Norm
ABGB §523 CaRechtssatz
Die bloße Behauptung eines die Freiheit des Eigentums beschränkenden Rechts ist noch keine Anmaßung, daher nicht mit der actio negatoria abzuwehren, sie kann aber eine negative Feststellungsklage begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106909Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.05.2015