Norm: ZPO §294ZPO §351
Rechtssatz: Anders als im Sicherungsverfahren, wo bloße Bescheinigung genügt, können im Zivilprozess Feststellungen aufgrund von Privatgutachten nur mit Zustimmung des Gegners getroffen werden. Entscheidungstexte 17 Ob 21/10b Entscheidungstext OGH 12.04.2011 17 Ob 21/10b Veröff: SZ 2011/49 European Case Law Iden... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Evelyn G*****, vertreten durch Dr. Harald Burmann, Dr. Peter Wallnöfer, Dr. Roman Bach... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss im September 2000 mit der P***** GmbH einen Kontokorrentkreditvertrag. Der Zweitbeklagte war damals Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Da der Zweitbeklagte im Jahr 2001 eine Ausbildung zum Berufspiloten begann, schenkte er der Erstbeklagten, seiner Tochter, seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, wobei die Erstbeklagte dem Zweitbeklagten am Objekt das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrech... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §294ZPO §503 A
Rechtssatz: Ein eine Aufsandungserklärung enthaltender als Beilage im Akt befindlicher Notariatsakt kann vom OGH seiner Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl 7 Ob 159/03p hinsichtlich einer in erster Instanz unbestritten gebliebenen Urkunde). Entscheidungstexte 2 Ob 53/07v Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 53/07v Veröff: SZ 2008/22 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Mai 1941 geborene Erstbeklagte und der am 3. Juni 1940 geborene Zweitbeklagte lasen Ende 2001 in einer Zeitung ein Inserat der klagenden Partei, in dem „Kredite für Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Staatsbedienstete" angeboten wurden. Dem weiteren Text „JPY-Kredite ab 1,25 % eff. bei Hyp. Kredite (max. 360 Mte.). Beispiele nur mit Zinsen, den Tilgungsträger bestimmen Sie." folgten Beispiele für monatliche Rückzahlungsraten, weiters hieß es „Sofort... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der erstgerichtlichen Exekutionsbewilligung den Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 350 EO auf Grund eines Zug-um-Zug-Titels mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass der nach der Rsp zu § 8 EO erforderliche Nachweis der Erbringung der Gegenleistung iSd § 7 Abs 2 EO nicht erbracht worden sei. Die zum Nachweis der Kompensationserklärung vorgelegten Urkunden seien keine öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §294ZustG §22
Rechtssatz: Anders als die Zustellnachweise nach §22 ZustellG, der wie dieses Gesetz überhaupt nur für Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten und Verwaltungsbehörden gilt, sind Übernahmsbestätigungen bei von Privaten aufgegebenen Briefen weder öffentliche noch öffentlich beglaubigte Urkunden. Da die Österreichische Post AG selbst keine Behörde ist, fehlt bei Zustellvorgängen zwischen Privaten jegliche Rech... mehr lesen...
Begründung: Im Markenregister des Österreichischen Patentamtes ist unter Nummer 191376 zu Gunsten der Klägerin mit Priorität vom 20. 7. 2000 die Wortmarke "DETRUSAN" eingetragen. Sie ist für Arzneimittel, und zwar Urologika, geschützt. Seit der Registrierung vertreibt die Klägerin unter dieser Marke in Österreich Tabletten zur Behandlung von Inkontinenz. Die Beklagte vertreibt seit 1997 Geräte zur Behandlung von Inkontinenz unter der nicht registrierten Bezeichnung "DETRUSAN 500". D... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten im Verfahren 1 Cg 228/99s des Landesgerichts Linz die Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an bestimmten Gewässern nicht zukomme. Das Landesgericht Linz gab diesem Klagebegehren der erst- bis fünft-, siebent- und achtklagenden Parteien statt, das der sechstklagenden Partei wurde abgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht wies zu 6 R 287/00v sämtliche Klagebegehren ab und begründete dies im Wesentlichen dami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 3. 1995 bis 7. 6. 1996 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. 11. 1999 forderte der Klagsvertreter den vormaligen Rechtsvertreter der beklagten Partei auf, für die Klägerin ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Dienstzeugnis zu übermitteln, wobei als Beschäftigungszeitraum 1. 3. 1995 bis 7. 6. 1996 und als Beschäftigungsart "Angestellte" aufzuscheinen habe. Auf dieses Schreiben, in welc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte letztlich die Zahlung von letztlich S 132.490,42 sA aus dem Titel des Schadenersatzes. Die beklagte Partei habe ihm auf Grund eines Exklusiv-Vertriebsvertrags Dachziegel geliefert, die mangelhaft gewesen seien. Dieser Umstand habe Schäden in Höhe des Klagsbetrags hervorgerufen. Im Vertriebsvertrag sei als Gerichtsstand Ried im Innkreis vereinbart worden. Die beklagte Partei erhob unter anderem die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da auf das in Österreich begründete Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der in Österreich geleisteten Arbeit nach dem bis zum BGBl 1998/119 geltenden § 44 IPRG österreichisches Recht anzuwenden ist, besteht nur ein Anspruch auf ein Dienstzeugnis im Sinne des § 39 AngG bzw § 1163 ABGB, sohin ein solches über die Dauer und Art der Dienstleistung. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis im Sinne des § 630 BGB a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1163AngG §39ZPO §294
Rechtssatz: Die Hauptfunktion eines Arbeitszeugnisses besteht in seiner Verwendung als Bewerbungsunterlage im vorvertraglichen Arbeitsverhältnis. Es dient dabei dem Stellenbewerber als Nachweis über zurückliegende Arbeitsverhältnisse und dem präsumtiven Arbeitgeber als Informationsquelle über die Qualifikation des Bewerbers. Nebenfunktionen des Zeugnisses ergeben sich aus seiner Eigenschaft als Privaturkunde im ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten - nach mehrfacher Klageausdehnung - die Zahlung von S 222.073,05 brutto sA und Rechnungslegung. Überdies begehrte er (AS 17), die Beklagte für schuldig zu erklären, dem Kläger binnen 14 Tagen folgendes Dienstzeugnis auszustellen: "Martin B***** war vom 1. 1. 1996 bis 31. 5. 1996 bei der beklagten Partei als kaufmännischer Angestellter beschäftigt". Der Kläger brachte im wesentlichen vor, bei der beklagten Partei T***** Veranstal... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §294
Rechtssatz: Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde, die die Bedeutung der beurkundeten Erklärung für das Beweisthema bezeugt, entscheidet der Richter im Rahmen freier Beweiswürdigung oder im Rahmen der rechtlichen Beurteilung bei Subsumtion des beurkundeten Tatbestandes. Entscheidungstexte 1 Ob 602/93 Entscheidungstext OGH 03.05.1994 1 Ob 602/93... mehr lesen...
