Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Nimmt sich der im Vaterschaftsstreit Beklagte durch Nichterlag eines Sachverständigenvorschusses selbst die Möglichkeit, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, dann liegt kein Grund für die amtswegige Durchführung des Sachverständigenbeweises vor; der Beklagte hat die Folgen dieser Versäumnis zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048412Dokumentnummer
JJR_19570227_OGH0002_0010OB00097_5700000_001