Norm: ABGB §1497 IVDZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen (des § 365 ZPO) sind zwingend vorgeschrieben und treten unmittelbar auf Grund des Gesetzes ein, ohne daß es ihrer vorherigen Androhung durch das Gericht bedurfte. Entscheidungstexte 2 Ob 72/71 Entscheidungstext OGH 04.11.1971 2 Ob 72/71 Veröff: EvBl 1972/201 S 397 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §332 Abs2ZPO §349 Abs2
Rechtssatz: Insoweit ein Beschluß für den Fall des nicht rechtzeitigen Erlages eines Kostenvorschusses die Rechtsfolge androht, daß ein Antrag auf Beweiswiederholung als zurückgezogen gelte, ist er anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 84/71 Entscheidungstext OGH 28.09.1971 4 Ob 84/71 Veröff: Arb 8906 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Kündigt der Richter ausdrücklich an, das Verfahren werde bei nicht rechtzeitigem Erlag der Kostenvorschüsse nur auf Antrag der Gegenpartei fortgesetzt werden, so muß der Kläger auch dann von sich aus für den Fortgang des Rechtsstreites sorgen, wenn der Auftrag zur Leistung von Kostenvorschüssen ungesetzlich war. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Ordnungsgemäße Fortführung des Verfahrens trotz Nichterlag des aufgetragenen Kostenvorschusses, wenn der Sachverständigenbeweis von Amts wegen beschlossen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 163/68 Entscheidungstext OGH 27.06.1968 1 Ob 163/68 Veröff: JBl 1968,626 = EvBl 1969/139 S 70 = MietSlg 20224 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §20KartG 1959 §31ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 31 KartG ist von der Auferlegung eines Kostenvorschusses für den Sachverständigenbeweis durch das Gericht in analoger Anwendung des § 365 ZPO abzusehen. Entscheidungstexte Okt 3/67 Entscheidungstext OGH 10.10.1967 Okt 3/67 Veröff: ÖBl 1968,40 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Ergeht ein Erlagsauftrag an beide Parteien und kommt ihm nur der Kläger nach, so hat das Gericht dies bekanntzugeben und ihm die Ergänzung des Kostenvorschusses aufzutragen. Unterläßt dies das Gericht, kann dem Kläger ein Vorwurf, die Klage nicht gehörig fortgesetzt zu haben, nicht gemacht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 234/67 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Bei nicht rechtzeitigem Erlag des aufgetragenen Kostenvorschusses hat der Gegner die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen. Unterläßt der Kläger dies ohne triftigen Grund, so liegt nicht gehörige Fortsetzung des Verfahrens vor (§ 1497 ABGB). Entscheidungstexte 8 Ob 198/65 Entscheidungstext OGH 31.08.1965 8 Ob 198/65 Veröf... mehr lesen...
Das Landesgericht Salzburg als Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten faßte im vorliegenden Rechtsstreit in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 18. Februar 1963, auf einverständlichen Antrag beider Parteien u. a. Beweisbeschluß auf Sachverständigenbeweis durch Vernehmung des Buchsachverständigen Kurt H. über das in diesem Beschluß näher umschriebene Beweisthema und sprach dabei aus, daß dieser Sachverständigenbeweis bei sonstiger Präklusion nur durchgeführt werde,... mehr lesen...
Der am 9. Jänner 1961 von Anna A. außer der Ehe geborene Kläger begehrt die Feststellung, daß der Beklagte als sein Vater anzusehen sei. Er beantragt ferner, den Beklagten zur Leistung eines Unterhaltsbetrages zu verhalten. Der Beklagte gab zu, mit der Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist geschlechtlich verkehrt zu haben, wendete aber ein, daß er den Kläger nicht gezeugt habe, und beantragte zum Nachweise dieser Behauptung die Durchführung des Sachverständig... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365ZPO §412
Rechtssatz: Bei Richterwechsel ist der neue Richter an den Auftrag des früheren Richters zum Erlag eines Kostenvorschusses zur Durchführung des Sachverständigenbeweises innerhalb einer bestimmten Frist gebunden. Dieser Beschluß hat durch den Richterwechsel seine Wirksamkeit nicht verloren. Das ergibt sich aus dem Zweck der oben angeführten Bestimmungen, insbesondere des § 412 Abs 2 ZPO. Die zuletzt an... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 Abs2 B9ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Durch die Untätigkeit beider Parteien - indem der Kläger den Kostenvorschuß nicht erlegte, der Beklagte von der gesetzlichen Möglichkeit, die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen, keinen Gebrauch machte - im Zusammenhalt mit dem Beschluß des Erstgerichtes, mit dem es den Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Streitverhandlung abwies, ist ein prozessualer Zustand eingetreten, der eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365 Abs5
Rechtssatz: Keine gehörige Fortsetzung des Verfahrens, wenn der Beklagte die ihm gemäß §§ 365 Abs 5, 332 Abs 2 ZPO erteilte Frist zum Erlag eines Kostenvorschusses verstreichen läßt, der Kläger aber dann fast drei Jahre lang keine Fortsetzungsantrag stellt. Eine Verständigung des Gegners der säumigen Partei von dem Eintritt des Säumnisfalles ist im Gesetze nicht vorgesehen, er selbst hat si... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §332 Abs2ZPO §349 Abs2ZPO §365 Abs5
Rechtssatz: Nimmt sich der im Vaterschaftsstreit Beklagte durch Nichterlag eines Sachverständigenvorschusses selbst die Möglichkeit, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, dann liegt kein Grund für die amtswegige Durchführung des Sachverständigenbeweises vor; der Beklagte hat die Folgen dieser Versäumnis zu tragen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §279 Abs1ZPO §332 Abs2ZPO §335 Abs1
Rechtssatz: Der säumigen Partei ist es versagt, einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu stellen. Nur ihr Gegner ist zu einem solchen Antrag befugt. Entscheidungstexte 2 Ob 490/56 Entscheidungstext OGH 04.09.1956 2 Ob 490/56 Veröff: EvBl 1956/372 S 663 3 Ob 412/60 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVDZPO §179ZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365 Satz2
Rechtssatz: Keine ordnungsgemäße Fortführung des Prozesses, wenn Kläger trotz beschlußmäßiger Auferlegung eines Kostenvorschusses zur Durchführung eines von ihm beantragten Sachverständigenbeweises den Vorschuß durch längere Zeit nicht erlegt und keine weiteren Anträge stellt. Entscheidungstexte 1 Ob 614/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §332 Abs2ZPO §349 Abs2ZPO §365 Abs5
Rechtssatz: Der Beschluß, mit welchem einer Partei zum Zweck der Durchführung eines Sachverständigenbeweises bei sonstiger Abstandnahme von diesem Beweismittel ein Vorschuß auferlegt wird, unterliegt nicht der Anfechtung. Entscheidungstexte 2 Ob 973/52 Entscheidungstext OGH 04.02.1953 2 Ob 973/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §193 Abs3ZPO §279 Abs2ZPO §332 Abs2ZPO §365 Abs2
Rechtssatz: Wurde das Verfahren nach § 193 Abs 3 ZPO geschlossen, so kann nach fruchtlosem Ablauf der nach § 365 Abs 2 ZPO erteilten Frist ohne neuerliche Verhandlung der Beweis als verwirkt erklärt und das Urteil gefällt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 330/35 Entscheidungstext OGH 24.04.1935 3 Ob 330/35 Veröff: SZ 17/7... mehr lesen...