Norm
ZPO §351Rechtssatz
Unüberprüfbarer Kontrollbeweis, wenn das Berufungsgericht es ablehnt, ein ärztliches Privatgutachten gemeinsam mit dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen unter Gegenüberstellung beider Ärzte zu erörtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040568Dokumentnummer
JJR_19710128_OGH0002_0020OB00013_7100000_001