Norm: ABGB §1497 IIIZPO §235 EZPO §393 Abs1
Rechtssatz: Betrifft der Verjährungseinwand lediglich Anspruchsteile, die nach Fällung des Zwischenurteiles durch Klagsausdehnung geltend gemacht wurden, dann steht ihm die Präklusionswirkung des Zwischenurteiles nicht entgegen, weil er früher nicht erhoben werden konnte. Entscheidungstexte 2 Ob 568/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 2 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §232 Abs2ZPO §235 A
Rechtssatz: Die Wirkungen der Streitanhängigkeit treten in allen Fällen der Klageänderung nach Klagezustellung jedenfalls mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung ein. Entscheidungstexte 4 Ob 532/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 4 Ob 532/95 8 Ob 86/97y Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 Ob 86/9... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §567 Abs4
Rechtssatz: Die Unterworfenheit eines Rechtsschutzbegehrens unter die Regelungen über eine besondere Verfahrensart nach dem sechsten Teil der Zivilprozessordnung schließt die Zulässigkeit einer Änderung in ein Klagebegehren, nach dem das Verfahren nicht den besonderen Verfahrensvorschriften unterliegt, nicht grundsätzlich aus (hier: Änderung eines mit dem Antrag auf Erlassung eines Übergabsauftrages gestellten Klag... mehr lesen...