Norm
ZPO §17 ARechtssatz
Bekämpfung der durch das Berufungsgericht erfolgten Zulassung der Nebenintervention in der Revision. Ein gleichzeitig eingebrachter Revisionsrekurs ist nicht zurückzuweisen, sondern als Teil der Revision zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0035567Dokumentnummer
JJR_19550914_OGH0002_0010OB00565_5500000_001