Begründung: Der Kläger, ein durchschnittlich guter Schifahrer, löste am 5. 1. 1998 bei der Beklagten eine auch für den Weitentalschlepplift und die Eisenhutabfahrt gültige Tageskarte. Die in ihrem mittleren Teil mittelsteile und 25 m breite Eisenhutpiste wird in Annäherung an die Zufahrt zum Weitentalschlepplift zunehmend flacher und verengt sich auf eine Breite von 10 m. Die Zufahrt zur Einstiegsstelle des Liftes erfolgt dabei über ein aufgeschüttetes, flaches Plateau, das an seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 2. 10. 1985 einen Verkehrsunfall, der mit Bescheid der beklagten Partei vom 8. 10. 1986 als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Aufgrund dieses Bescheides vom 8. 10. 1986 und des Urteils des Landesgerichts Krems a. d. Donau vom 14. 10. 1987, 15 Cgs 1104/87-16, hatte die beklagte Partei der Klägerin ab 3. 4. 1986 eine vorläufige Versehrtenrente im Ausmaß von 30 v. H. der Vollrente und ab 1. 9. 1987 eine Dauerrente in eben diesem Ausmaß zu ge... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind als Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 18 GB G***** (ua mit den Grundstücken Nr 531/1 und 41/1) Dienstbarkeitsbelastete, die beklagten Parteien (als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 152 GB G***** mit den Grundstücken Nr 530/4 und 151 samt darauf errichtetem Haus G*****) Dienstbarkeitsberechtigte eines ersessenen Fahrrechtes über die bezeichneten Grundstücke der Kläger. Diese stellten mit der am 8. 4. 1999 eingebrachten Klage das Feststellungsbege... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 17. 7. 1995 wurde der am 16. 6. 1993 verstorbene Stefanos S***** als Vater der nachgeborenen mj. Klägerin, die im Haushalt ihrer Mutter in I***** lebt, rechtskräftig festgestellt. Der Verstorbene war griechischer Staatsbürger und wohnte zuletzt in Griechenland. Die Beklagten sind (nach griechischem Recht) seine gesetzlichen Erben; die Erst- und Zweitbeklagten sind seine Eltern, die Drittbeklagte seine Schwester. Gestützt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung von Fragen der Beweiswürdigung liegt keine Mangelhaftigkeit, geschweige denn eine Nichtigkeit des Berufungsverfahrens darin, dass bei der gemäß § 272 Abs 3 ZPO vorzunehmenden
Begründung: dieser Entscheidung ein Umstand nicht erwähnt wurde, der noch erwähnt hätte werden können oder eine noch mögliche Erwägung nicht angestellt wurde, oder dass die
Begründung: sich mit den für eine Partei günstigen Bewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 5. 1994 ereignete sich auf der Inntal-Autobahn in Tirol ein Verkehrsunfall, bei dem ein vom Erstbeklagten gelenktes Sattelfahrzeug der zweitbeklagten Partei, damals versichert bei einer italienischen Haftpflichtversicherung, auf einen vom Schwiegersohn der Klägerin gelenkten PKW auffuhr. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten ist auf Grund des rechtskräftig erledigten Parallelverfahrens 13 Cg 122/97x des Landesgerichtes Innsbruck nunmehr unbestritten; ... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Gemeinschuldner führte im Auftrag des Klägers Vollwärmeschutz- und Verputzarbeiten an dessen Wohnhaus durch und begehrte den nach Zahlung eines Teilbetrags von 150.000 S noch offenen Restbetrag von 234.860,76 S. Der Beklagte wendete mangelnde Fälligkeit infolge erheblicher, bislang unverbesserter Mängel sowie des Fehlens ausdrücklich bedungener Eigenschaften ein. Hilfsweise machte er einen Preisminderungsanspruch in Höhe der Klageforderung geltend. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Verfahren 27 Cg 19/93z (später 29 Cg 66/97g) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom beklagten Rechtsanwalt rechtsfreundlich vertreten. Diesem Verfahren lag eine auf Pflichtteilsergänzung gerichtete Klage der Schwester des nunmehrigen Klägers gegen diesen (dort als Beklagter) zugrunde. Das angerufene Erstgericht gab dem Klagebegehren der Genannten zunächst ua mit S 1,408.098,21 sA statt und wies das Mehrbegehren von S 945.377,79 ab. An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Beklagte befuhren bereits am Vormittag des 11. 2. 1998 mit ihren Snowboards eine grundsätzlich leicht befahrbare Piste, die bis zur Unfallstelle ein Gefälle von 25 % und im Unfallsbereich eine Breite von 70 m aufwies. Stellenweise waren einige Flächen vereist. Bei der ersten Abfahrt nach der Mittagspause kam es zur Kollision. Die Streitteile fuhren mit "flotter" Geschwindigkeit. Der Kläger stürzte bei Ausführung einer Linkskurve auf einer Eisf... mehr lesen...
