Norm: ZPO §272 DVersVG §1
Rechtssatz: Für den Beweis eines Kraftfahrzeugdiebstahls genügt zunächst der Nachweis durch den Versicherungsnehmer, daß das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und nach ununterbrochener Abwesenheit bei der Rückkehr nicht mehr aufgefunden wurde. Hat der Versicherungsnehmer solcherart den Nachweis für das äußere Erscheinungsbild eines Diebstahls erbracht, kann der Versicherer Umstände beweisen, die gegen das Vorliegen des... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DVersVG §1
Rechtssatz: Dem Versicherungsnehmer stehen beim Nachweis des Versicherungsfalls in der Schadensversicherung wegen der großen Beweisschwierigkeiten Beweiserleichterungen zu. Es genügt daher, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen beweist, die das äußere Erscheinungsbild eines Versicherungsfalls bilden. Entscheidungstexte 7 Ob 2073/96w Entscheidungstext OGH 15.05.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841ABGB §843 AWEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2ZPO §182 Abs1ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Für diese besondere Art der Teilung hat der Gesetzgeber die Schaffung des Titels für die
Begründung: (Einverleibung) von Wohnungseigentum dem Streitrichter überantwortet. Derjenige, der das Rechtsschutzziel der Wohnungseigentumsbegründung anstrebt, hat auch die dafür notwendigen rechtserzeugenden Tatsachen zu behaupten und nachzuw... mehr lesen...
Norm: ABGB §323ABGB §523 ANZwG §1ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Wird über keinen gültigen Rechtstitel für das Begehren und Befahren einer Wegparzelle verfügt, so wäre eine diesbezügliche Einverleibung des Wegerechts unbeachtlich, weil titellose Eintragungen nichtig sind, doch begründet die Tatsache der Eintragung gemäß § 323 ABGB immerhin die Vermutung des Rechts. Die Beweislast dafür, daß die Eintragung des von der Beklagten beanspruchten We... mehr lesen...