Der Beklagte ist Wohnungseigentumswerber hinsichtlich der Wohnung Nr. 7 in der von der Klägerin als Wohnungseigentumsorganisator errichteten Wohnhausanlage Wien 7, Z-Gasse 41. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Zahlung der vom Beklagten aufzubringenden restlichen Eigenmittel von 12 608 S und die Erstattung der von ihr für den Beklagten vorläufig geleisteten Entgeltzahlungen (Darlehensrückzahlung, Zinsen, Betriebskosten, Instandhaltungsreserve) von 20 815 S, insgesamt daher 33 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17ZPO §18
Rechtssatz: Nicht die widersprechende Gegenpartei, sondern der Nebenintervenient hatte infolge des Zurückweisungsantrages sein rechtliches Interesse zu konkretisieren und zu bescheinigen, und die Zulässigkeit der Nebenintervention darf nicht aus anderen als den von der Nebenintervenientin vorgebrachten Tatsachen abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 685/78 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §17 CZPO §18
Rechtssatz: Die ausdrückliche Erklärung, nicht zu widersprechen, ist bindend und darf nicht nach jahrelanger Dauer des Prozesses in das Gegenteil verkehrt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 685/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:R... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §17 CZPO §18
Rechtssatz: Eine Veränderung der Prozeßsituation könnte eine spätere Bestreitung der Zulässigkeit der Nebenintervention rechtfertigen, wenn nun das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten erloschen wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 685/78 Entscheidungstext OGH 30.08.1978 1 Ob 685/78 European Case Law ... mehr lesen...
Am 22. Feber 1975 ereignete sich im ersten Wiener Gemeindebezirk auf der Kreuzung Friedrichstraße-Getreidemarkt ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker eines LKW BMW Touring, und die Erstbeklagte als Halter und Lenker eines PKW Vauxhall Victor, beteiligt waren. Die B Versicherungs-Gesellschaft ist der Haftpflichtversicherer des Klägers, die Zweitbeklagte der Haftpflichtversicherer der Erstbeklagten. Die beiden Kraftfahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen und... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438ZPO §17ZPO §18ZPO §19
Rechtssatz: Die bloß von dem rechtlichen Interesse an der Entscheidung über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung abgeleitete Nebenintervention ist sowohl auf Seite des Beklagten wie auch des Klägers unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 533/76 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 533/76 Veröff: SZ 49/42 = EvBl 1986/225 S 468 = JBl 1977,2... mehr lesen...
Das Rekursgericht wies in Abänderung eines Beschlusses des Erstgerichtes die Nebenintervention des Revisionsrekurswerbers auf Seite der klagenden Partei zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobenen Rekurs des Nebenintervenienten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist ungeachtet der zwischenweiligen Teilrückziehung der seitens der Beklagten eingebrachten Berufung zulässig, weil... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §18
Rechtssatz: Ohne Zurückweisungsantrag einer Partei hat das Gericht keine, die Zulässigkeit der Nebenintervention bejahende Entscheidung zu treffen. Entscheidungstexte 1 Ob 35/73 Entscheidungstext OGH 21.03.1973 1 Ob 35/73 Veröff: EvBl 1973/235 S 491 6 Ob 162/73 Entscheidungstext OGH 06.12.1973 6 Ob 162/73 Beis... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Die amtswegige Zurückweisung eines Nebenintervenienten wegen mangelnden rechtlichen Interesses ist nicht zulässig; die Zurückweisung kann vielmehr nur nach Stellung eines Zurückweisungsantrages einer Partei und Durchführung des im § 18 Abs 2 ZPO vorgesehenen Verfahrens erfolgen (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 1 Ob 264/72 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Das Prozessgericht ist jedenfalls dann zur Verhandlung und Entscheidung über den Zurückweisungsantrag einer Prozesspartei berufen, wenn die Erklärung der Nebenintervention durch einen an das Prozessgericht gerichteten Schriftsatz erfolgte und das Prozessgericht daher die Zustellung des Nebeninterventionsschriftsatzes veranlasste. Entscheidungstexte 1 Ob 264/72 ... mehr lesen...
Der Beklagte wendete gegen die Klagsforderung von 6387.50 S samt Anhang Verjährung und aufrechnungsweise aus einem Darlehen eine Gegenforderung von 15.000 S ein. Er verkundete in Ansehung der Gegenforderung der A. Hotelbetriebs-AG. den Streit. Nach Schluß der Verhandlung in erster Instanz, jedoch vor Ausfertigung des Urteils trat die A. Hotelbetriebs-AG. mit Schriftsatz vom 3. Juni 1969 der beklagten Partei als Nebenintervenientin bei. Mit Urteil vom 30. Mai 1969 entschied das Erstg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CbZPO §17 AZPO §18ZPO §19 IA
Rechtssatz: Die Nebenintervention auf Seite des Beklagten, abgeleitet bloß von dem rechtlichen Interesse an dem Bestehen einer im Prozess eingewendeten Gegenforderung, ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 249/69 Entscheidungstext OGH 16.12.1969 8 Ob 249/69 Veröff: SZ 42/191 = EvBl 1970/232 S 404 = RZ 1970,101 ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage wurde die beklagte Partei auf Grund der der Klägerin zu E 3872/55 des Bezirksgerichtes J. bewilligten Gehaltsexekution zur Zahlung von 33.195.60 S s. A. verurteilt. Der Verpflichtete im Exekutionsverfahren, Friedrich E., erklärte in der Eingabe vom 8. August 1967 (nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz), daß er als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei die Vollmacht seines Vertreters vorlege, und stellte gleichzeitig ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Für die Anschlußerklärung des Nebenintervenienten ist der Gebrauch bestimmter Worte nicht erforderlich; es genügt, wenn sich ihr deutlich entnehmen läßt, daß mit dem beiden Parteien zuzustellenden Schriftsatz eine Interventionserklärung im Sinne der §§ 17 ff ZPO vorgenommen werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 41/68 Entscheidungstext OGH 08.10.1968 4 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Nebenintervention des Dr. K. auf Seite der Klägerin für zulässig erklärt. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Beklagten, mit welcher dieser auch den Beschluß auf Zulassung des Nebenintervenienten bekämpfte, nicht Folge gegeben. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des Beklagten, soweit sie sich gegen die Zulassung der Nebenintervention richtet, zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Nebenintervention des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Nebenintervention zuzulassen ist, ist nach dem Stande des Verfahrens zur Zeit der Beschlussfassung zu beurteilen. Ist zur Zeit der Rekurserhebung gegen die Entscheidung über die Nebenintervention das Verfahren rechtskräftig beendet, ist dessenungeachtet der Rekurs zulässig, weil die Beschwer wegen Klärung der Kostenfrage in der Hauptsache gegeben ist. In einem solchen Fall ist ungeachtet der Bestimmu... mehr lesen...
