Norm
ZPO §332 Abs2Rechtssatz
Insoweit ein Beschluß für den Fall des nicht rechtzeitigen Erlages eines Kostenvorschusses die Rechtsfolge androht, daß ein Antrag auf Beweiswiederholung als zurückgezogen gelte, ist er anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0040567Dokumentnummer
JJR_19710928_OGH0002_0040OB00084_7100000_001