Norm
EO §37 JRechtssatz
Wird eine Klage nach § 37 EO nach Verkauf der gepfändeten Gegenstände auf ein die Wertgrenze des Bezirksgerichtes übersteigendes, auf Schadenersatz gegründetes Zahlungsbegehren geändert, ist eine Teileinwilligung bis zum Betrag von einhunderttausend Schilling unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106419Dokumentnummer
JJR_19961009_OGH0002_0030OB02303_96I0000_001