Norm
ZPO §277Rechtssatz
Wird auf Grund einer mittelbaren Beweisaufnahme ohne formellen Beweisbeschluß und ohne Verlesung der Aussage eine abweichende Feststellung vorgenommen, so liegt darin zwar ein Verfahrensverstoß, der aber für das Urteil unschädlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0040331Dokumentnummer
JJR_19550511_OGH0002_0070OB00214_5500000_001