Am 16. August 1958 verunglückte Gottfried W. auf der Drautaler Bundesstraße vor Töplitsch durch den Zusammenstoß des von ihm gelenkten Personenkraftwagens mit dem infolge eines Dienstauftrages vom Zweitbeklagten gelenkten Lastkraftwagen des Erstbeklagten tödlich. Gottfried W. war deutscher Staatsangehöriger und aktiver Offizier beim Deutschen Bundesheer im Range eines Generalmajors gewesen. Der Zweitbeklagte ist vom Strafgerichte rechtskräftig schuldig erkannt worden, den Verkehrsun... mehr lesen...
Der Kläger brachte gegen die beklagte Partei eine Klage ein, in der er, gestützt auf seine Stellung als selbständiger Handelsvertreter, Provisionen in der Höhe von zusammen 27.170 S s. A. begehrt. Bei der ersten Tagsatzung am 2. März 1962 wurde auf Antrag des allein erschienenen Klagevertreters ein Versäumungsurteil gefällt. Dieses wurde der beklagten Partei am 5. März 1962 zugestellt. Am 19. März 1962 langte beim Erstgericht ein von Dr. Julius H., dem gemäß § 55b u. c AO. bestellten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18ZPO §19 IB
Rechtssatz: Über ein Rechtsmittel des Nebenintervenienten ist erst dann zu entscheiden, wenn über einen gegen die Zulassung des Nebenintervenienten erhobenen Zurückweisungsantrag rechtskräftig entschieden ist (ergibt sich aus der Zurückstellung des Rechtsmittels an die Unterinstanz: ähnlich SZ 10/180). Entscheidungstexte 1 Ob 232/60 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...
Norm: ZPO §18ZPO §519 E5
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht die Zurückweisung der Nebenintervention angeordnet hat, ist dagegen der Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 70/60 Entscheidungstext OGH 20.05.1960 2 Ob 70/60 Veröff: EvBl 1960/292 S 496 6 Ob 136/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 6 Ob 136/61 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Die Frage, ob die Nebenintervention zuzulassen sei, ist nach dem Zeitpunkte zu beurteilen, in dem der Beschluß über die Zulassung der Nebenintervention ergeht. Entscheidungstexte 7 Ob 526/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 7 Ob 526/57 Veröff: RZ 1958,59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §240 Abs3ZPO §411 E
Rechtssatz: Die Berufung eines Nebenintervenienten, der seine Beitrittserklärung erst in der Berufungsschrift abgibt, ist verspätet, wenn diese Rechtsmittelschrift dem Gegner erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zugestellt wird. Die dennoch ergangene Sachentscheidung des Rechtsmittelgerichtes über diese Berufung ist wegen Verstoß gegen die Rechtskraft als nichtig aufzuheben und die Berufung zurück... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18ZPO §20 IZPO §179ZPO §515
Rechtssatz: Bekämpfung der durch das Berufungsgericht erfolgten Zulassung der Nebenintervention in der Revision. Ein gleichzeitig eingebrachter Revisionsrekurs ist nicht zurückzuweisen, sondern als Teil der Revision zu behandeln. Entscheidungstexte 1 Ob 565/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 1 Ob 565/55 Veröff: SZ 28/202 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Dem Nebenintervenienten stehen nicht mehr Rechte zu als den Hauptparteien. Die von ihm erst nach Ablauf der für die Hauptpartei geltenden Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen sind in diesem Rechtsmittelverfahren nicht zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 292/49 Entscheidungstext OGH 30.11.1949 3 Ob 292/49 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention hat in jeder Lage des Verfahrens das Prozeßgericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 344/28 Entscheidungstext OGH 11.04.1928 1 Ob 344/28 Veröff: SZ 10/180 7 Ob 526/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 7 Ob 526/57 Vgl aber; Veröff: RZ 1958,59; hiez... mehr lesen...
Norm: ZPO §18
Rechtssatz: Die Nebenintervention kann nicht von Amts wegen zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 538/25 Entscheidungstext OGH 07.07.1925 3 Ob 538/25 Veröff: SZ 7/237 1 Ob 264/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 1 Ob 264/72 Veröff: SZ 45/141 = EvBl 1973/145 S 324 = RZ 1973/31 S 33 = JBl 1973,421 (mit Anmerk... mehr lesen...