Die Erstklägerin ist zu drei Viertel und die Zweitklägerin zu ein Viertel Eigentümerin des Hauses Wien 5, K-Gasse 51. Die Beklagte ist Eigentümerin des benachbarten Hauses K-Gasse 49. Die Klägerinnen begehrten zuletzt die Bezahlung von 241 900 S für die Sanierung der Fassade und von 360 000 S für die Wertminderung des Hauses K-Gasse 51. Darüber hinaus begehrten sie die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für alle Schäden am vorgenannten Haus, soweit diese durch den Neubau d... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277
Rechtssatz: Mängel, die die Sammlung des Prozessstoffes betreffen, bedürfen keiner Rüge im Sinne des § 196 Abs 1 ZPO, um mit einem Rechtsmittel geltend gemacht werden zu können. Geht das in einem Beweisbeschluss genannte Beweisthema über den Gegenstand des Verfahrens hinaus, sodass dadurch Beweisaufnahme zu nicht entscheidungswesentlichen Themen erfolgen würde, betrifft auch dies die Sammlung des Prozessstoffes. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. August 1947 geborene beschäftigungslose Franz A des (in sieben Angriffen begangenen) Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 StGB schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Nur) den Schuldspruch wegen Diebstahls von 6.600 S Bargeld aus einem Wandsparschrank zum Nachteil der Sparkasse Leib... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Z4 BZPO §277ZPO §329
Rechtssatz: Die Nichtangabe des Vornamens eines Zeugen macht einen Beweisantrag noch nicht untauglich. Entscheidungstexte 7 Ob 299/74 Entscheidungstext OGH 05.02.1975 7 Ob 299/74 10 Os 4/77 Entscheidungstext OGH 23.03.1977 10 Os 4/77 Vgl aber; Beisatz: Ohne Angabe des Familiennamens und... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277ZPO §375 Abs2ZPO §380 Abs2
Rechtssatz: Das Vorgehen nach § 380 Abs 2 ZPO, obwohl weder im Beweisbeschluß auf Durchführung der Parteienvernehmung, somit entgegen der Vorschrift des § 277 Abs 1 ZPO, noch in der mittels ZPForm 44 ergangenen Ladung zur Parteienvernehmung, somit entgegen der Vorschrift des § 375 Abs 2 ZPO, die Tatsachen, welche Gegenstand dieses Beweismittels sein sollten, angeführt worden waren, stellt einen V... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §412ZPO §488ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Es bedeutet keinen Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht ohne Fassung eines Beweisbeschlusses zusätzliche Feststellungen aus einem in Erster Instanz eingeholten und im Akt befindlichen Sachverständigengutachten trifft, zumal dann, wenn dieses Gutachten mit Einverständnis beider Parteien in der Berufungsverhandlung verlesen wurde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe zunächst nur nach § 55 EheG wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren, dann aber auch nach § 49 EheG, da die Beklagte ehewidrige Beziehungen zum Witwer Oskar W, dem Schwiegervater ihres Halbbruders, unterhalte. Die Beklagte bestritt die Behauptungen des Klägers, beantragte Abweisung des Klagebegehrens und erhob gegen das Scheidungsbegehren nach § 55 EheG Widerspruch. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Da... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §292
Rechtssatz: Urkunden, zu denen die Gegenseite keine Erklärung abgegeben hat, dürfen auch ohne Beweisbeschluß berücksichtigt werden (ähnlich Rsp 1926/135). Entscheidungstexte 5 Ob 10/69 Entscheidungstext OGH 05.03.1969 5 Ob 10/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0040330 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §428 Abs1
Rechtssatz: Der Beschluß über die Bestellung eines Sachverständigen bedarf keiner
Begründung: . Entscheidungstexte 5 Ob 340/63 Entscheidungstext OGH 14.11.1963 5 Ob 340/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0040349 Dokumentnummer JJR_19631114_OGH0002_0050... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß vom 11. April 1962 u. a. den mit Beschluß vom 12. Dezember 1959 bestellten Prof. Ing. Sch. als Sachverständigen enthoben. Den Rekurs des Beklagten gegen diesen Beschluß wies das Rekursgericht aus folgenden Erwägungen zurück: Die angeordnete Enthebung bezwecke nach der Begründung: nichts anderes als die Ersetzung des bisherigen Sachverständigen durch einen anderen. Damit werde nur in Ausführung des Beweisbeschlusses über die Durchführung des Sac... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §351ZPO §366
