Norm: ZPO §272 BZPO §463 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Feststellung im Berufungsverfahren bekämpft, so hat das Berufungsgericht die dagegen vorgetragenen Argumente unter Berücksichtigung aller dazu vorliegenden Beweisergebnisse zu prüfen. Nur bei einer solchen Gesamtschau ist eine Beurteilung möglich, ob gegen die vom Erstgericht vorgenommene Beweiswürdigung Bedenken bestehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161ZPO §272 E
Rechtssatz: Das Gericht darf die bei seiner Beweisaufnahme hervorkommenden Umstände nur insoweit berücksichtigen, als sie im Parteivorbringen Deckung finden. Solche sogenannten "überschießenden" Feststellungen dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rahmen des geltend gemachten Klagsgrundes oder der erhobenen Einwendungen halten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung eines Schmerzengeldes im Betrag von zuletzt 80.000 S sA zur Abgeltung der Schmerzen, die ihr Ehemann infolge der (tödlichen) Verletzungen zu erdulden hatte, die er sich am 11.8.1988 bei einem Unfall zugezogen hatte, der dadurch zustandegekommen sei, daß ihr Mann anläßlich der Durchführung von Malerarbeiten an einer Stütze der von der Beklagten betriebenen Seilbahn durch einen Schupfer des Laufwerkes der S... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3BSVG §140 Abs3GSVG §149 Abs3ZPO §272 D
Rechtssatz: Ergeben sich im Verfahren konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der Versicherte oder Pensionist offenbar verzichtet hat, um die Leistungslast vom persönlich haftenden Schuldner auf die öffentliche Hand abzuwälzen, also rechtsmißbräuchlich gehandelt hat, dann sind damit Hilfstatsachen bewiesen, aus denen unter Zuhilfenahme der Erfahrung auf die Hauptsache geschlossen werden kann ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten seit 1.7.1987 eine Alterspension, die seit Februar 1990 4.249,80 S, seit 1.7.1990 4.292,30 S und ab 1.1.1991 4.506,90 S betrug. Die Nettopension seiner (im gemeinsamen Haushalt lebenden) Ehegattin betrug ab diesen Anfangsterminen 2.394,60 S, 2.493,40 S und 2.539,50 S. Der Kläger und seine Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer der (landwirtschaftlichen) Liegenschaft EZ 50 KG H***** deren Einheitswert 1979 20.000 S betrug und die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog von der beklagten Partei seit 1.7.1984 eine Erwerbsunfähigkeitspension und bezieht seit 1.10.1985 eine Alterspension, je samt Ausgleichszulage (AZ). Mit Bescheid vom 8.3.1990 entschied die beklagte Partei, daß die Ausgleichszulage vom 1.12.1984 an nicht gebühre, weil das Gesamteinkommen wegen im Exekutionsweg hereingebrachter Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Richtsatz übersteige, daß der durch Verletzung der Meldevorschriften entstandene Überbezug ... mehr lesen...
Begründung: Aus den Feststellungen des Erstgerichtes im Zusammenhalt mit dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der beklagten Partei ergibt sich: Der Kläger und seine nach wie vor mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin übergaben im in Notariatsaktsform geschlossenen Übergabsvertrag vom 2.2.1986 ihrem Sohn Eduard und dessen Ehegattin gleichteilig eine ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft, der Kläger übergab auch seinen gastwirtschaftlichen Betrieb. Die Übergeb... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist zur Hälfte, der Zweit- und die Drittklägerin sind je zu einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft in der Katastralgemeinde Nußdorf. Die Rechtsvorgänger der Kläger erwarben das deren Gutsbestand bildende und das angrenzende Grundstück am 8.10.1958, deren Rechtsvorgänger waren von 1946 bis 1958 Eigentümer dieser Grundstücke. Weder diesen noch den unmittelbaren Rechtsvorgängern der Kläger war beim Erwerb der Grundstücke mitgeteilt worden, daß diese Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 AZPO §272 D
Rechtssatz: Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß Verpflichtete Mietverträge zum Schein abschließen. Entscheidungstexte 3 Ob 572/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 3 Ob 572/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018046 Dokumentnummer JJR_19921216_OGH00... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurden am 13.3.1991 in einem Zwangsversteigerungsverfahren gegen Margit M***** zwei von insgesamt sieben ausgerufenen Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an zwei im Dachgeschoß des Hauses gelegenen, noch nicht ausgebauten Räumlichkeiten verbunden ist, um das dem halben Schätzwert entsprechende geringste Gebot von 58.584 S und 65.000 S zugeschlagen, und er wurde im Rahmen der angeordneten einstweiligen Verwaltung zum Verwa... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DZPO §488ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen. Entscheidungstexte 2 Ob 588/92 Entscheidungstext OGH 28.10.1992 2 Ob 588/92 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte im Jahr 1983 dem am 31.August 1989 verstorbenen Vater des Erstbeklagten und Gatten der Zweitbeklagten, Ing.Werner S*****, Holz geliefert. Ein Teilkaufpreis von S 100.000,-- wurde als Darlehen in der Form gestundet, daß hiefür 9 % Zinsen jährlich für die Jahre 1984, 1985 und 1986 zu entrichten waren. Aufgrund des Einschreitens des Erstbeklagten erfolgte für die Jahre 1987 und 1988 eine Zinsreduktion auf 8 % jährlich. Die Zinsen wurden regelmäßig am En... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 16.12.1974 in Polen geboren. Sie zog mit ihrer Muter 1982 nach B*****, der Vater blieb in Polen. Die Ehe der Eltern wurde im Jahre 1989/90 geschieden. Die Klägerin ist intellektuell grenzbegabt, sie besuchte im Schuljahr 1989/90 die 8.Klasse der Sonderschule. Zwischen der Mutter der Klägerin und dem Beklagten, der sich seit 1971 in Vorarlberg aufhält, entwickelte sich 1982 eine Liebesbeziehung. Der Beklagte, der immer eine eigene Wohnung hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Revision rügt ausschließlich angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz (Unterlassung der Einholung eines weiteren orthopädischen Sachverständigengutachtens, Unterlassung der Vernehmung des Zeugen Dr. G und der Klägerin), deren Vorliegen vom Berufungsgericht mit ausführlicher ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt aus dem Titel der Amtshaftung den Zuspruch des Betrages von S 922.808,48 samt Anhang. Sie brachte vor, am 13.7.1989 sei ihr geschiedener Ehegatte Dr. Abdul ***** G***** in Wien 3 ermordet worden. Österreichische Behörden und/oder Gerichte hätten durch Unterlassung entsprechender Aufklärungsarbeit bzw. durch Unterlassung der sich aus den Ermittlungen ergebenden Konsequenzen, nämlich dringender Tatverdacht gegen bestimmte Personen zu einem Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Z***** AG, ***** vertreten durch Dr.Herwig Hauser, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Karl L*****, vertreten durch Dr.Otmar Franiek, Rechtsanwalt in Graz, wegen Herausgabe eines PKW, in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Kodek, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** Ö*****, vertreten durch Dr. Paul Delazer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei D***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Wilhelm Klade, Rechtsanwalt in Wien, wege... mehr lesen...