RS OGH 1996/10/9 3Ob2303/96i

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Veröffentlicht am 09.10.1996
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Norm

EO §37 J
ZPO §235 D

Rechtssatz

Wird eine Klage nach § 37 EO nach Verkauf der gepfändeten Gegenstände auf ein die Wertgrenze des Bezirksgerichtes übersteigendes, auf Schadenersatz gegründetes Zahlungsbegehren geändert, ist eine Teileinwilligung bis zum Betrag von einhunderttausend Schilling unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106419

Dokumentnummer

JJR_19961009_OGH0002_0030OB02303_96I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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