Norm: ZPO §36ZPO §64ZPO §464 Abs3 Z5 II
Rechtssatz: Der Anzeige der Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes ist das Ansuchen um Beistellung eines Armenanwaltes gleichzusetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 649/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 649/71 7 Ob 95/75 Entscheidungstext OGH 18.09.1975 7 Ob 95/75 Beisatz: Hier: Verfahrensh... mehr lesen...
Norm: RAO §11 Abs2ZPO §36
Rechtssatz: Zum Schutz des Vollmachtsgebers vor Rechtsnachteilen im Sinne des § 36 Abs 2 ZPO dient eine am letzten Tag der Berufungsfrist eingebrachte Berufungsschrift. Entscheidungstexte 5 Ob 85/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 5 Ob 85/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:R... mehr lesen...
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Ersatzansprüche des Klägers aus einem Verkehrsunfall, bei dem er am 19. Dezember 1965 aus dem alleinigen, auf Grund strafgerichtlichen Urteils bindend feststehenden Verschuldens des Beklagten schwer verletzt wurde. Nach einer während des Verfahrens geleisteten Teilzahlung und nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteils über einen Betrag von 30.000 S (für Schmerzengeld) sowie über das Feststellungsklagebegehren betreffend die Haftung des Beklagten... mehr lesen...
Die klagende Partei belangte die Beklagte beim Gerichtsstand nach § 88 (1) JN. auf Zahlung von 19.367 S s. A. als Kaufpreis für die Lieferung eines Fruchtsaftgerätes auf Grund einer sogenannten Leasing-Finanzierung. Der Erstrichter gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten, Rechtsanwalt Dr. B., am 4. April 1968 zugestellt. Am 8. April 1968 langte bei Gericht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §36ZPO §465 Abs1ZPO §505 Abs1ZPO §520 Abs1 E3
Rechtssatz: Wurde das Vollmachtsverhältnis einvernehmlich gelöst, ist der Rechtsanwalt weder berechtigt noch verpflichtet, weiterhin für seinen ehemaligen Mandanten einzuschreiten. Ein vom Rechtsanwalt hernach dennoch "vorsichtsweise" eingebrachtes Rechtsmittel ist verfahrensrechtlich belanglos. Entscheidungstexte 1 Ob 154/68 En... mehr lesen...
Norm: Geo §537 Abs2ZPO §36
Rechtssatz: Das Gericht hat die Vollmachtskündigung zwischen Anwalt und Parteien nicht zu vermitteln. Entscheidungstexte 6 Ob 306/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 6 Ob 306/61 Veröff: SZ 34/129 = EvBl 1962/38 S 46 7 Ob 190/99p Entscheidungstext OGH 20.10.1999 7 Ob 190/99p Vgl auch; Beisat... mehr lesen...
Das Erstgericht nahm die ihm mit Schriftsatz vom Klagevertreter mitgeteilte Kündigung seiner ihm vom Kläger erteilten Vollmacht mit seinem Beschluß vom 8. Mai 1961 nicht zur Kenntnis, weil die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses ohne gleichzeitige Mitteilung der Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes unwirksam sei. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Antrag der klagenden Partei, von der Vollmachtskündigung des Klagevertreters durch Zustellun... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung der der Höhe nach außer Streit gestellten Vertretungskosten im Verfahren Cg 100/59 des Landesgerichtes Feldkirch an der Kläger im Betrag von 4317 S 24 g s. A., wobei es davon ausging, daß der Beklagte dem Kläger unmittelbar Vollmacht und Auftrag zur Prozeßführung im vorerwähnten Verfahren erteilt habe. Es vertrat die Auffassung, daß der Kläger mangels Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes durch den Beklagten ungeachtet der Vollma... mehr lesen...
Norm: ZPO §36
Rechtssatz: Eine Auflösung des Vollmachtsverhältnisses kann dem Gegner gegenüber nur dann wirksam werden, wenn sowohl die Anzeige an den Gegner erstattet als auch die Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes mitgeteilt worden ist (EvBl 1939/120, EvBl 1942/224). Entscheidungstexte 4 Ob 39/61 Entscheidungstext OGH 11.04.1961 4 Ob 39/61 Veröff: EvBl 1961/300 S 396 = Arb 734... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ZPO §36ZPO §37
Rechtssatz: Die Vorschriften der ZPO über die Erfordernisse eines wirksamen Widerrufes der Prozeßvollmacht gelten nur für den Widerruf nach Einleitung des Verfahren. War aber die Vollmacht bereits vorher widerrufen oder war sie von vornherein für ein bestimmtes bereits erledigtes Verfahren erteilt, dann kommen nicht die prozeßualen Vorschriften über den Vollmachtswiderruf in Betracht, sondern die materiellrechtlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §36ZPO §477 Z5
Rechtssatz: Die Fortführung der Verhandlung trotz grundlos erfolgten Widerrufs der Vollmacht mit nachfolgendem Verlassen des Verhandlungssaales durch Vertreter und Kläger konnten keine Nichtigkeit des Verfahrens begründen. Die Lage ist nicht anders zu beurteilen, als wenn Vertreter und Partei trotz gehöriger Ladung zur Verhandlung überhaupt nicht erscheinen, oder, obwohl erschienen, sich ohne zureichenden Grund aus dem ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf § 529 Abs. 1 Z. 2 ZPO. gestützte Nichtigkeitsklage ab. Diese sei zwar innerhalb der im § 534 Abs. 1 ZPO. gesetzten Monatsfrist eingebracht worden. Sie sei aber nicht begrundet, weil der Kläger im Vorprozeß 26 Cg 90/50 nicht unvertreten gewesen sei. Denn er habe, nachdem sein Vertreter Dr. Hans Sch. am 25. Jänner 1951 die Vollmacht gekundigt hatte, den Rechtsanwalt Dr. F. zu seinem Bevollmächtigten bestellt und die ganze Prozeßführung dadurch genehmigt, daß... mehr lesen...
Norm: ZPO §36ZPO §529 B1
Rechtssatz: Wenn der Richter im Anwaltsprozeß die Kündigung einer Prozeßvollmacht ohne Namhaftmachung eines anderen Vertreters zur Kenntnis nimmt und weitere Zustellungen (insbesondere auch des Urteils) an den gekündigten Bevollmächtigten unterläßt, steht einer Nichtigkeitsklage der Partei, die die Vollmacht gekündigt hat, der Umstand entgegen, daß sie nach ordnungsgemäßer Zustellung an ihren Bevollmächtigten die Möglic... mehr lesen...