Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Die Streitanhängigkeit über das geänderte Begehren tritt schon vor dem Vortrag der schriftlich angezeigten Klageänderung mit der Zustellung des Schriftsatzes an den Beklagten ein, ebenso die Unterbrechungswirkung für die Verjährungsfrist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105304Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.09.2021