Begründung: Das vom Beklagten betriebene Gasthaus verfügt auch über einen Gastgarten bzw eine Gastterrasse. Auf diese Terrasse gelangt man entweder durch die Gaststube oder aber unter Benützung einer Stiege. Diese ist so beschaffen, dass sie - ebenso wie die bereits erwähnte Gastterrasse - unmittelbar an die Hausmauer des Gasthauses anschließt, und zwar so, dass die einzelnen Stufen zu der an den Gastgarten angrenzenden Hausmauer einen Winkel von ca 90 Grad einnehmen. Entlang de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 30. 9. 1998 wurde die Lebererkrankung (Hepatitits C), die sich der Kläger beim Blutplasmaspenden zugezogen haben soll, gemäß § 176 Abs 1 Z 2 ASVG iVm § 176 Abs 2 und 177 ASVG nicht als Berufskrankheit anerkannt und ein Anspruch auf Leistungen aus Anlass dieser Erkrankung abgelehnt. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 30. 9. 1998 wurde die Lebererkrankung (Hepatitits C), die sich der Kläger beim Blutplasmaspenden zugez... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befand sich ab September 1996 beim Beklagten in zahnärztlicher Behandlung. Sie begehrt die Rückzahlung des von ihr für die Behandlung geleisteten Betrags von 23.400 S, Schmerzengeld in Höhe von 25.000 S sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Forderungen aus der ihrer Behauptung nach nicht lege artis durchgeführten Zahnbehandlung. Der Beklagte habe einen ärztlichen Kunstfehler begangen und seine Aufklärungspflicht gegenüber de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei, ein Elektrizitätsunternehmen, war Eigentümerin einer Liegenschaft im Ausmaß von 427 mý, die durch ein ehemaliges Betriebsgebäude der Beklagten verbaut ist, in dem sich in einem zum Teil nur eingeschossigen Anbau eine Schaltstation befindet. Von außen ist ersichtlich, dass Spulen mit Kabeln an einer Hauswand angebracht sind. Mit Kaufvertrag vom 8. 8. 1994 verkaufte die Beklagte die obgenannte Liegenschaft an Verica B*****. Der Punkt VIII. d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloss mit der beklagten Partei am 1. 7. 1998 in Graz einen Kreditvertrag über S 1,800.000 ab. Dieser Betrag wurde der Klägerin auf einem von ihr bei der Beklagten eröffneten Girokonto zur Verfügung gestellt. Am 1. 7. 1998 erteilte die klagende Partei der Beklagten in deren Filiale Graz den Auftrag, zu Lasten des eröffneten Girokontos den Betrag von S 1,782.000 an die klagende Partei als Begünstigte auf deren im Überweisungsbeleg angefüh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung "Überschießende Feststellungen" der ersten Instanz, also Sachverhaltsfeststellungen, die durch ein entsprechendes Prozessvorbringen nicht gedeckt sind, können nach der Rechtsprechung zumindest dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie in den Rahmen eines geltend gemachten Klagegrundes oder einer bestimmten Einwendung fallen (SZ 61/135 = MR 1988, 161 = ÖBl 1989, 118 - Gloria mwN; JBl 1999, 745; zuletzt 1 Ob 340/99b). ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1995 ereignete sich gegen 03.00 Uhr morgens im Ortsgebiet von Edt bei Lambach ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Renault Espace von der Fahrbahn abkam und gegen eine Lagerhalle prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde dabei getötet. Der Kläger begehrt Schmerzengeld von S 330.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Nichtigkeit gemäß § 503 Z 1 ZPO liegt nicht vor. Ein Urteil ist nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO nichtig, wenn seine Fassung so mangelhaft ist, dass seine Überprüfung nicht mit Sicherheit vorgenommen werden kann, wenn es mit sich selbst in Widerspruch ist oder für die Entscheidung keine
Gründe: angegeben sind. Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden
Begründung: ist somit nur dann gegeben, wenn die Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alessandro T***** unterhielt ab 1. 6. 1989 bei der beklagten Partei ein Girokonto. Auf dem Konto wurde ihm von der beklagten Partei ein Überziehungsrahmen von S 3.000,-- eingeräumt. Auf Antrag vom 1. 6. 1989 wurde ihm für sein Girokonto von der beklagten Partei eine Scheckkarte mit Bankomatfunktion ausgestellt. Am 12. 6. 1990 wurde Alessandro T***** von einer Zweigstelle der beklagten Partei telefonisch verständigt, dass der Überziehungsrahmen seines Kontos um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger, verheiratet und Vater zweier minderjähriger Kinder. Er hielt sich seit April 1989 als Gastarbeiter in Österreich auf, war bis 21. Juni 1994 unselbständig bei einem Verpackungsunter- nehmen und als Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH tätig, von der seine Ehegattin als mittätige, zu 50 % am Stammkapital beteiligte Gesellschafterin ein laufendes monatliches Entgelt bezieht. Der - wegen § 88 Abs 1 StGB vorbestrafte ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 17. 12. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin hinsichtlich des in ihrem Eigentum stehenden PKW's Marke BMW 750 I (Erstzulassung 1. 2. 1995), für den bei der beklagten Partei ein Vollkaskoversicherungsvertrag (Kollisionskaskoversicherung) abgeschlossen worden sei, der u.a. - unter Zugrundelegung der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) - auch das Risiko der Entwendung, d... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 4. 1992 wurde der Kläger nach einem Verkehrsunfall im von der Beklagten betriebenen Krankenhaus operiert. Aufgrund eines bei dieser Operation unterlaufenen Kunstfehlers bestehen bei ihm irreversible Dauerfolgen. Die Beklagte hat anerkannt, dem Kläger für alle Schäden, die sich als Folgen der Operation ergeben werden, zu haften. Aufgrund eines außergerichtlichen Gutachtens zahlte sie dem Kläger für die bis 29. 6. 1993 als Folge der Operation erlittenen Schmerze... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen wurde der Kläger in der gleichen Funktion verwendet wie beim Vorgängerunternehmen, wo er unstrittig als Angestellter beschäftigt war. Er sollte überwiegend in Kroatien, Slowenien, daneben auch in anderen Ländern Kunden akquirieren, war aber auch als technischer Berater und Dolmetsch für die Erstbeklagte tätig. Er erhielt ein monatliches Fixum von S 10.000 netto, hatte wohl keine fixe Arbeitszeit vorgegeben, war aber die "volle Arbeitszeit" (-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 17. 12. 1997, rechtskräftig seit 5. 2. 1998 aus gleichteiligem Verschulden gemäß § 49 EheG geschieden. Im Zuge dieses Scheidungsverfahrens wurden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien umfangreiche Vergleichsgespräche geführt. In der mündlichen Verhandlung vom 9. 7. 1997 (ON 14 des Scheidungsakts) kamen die Parteien vorerst überein, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts der ehelichen Eigentum... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den festgestellten Sachverhalt dahin zusammengefasst, dass der Kläger den ihm anvertrauten Geldbetrag zur Gänze entsprechend dem vereinbarten Zweck verwendet hat. Bei Vorliegen entsprechender Sachverhaltsfeststellungen bedarf es nicht der Anwendung von Beweislastregeln (4 Ob 69/78; 5 Ob 765/78; zuletzt 9 ObA 75/93; 1 Ob 598/95; 4 Ob 2246/96i; 3 Ob 242/99f). Die als erheblich bezeichnete Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten als kontoführender Bank die Honorierung dreier Schecks und brachte im Wesentlichen vor: Die Beklagte habe der C*****, welche die Bank der Klägerin sei, eine Einlösungszusage im Sinne des Scheckeinlösungsabkommens der Fachverbände der Banken und der österreichischen Postsparkasse erteilt, doch weigere sie sich nunmehr die Schecks zu honorieren. Die Beklagte hafte einerseits auf Grund der Abtretung der Ansprüche der C***** aus dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen (für drei Monate) sowie die Urlaubsentschädigung für 36 Werktage. Die Klägerin war seit 4. 3. 1996 bei der F***** & Co Gesellschaft mbH ("F*****") im Fertigteilhauszentrum Vösendorf "Blaue Lagune" als Angestellte mit einem Gehalt von zuletzt S 105,10 pro Stunde beschäftigt. Sie verrichtete im Büro des Hauses Nr. 23 Schreibarbeiten und den Telefondienst. Laut B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber eines kroatischen Unternehmens, der Beklagte war alleiniger Geschäftsführer und (Mit-)Gesellschafter einer Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Graz (im folgenden nur Gesellschaft). Am 11. September 1996 stellte der Beklagte namens der Gesellschaft dem Kläger für die Lieferung einer Biege- und einer Blechbohrmaschine Kaufpreise von 122.000 S und 89.600 S in Rechnung. Eine näher bezeichnete kroatische Bank (im folgenden nur Bank) räumte dem Kläger -... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte übernahm am 27. September 1993 die Geschäftsführung der am 14. Juni 1982 mit einem Stammkapital von 500.000 S gegründeten P***** Gesellschaft mbH in Wien (im folgenden Gemeinschuldnerin oder Gesellschaft) im Rahmen eines Management-Buy-Outs (gegenüber der amerikanischen Muttergesellschaft) und dabei auch eine Stammeinlage von 100.000 S. Bei Anwendung jener Sorgfalt, zu der er verpflichtet und in der Lage gewesen wäre, hätte der Beklagte den - am 30. Sept... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass die Klageforderung mit 130.620,80 S und die Gegenforderung mit 5.000 S zu Recht bestünden. Es erkannte daher den Beklagten schuldig, dem Kläger 125.620,80 S sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von 87.655,20 S sA ab. Ferner sprach es aus, dass der Beklagte dem Kläger "für 4/5 der künftigen kausalen Folgen aus dem Vorfall vom 15. Dezember 1996 ... zu haften" habe und wies das Feststellungsmehrbegehren - ungekürzte Haftung für alle ... mehr lesen...