Norm: ZPO §294ZPO §312 Abs1
Rechtssatz: Wird nur die Echtheit des Textes einer unterfertigten Privaturkunde nicht aber die Echtheit der Namensunterschrift bestritten, hat der Bestreitende zu beweisen, daß der Text - etwa wegen späterer Verfälschung, Unterschiebung zur Unterschrift oder blankettwidriger Ausfüllung - nicht echt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 605/91 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Abs 1 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit; SSV-NF 1/32, 2/19 und 24 uva). Bei dem Facharztbericht der Abteilung für Neurologie des Klinischen Zentrums der Universität - Poliklinik Belgrad handelt es sich nicht um ein (schriftliches) Sachverständigengutachten iS der ZPO, sondern um eine Privaturkunde iS des zit Gesetzes (so auch Fasching, Komm III 472 f). Der Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat im Dezember 1976 seine Geschäftsanteile an der B*** Gesellschaft m.b.H. an Annemarie H*** und seine Gesellschaftsanteile als Kommanditist der B*** Gesellschaft m. b.H. & Co KG an den Beklagten verkauft. Annemarie H*** ist am 7. Dezember 1982 verstorben. Ihr Nachlaß wurde dem Beklagten, der in seiner Erbserklärung die Erbschaft unbedingt angetreten hat, eingeantwortet. In seiner am 29. März 1984 überreichten Klage behauptete der Kläger, der d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat der Klägerin mit dem "Alleinvertriebsvertrag vom 19. April/7. Mai 1974" den Alleinvertrieb für delifol-Dachbahnen für das Gebiet der Republik Österreich übertragen. § 16 dieses Vertrages lautet unter der Überschrift "Gerichtsstand": "Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart". Gestützt auf diese Zuständigkeitsvereinbarung begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung von 618.750,-- S und beantragte die Feststellung, daß die Beklagte der Klägerin f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Kreisgericht Wels hat den Kläger (dort als Beklagten) über Klage des Österreichischen Wettbewerbsverbandes mit Urteil vom 2.8.1982, 1 Cg 54/82-12, schuldig erkannt, im geschäftlichen Verkehr beim Einzelverkauf von Artikeln des täglichen Bedarfs die Gewährung oder Ankündigung eines 3 % übersteigenden Barzahlungsnachlasses an Letztverbraucher zu unterlassen, und die dort klagende Partei zur Urteilsveröffentlichung ermächtigt. Es stellte fest, der Kläger habe... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 CZPO §294
Rechtssatz: Verwendung der Kurrentschrift als noch allgemeine verbreitete und übliche Schriftart bei der Herstellung einer prozeßrechtlich erheblichen Privaturkunde (Gerichtsstandsvereinbarung) schadet nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 733/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 6 Ob 733/81 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 CZPO §294
Rechtssatz: Ist die vorgelegte Urkunde nach ihrer inneren und äußeren Form objektiv als Nachweis der darin enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung anzusehen, so trifft den die Richtigkeit des Inhaltes Bestreitenden die Beweislast, daß die sich aus der Urkunde ergebende Unterwerfung tatsächlich nicht erfolgt sei. Entscheidungstexte 6 Ob 733/81 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1406 Abs2ZPO §294
Rechtssatz: Die Urkunde über den Schuldbeitritt ist eine Beweisurkunde, die Geltendmachung des beurkundeten Rechts ist nicht von ihren Existenz oder ihrem Besitz durch den Gläubiger abhängig. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KO §71 Abs1ZPO §294
Rechtssatz: Die Fotokopie einer Schuldurkunde ist ein geeignetes Bescheinigungsmittel im Konkurseröffungsverfahren; die Vorlage des Originals ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 Veröff: EvBl 1978/4 S 19 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §7 DaZPO §294
Rechtssatz: Dem Erfordernis des § 7 Abs 2 EO genügen Erklärungen des Verpflichteten, worin dieser den Eintritt der Tatumstände, von denen die Vollstreckbarkeit abhängt, bestätigt. Dasselbe gilt, wenn die Verpflichtung von der Leistung der betreibenden Gläubigers an einen Dritten abhängig gemacht wird und dem Exekutionsgericht eine in der gehörigen Form errichtete Bestätigung des Dritten, die Leistung empfangen zu haben, b... mehr lesen...
Norm: ZPO §294
Rechtssatz: Öffentlich beglaubigte Privaturkunden beweisen nach § 294 ZPO (§ 78 EO) nur, daß die darin enthaltenen Erklärungen vom Aussteller der Urkunde herrühren, nicht aber auch deren Richtigkeit (Neumann - Lichtblau 4.Auflage 198). Entscheidungstexte 3 Ob 156/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 156/72 Veröff: MietSlg 25587 ... mehr lesen...