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem ein Sachverständiger enthoben wird, ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 187/62 Entscheidungstext OGH 26.09.1962 1 Ob 187/62 Veröff: RZ 1963,16 = EvBl 1963/56 S 74 = SZ 35/96 2 Ob 302/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 2 Ob 302/65 Beisatz: Beschluß, mit dem di... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §380 Abs2ZPO §381
Rechtssatz: Wenn die Beschlußfassung über die Parteienvernehmung vorbehalten wurde und die Partei dann ohne vorherigen formellen Beweisbeschluß (in dem auch das Beweisthema enthalten sein muß) geladen wird, treten die Folgen der §§ 380 Abs 2, 381 ZPO nicht ein, wenn die Partei nicht erscheint. Entscheidungstexte 2 Ob 213/58 Entscheidungstext OGH 18... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 c6
Rechtssatz: Eine Beweisdurchführung ohne Beweisbeschluß muß gerügt werden, wenn dieser Vorgang im Rechtsmittelverfahren als Mangelhaftigkeit geltend gemacht werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 28/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 28/56 Veröff: SozM IA/d,216 8 Ob 196/67 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Wird auf Grund einer mittelbaren Beweisaufnahme ohne formellen Beweisbeschluß und ohne Verlesung der Aussage eine abweichende Feststellung vorgenommen, so liegt darin zwar ein Verfahrensverstoß, der aber für das Urteil unschädlich ist. Entscheidungstexte 7 Ob 214/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 7 Ob 214/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AIZPO §275ZPO §277
Rechtssatz: Antrag auf Einvernahme informierter Vertreter, deren Namen nicht angeführt wird, ist nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 456/54 Entscheidungstext OGH 07.07.1954 3 Ob 456/54 4 Ob 71/74 Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 71/74 5 Ob 21... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Abweichen von den erstrichterlichen Feststellungen erfordert, daß ein Beschluß auf Wiederholung auch dieses Beweises (Vernehmung eines Zeugen durch das ersuchte Gericht) gefaßt wird und insbesondere, daß die mit den Zeugen aufgenommenen Protokolle verlesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 901/53 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 2 Ob 90... mehr lesen...
Norm: ZPO §277ZPO §292ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Vorgelegte Urkunden, deren Echtheit und Inhalt unbestritten ist, dürfen auch ohne formellen Beweisbeschluß berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 313/52 Entscheidungstext OGH 07.05.1952 2 Ob 313/52 1 Ob 194/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 1 Ob 194/56 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Bezahlung des Betrages von S 32.371.98 als am 28. August 1946 fällige Jahresprämie einer am 20. bzw. 21. Dezember 1945 auf Grund eines Antrages des Stadtschulrates für W. namens des Bundes und der Stadt Wien mit der Klägerin abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherungsvertrages, betreffend alle Wagnisse des Schulbetriebes und der Lehrtätigkeit für alle dem Stadtschulrat unterstehenden Schulen, beruft sich aber auch auf eine angeblich vorausgegangene Deckungszusag... mehr lesen...
Im Ehescheidungsstreite war die Verhandlung zur Aufnahme des Beweises durch Vernehmung der Beklagten als Partei vor einem Gerichte des Auslandes gemäß § 193, Abs. 3 ZPO. geschlossen worden. Drei Monate später brachte der Kläger unter Berufung auf § 279, Abs. 1 ZPO. einen Befristungsantrag ein. Das Prozeßgericht wies ohne Wiedereröffnung der Verhandlung mit der Begründung: ab, daß eine Befristung dieses Beweismittels im Ehescheidungsverfahren, in welchem die Parteienvernehmung unentbe... mehr lesen...