Norm: ABGB §1297ZPO §266ZPO §272
Rechtssatz: Wird auf Grund rechtswidriger Immission deliktischer Schadenersatz begehrt, hat das emittierende Unternehmen zu behaupten und offenzulegen, ob es allen Sorgfaltsanforderungen nachgekommen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 508/93 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 508/93 Veröff: SZ 68/180 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIABGB §872ZPO §272 D
Rechtssatz: Auch bei der Vertragsanfechtung wegen List muß die Kausalität der Irreführung vor dem in Irrtum geführten nachgewiesen werden. Bei angestrebter Vertragsanpassung muß daher bewiesen werden, mit welchem Inhalt der Vertrag ohne listige Irreführung abgeschlossen worden wäre. Je nach Sachlage ist für diese hypothetischen Feststellungen prima-facie-Beweis zulässig. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Abs1ZPO §272 CZPO §272 D
Rechtssatz: Auch bei Behauptung des Vorliegens einer Berufskrankheit trifft die objektive Beweislast, dass das Leiden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist, den Versicherten. Eine Umkehrung der Beweislast erfolgt nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 29/95 Entscheidungstext OGH 28.02.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1298ZPO §272 D
Rechtssatz: Beim objektiv fehlerhaften Zustand der Schlechterfüllung ist zumindestens prima facie von einem wenigstens sorgfaltswidrigen Verhalten auf Schädigerseite im Sinne einer Rechtswidrigkeitsvermutung auszugehen. Entscheidungstexte 1 Ob 564/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 564/94 Veröff. SZ 67/101 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §272 B
Rechtssatz: Das Gericht ist an eine außer Streit gestellte Tatsache bei der Beweiswürdigung zu einer anderen (strittigen) Tatsache nicht gebunden. Entscheidungstexte 2 Ob 28/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 2 Ob 28/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0040117 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2 Satz2ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §266 BZPO §272 D
Rechtssatz: Die Nähe zum Beweis für die Zuteilung der Beweislast gibt den Ausschlag, wenn Tatfragen zu klären sind, die tief in die Sphäre einer Partei hineinführen; niemand kann aber gehalten sein, den Beweis zu erbringen, er habe für ein bestimmtes Verhalten seines Prozessgegners keinen Anlass gegeben. Die grundsätzliche Behauptungslast und Beweislast desjenigen, der sich auf einen... mehr lesen...