Höhe ab 28. September 1981 mit monatlich S 3.998,10, ab 1. Jänner 1982 mit monatlich S 4.238,--, die Bemessungsgrundlage zum Unfallstag nach § 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger befaßt sich unter anderem mit dem Problem der Phosphatierung von Metallen. Er verfügt über Erfahrungen, Entwicklungsergebnisse und Anwartschaften auf Schutzrechte betreffend die Herstellung von Beizmedien (sogenannten Compounds) und die Erzeugung von Spritzphosphatierstraßen, die die Beklagte zu verwerten beabsichtigte. Der Kläger hatte vor dem Eingehen in Vertragsverhandlungen mit der beklagten Partei bereits in einem Unternehmen in der Bundesrepub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, kann auf die zutreffende
Begründung: des Berufungsgerichtes verwiesen werden (§ 48 ASGG). Zur Frage der Beweislast ist ergänzend auszuführen: Die Zivilprozeßordnung kennt keine Regeln über die Verteilung der Beweislast; auch die bis 31. Dezember 1986 in Geltung gestandenen Verfahrensbestimmungen des ASVG haben derartige Regeln nicht enthalten. Das mate... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten in zwei gesondert eingebrachten Klagen einerseits die Bezahlung von 91.441,75 S sA als Kaufpreis für verschiedene Waren und andererseits 382.773 S sA als Restkaufpreis für eine Offset-Druckmaschine. Der Beklagte wendete ein, daß die am 22.Dezember 1982 gelieferte Druckmaschine wegen wesentlicher und unbehebbarer Mängel am 15.April 1983 gegen eine andere Maschine ausgetauscht worden sei. Auch diese habe aber wesentlich... mehr lesen...
Begründung: Am 13. November 1980 ereignete sich in Zell am See ein Verkehrsunfall, bei welchem der vom Kläger gelenkte PKW Audi 80, pol. Kennzeichen S 74.328, und der vom Zweitbeklagten gelenkte, von der Drittbeklagten gehaltene und bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte PKW VW Golf, pol. Kennzeichen S 89.859, zusammenstießen. Das Alleinverschulden am Zustandekommen dieses Unfalles, bei dem der Kläger verletzt wurde, trug der Zweitbeklagte, der hiefür auch strafgerichtlich ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 26. September 1970 als Photomodell bei der Herstellung eines Werbeprospektes der erstbeklagten Partei im Hotel des Zweitbeklagten dadurch schwer verletzt, daß der Drittbeklagte zur Erhöhung des Lichteffektes einer Fotoaufnahme Spiritus auf eine leicht brennende Speise goß. Der Drittbeklagte wurde wegen dieses Vorfalles vom Strafgericht rechtskräftig der Übertretung nach § 335 StG schuldig erkannt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im zweiten Rechtsgang hins... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 KUeKindG ArtV Z5ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Art V Z 5 UeKindG ist eine Rechtsnorm, die im allgemeinen der Sammlung des Prozeßstoffes dient, weshalb Verstöße gegen diese Bestimmung den Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO bilden und nicht im Rahmen der Rechtsrüge von Amts wegen aufgegriffen werden können. Dies muß auch für unvollständige Sachverständigengutachten gelten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die am 20. Mai 1973 außer der Ehe von Irmgard S, geb. G, geborene Klägerin Sabine G beantragte festzustellen, daß der Beklagte als ihr Vater anzusehen sei. Sie beantragte ferner, den Beklagten schuldig zu erkennen, ab Klagstag einen Unterhaltsbetrag von 600S monatlich zu bezahlen. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Er stellte außer Streit, daß er der Mutter des Kindes innerhalb der kritischen Zeit beigewohnt habe, jedoch erst ab Mitte oder Ende Oktober 1972. Die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht hat von Amts wegen dafür zu sorgen, daß ein beschlossenes Sachverständigengutachten vollständig abgegeben wird. Entscheidungstexte 7 Ob 155/75 Entscheidungstext OGH 21.08.1975 7 Ob 155/75 Veröff: RZ 1975/70 S 156 = JBl 1976,144 6 Ob 524/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: EntmO §19 Abs3EntmO §56 Abs2ZPO §362 Abs2
Rechtssatz: Ein dritter Sachverständiger ist im Widerspruchsverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 362 Abs 2 ZPO beizuziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 115/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 7 Ob 115/74 7 Ob 646/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 646/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §355 Abs2ZPO §362 Abs2ZPO §488 Abs3
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof ist mit Fasching III 489 der Ansicht, dass ein Sachverständiger unter den Voraussetzungen des zweiten Satzes des § 355 Abs 2 ZPO auch noch im Verfahren zweiter Instanz abgelehnt werden kann. Wie in allen Fällen einer nachträglichen Ablehnung darf dann das bereits erstattete Gutachten des mit Erfolg abgelehnten Sachverständigen nicht mehr als Prozessstoff berücksic... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2
Rechtssatz: Die Bestellung eines zweiten Sachverständigen soll im allgemeinen auf die Fälle des § 362 Abs 2 ZPO beschränkt sein. Entscheidungstexte 4 Ob 355/71 Entscheidungstext OGH 19.10.1971 4 Ob 355/71 Veröff: ÖBl 1972,59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040639 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 220/71 Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 220/71 1 Ob 272/71 Entscheidungstext OGH 28.10.1971 1 Ob 272/71 1 Ob 160/72 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Unüberprüfbarer Kontrollbeweis, wenn das Berufungsgericht es ablehnt, ein ärztliches Privatgutachten gemeinsam mit dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen unter Gegenüberstellung beider Ärzte zu erörtern. Entscheidungstexte 2 Ob 13/71 Entscheidungstext OGH 28.01.1971 2 Ob 13/71 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Wenn die Voraussetzungen für einen Ergänzungsauftrag nach § 362 Abs 2 ZPO nicht gegeben sind, bedeutet die Abweisung des Antrages, den Sachverständigen zur Ergänzung seines Gutachtens zu laden, keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 5 Ob 256/68 Entscheidungstext OGH 20.11.1968 5 Ob 256/68 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn der Sachverständige vor dem Erstgericht und vor dem Berufungsgericht gegenteilig lautende Gutachten abgibt, ohne daß deren Widerspruch aufgeklärt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 153/68 Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 153/68 European Case... mehr lesen...
Norm: ZPO §351ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten eines vom Gericht zur Erstattung eines Gutachtens in einer bestimmten Rechtssache herangezogenen Sachverständigen aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verlässlich erscheinenden Gutachten a... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des § 362 Abs 2 ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens. Entscheidungstexte 5 Ob 75/67 Entscheidungstext OGH 07.04.1967 5 Ob 75/67 1 O... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte zur Sicherung des Anspruches der klagenden und gefährdeten Partei (in Hinkunft kurz klagende Partei genannt) auf Übertragung von Namensaktien (Interimsscheinen) der D.- Aktiengesellschaft im Nominale von 3.816.600 S die beantragte einstweilige Verfügung, mit der u. a. der Drittschuldnerin verboten wurde, eine rechtswirksame Übertragung der Namensaktien vorzunehmen. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Drittschuldnerin zurück. Der Oberste Gerichtshof gab... mehr lesen...
Norm: ZPO §362 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, Widersprüche zwischen Sachverständigengutachten, die einerseits im Strafverfahren andererseits im Zivilverfahren abgegeben wurden, aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verläßlich erscheinenden Gutachten anschließen. Entscheidungstexte 2 Ob 31/61 Entscheidungstext OGH 16.02.1961 2 ... mehr lesen...