1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 5. Oktober 2001, beim Landesgericht Klagenfurt am 24. Dezember d.J. eingelangt, brachten die Beschwerdeführerin und ihre Brüder Christoph und Wolfgang G. eine "Pflichtteilsergänzungsklage" gegen die Verlassenschaft nach der am 24. April 2001 verstorbenen Dorothea G. (der Mutter der Kläger), vertreten durch den erbserklärten Erben Johannes G. (den Bruder der Kläger) ein, in der die Beschwerdeführerin als Erstklägerin gleich wie die Zweit- und Drittkläger jeweils die... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1;GGG 1984 §15 Abs2;ZPO §11;ZPO §12;ZPO §13;ZPO §14;ZPO §15; Beachte Besprechung in:
SWK 33/2005, S 935 - S 940;
Rechtssatz: Eine Unterscheidung, ob die Parteienhäufung auf Kläger- oder Beklagtenseite stattfindet, trifft das Gesetz nicht. Die Zusammenrechnung nach § 15 Abs. 2 GGG gilt sowohl für materie... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung des Streitgenossenzuschlages (§ 19a GGG) strittig. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Berichtigungsantrag gegen den Zahlungsauftrag des Kostenbeamten des BG Döbling vom 30. Juni 2004 keine Folge. In dem Berichtigungsantrag werde vorgebracht, das Vorliegen von zwei Beklagten rechtfertige keine Streitgenossenschaft. Die Beklagten seien Erben, die eine Erbschaft angetreten hätten. Es sei Schadenersatz geltend gemacht worden... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §1;GGG 1984 §19a idF 1996/201;ZPO §11;ZPO §12;ZPO §13;ZPO §14;ZPO §15;
Rechtssatz: Nach ständiger hg. Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung (durch den Kostenbeamten!) zu gewährleisten (vgl. die zahlreiche bei Tschugguel/Pötscher, Gericht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7;GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 §19a;ZPO §11;ZPO §12;ZPO §13;ZPO §14;ZPO §15;
Rechtssatz: § 19a GGG ist nach dem erklärten Ziel des Gesetzgebers so auszulegen, dass davon nicht nur materielle, sondern auch formelle Streitgenossenschaften erfasst sind. Im Hinblick auf den Vorwurf einer Un... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 9. November 1998 erhob die Beschwerdeführerin beim Landesgericht Feldkirch Klage gegen insgesamt acht Personen und zwar gegen die Erst- bis Sechstbeklagten jeweils wegen S 2,000.000,-- sowie gegen die Siebt- und Achtbeklagten wegen S 2,000.000,-- zur ungeteilten Hand. Auf Grund dieser Klage wurden die Pauschalgebühren unter Zugrundelegung eines Streitwertes von S 14,000.000,-- unter Berücksichtigung eines Streitgenossenzuschlages von 40 % berechnet. In ei... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer schlossen am 31. Jänner 2000 zu 8 C 171/00f des BG für Handelssachen Wien mit der SBB Softwareberatung GmbH einen prätorischen Vergleich folgenden Inhalts: "1.) Die beklagte Partei verpflichtet sich, der erstklagenden Partei den Betrag von S 8.108.571,-- (inkl. 20 % USt) sowie der zweitklagenden Partei den Betrag von S 5.091.429,-- (inklusive 20 % USt) je in zwei gleich hohen Raten, nämlich gegenüber der erstklagenden Partei die erste Rate in Höhe von ... mehr lesen...
Index: 00022/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 §19a idF 1996/201;StruktAnpG 1996 Art73 Z2;ZPO §11;ZPO §12;ZPO §13;ZPO §14;ZPO §15;
Rechtssatz: Da die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Varianten der Streitgenossenschaft (formelle oder materielle bzw einfache oder einheitliche) nicht immer einfach ist (vgl die §§ 11 bis 15 ZPO und die zahlreic... mehr lesen...
Für Abgabenverbindlichkeiten der K.-GesmbH wurden deren Geschäftsführer, die Dritt- und Viertbeschwerdeführer, mit Haftungsbescheiden aus 1984 gemäß § 9 BAO in Anspruch genommen. Die Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind die Kinder der dritt- und viertbeschwerdeführenden Ehegatten. Hinsichtlich ihres Liegenschaftsbesitzes räumten die Dritt- und Viertbeschwerdeführer mit Vereinbarungen aus Juni 1990 ihren Kindern, bei bestimmten Liegenschaften den Kindern und einander wechselseitig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;GGG 1984 §15 Abs2;ZPO §11;
Rechtssatz: Das Gesetz trifft keinen Unterschied, ob die Parteienhäufung auf Klägerseite oder Beklagtenseite stattfindet (Hinweis E 28.1.1982, 1669/80), zumal die Gebührenpflicht zunächst den Kläger, dann aber den Rechtsmittelwerber - also gegeb... mehr lesen...
Am 28. Oktober 1993 brachte die Erstbeschwerdeführerin einerseits und die Zweit- und Drittbeschwerdeführer andererseits gegen die R. GesmbH beim Landesgericht Salzburg aufgrund von (jeweils höheren) Honorarforderungen getrennte Klagen auf Zahlung von je S 1,000.000,-- ein. Für beide Klagen wurde die Gerichtsgebühr nach TP1 des GGG auf der Bemessungsgrundlage von je S 1,000.000,-- entrichtet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. November 1993 wurden die beiden Verfahr... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;ZPO §11;
Rechtssatz: § 15 Abs 2 GGG sieht vor, dass mehrere von Streitgenossen geltend gemachte Ansprüche zusammenzurechnen sind; dies gilt sowohl für die materielle als auch für die formelle Streitgenossenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996160276.X03... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 §7 Abs4;ZPO §11;ZPO §187;
Rechtssatz: Die bloße Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten macht die verschiedenen Kläger oder Beklagten noch nicht zu Streitgenossen (Hinweis Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, 02ter Bd, Anm. 10 zu § 187 ZPO; OGH vom 17.10.1996, 8 Ob 2140... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, ihrer Ergänzung und der in Kopie beigeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer waren jene Kläger, die gegen die im hg. Verfahren 97/16/0053 beschwerdeführende Partei "W-Gesellschaft m.b.H." zu 3 C 736/93v des BG Korneuburg eine Klage auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes (konkret: Wohnungseigentum) eingebracht hatten. Ebenso wie der Kostenbeamte in dem, dem ziti... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 §7 Abs4;WEG 1975 §25;ZPO §11;
Rechtssatz: Mehrere Kläger, die Streitgenossen iSd § 11 ZPO sind, trifft die Solidarverpflichtung zur Zahlung eines auf Grund des gesamten Klagebegehrens aller Streitgenossen zu berechnenden Gebührenbetrages (Hinweis E 24.5.1967, 1572/66). Auf da... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...