Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer in der Strafsache gegen Hubert H***** wegen §§ 15, 107 Abs 1 StGB, AZ 13 Hv 177/08t des Landesgerichts für Strafsachen Graz (11 Bs 40/09d des Oberlandesgerichts Graz), über den Ablehnungsantrag des Hubert H*****, vertreten durch Dr. Martin Lichtenegger, Rechtsanwalt in Graz, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Graz ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Tulln vom 29. Juli 1998, GZ 7 U 158/97g-17, wurde Herbert H***** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Beschluss desselben Gerichts vom 28. November 2007, GZ 7 U 158/97g-34, wurde ein Antrag des Genannten auf Wiederaufnahme des bezughabenden Strafverfahrens abgewiesen. Zugleich mit einer gegen diesen Beschluss erhobenen Beschwerde stellte der Verurtei... mehr lesen...
Gründe: Mit Eingabe vom 23. November 2007 (ON 352) beantragte der Beschuldigte Hannes K*****, das gegen ihn und weitere Personen beim Landesgericht für Strafsachen Graz zu AZ 19 Ur 137/06f anhängige Strafverfahren gemäß § 62 StPO (aF) dem Landesgericht Leoben bzw dem Landesgericht Klagenfurt zuzuweisen. In seiner
Begründung: wies er - unter Anführung zahlreicher Belegstellen - darauf hin, dass sowohl seitens der Staatsanwaltschaft Graz (insbesondere durch deren Pressesprecher) als a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emmanuel Obinali C***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt Mit dem angefochtenen Urteil wurde Emmanuel Obinali C***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge gewerbsmäßig und als Mitglied einer kriminellen Vereinigun... mehr lesen...
Gründe: In der von Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 2005, GZ 28 Hv 121/00-1789, mit welchem der Antrag des Einschreiters auf Einbeziehung des Strafverfahrens in das Verfahren zum AZ 28 Hv 109/99 des Landesgerichtes Innsbruck abgewiesen worden war, erhobenen Beschwerde beantragte dieser die Delegierung dieses Verfahrens „an ein nicht involviertes Gericht“ (anderes Oberlandesgericht), weil „gegen das Oberlandesgericht Amtshaf... mehr lesen...
Norm: StPO §62StPO §63 AStPO §74
Rechtssatz: Die pauschale Behauptung von Ablehnungsgründen nicht namentlich genannter Richter stellt keinen Delegierungsgrund dar. Erst wenn infolge festgestellter (§ 74 StPO) Befangenheit der Richter des Gerichtshofes eine Ratskammer zur Entscheidung über den Subsidiarantrag mit unbefangenen bei diesem Gericht ernannten Richtern nicht mehr besetzt werden kann, wäre eine Delegierung erforderlich. ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat eine Anzeige des Dkfm. Erich F*****, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschloss, gegen den Richter des Landesgerichtes Klagenfurt Dr. Sch*****, den Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Dr. S***** und den Rechtsanwalt Dr. K***** wegen Vorwürfen in Richtung §§ 146f ua StGB am 9. November 2004 nach § 90 Abs 1 StPO zurückgelegt. Hierauf beantragte der Privatbeteiligte mit Schriftsatz vom 22. November 2004 die Einleitun... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht Korneuburg zu AZ 603 Hv 3/03m anhängigen Verfahren gegen Rosa und Manuela G***** wurde in der Hauptverhandlung am 11. Februar 2003 das Verfahren gegen die Erstangeklagte Rosa G***** wegen deren Abwesenheit zur Vermeidung von Verzögerungen gemäß § 57 Abs 1 StPO ausgeschieden. Die Zweitangeklagte Manuela G***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges als Beteiligte nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall und 12 dritter Fall StGB s... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 5. August 1997 (ON 123 iVm 148) wurde unter anderem Ing. Walter Me***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Anlässlich seines Wiederaufnahmeantrages lehnte er alle Gerichtspersonen des Landes- und Oberlandesgerichtes Innsbruck als befa... mehr lesen...
Gründe: Mit der
Begründung: , daß die Erstbeschuldigte mit einem Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz verheiratet ist, lehnte der Subsidiarankläger mit Bezug auf seinen bei diesem Gericht gestellten Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung (§ 48 Z 1 StPO) "alle Ratskammern des Gerichtssprengels des Oberlandesgerichtes Graz" ab und beantragte, "die Entscheidung über die Subsidiaranklage an die Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck, in eventu an die Ratskammer eines... mehr lesen...
Norm: StPO §74StPO §74aStPO §238 Abs1
Rechtssatz: Über die während der Hauptverhandlung erklärte Ablehnung eines Berufsrichters entscheidet gemäß § 238 Abs 1 StPO nicht der Vorsitzende, sondern der Gerichtshof unter Beteiligung des abgelehnten Richters. Entscheidungstexte 12 Os 50/95 Entscheidungstext OGH 14.11.1996 12 Os 50/95 Europ... mehr lesen...
Norm: StPO §48StPO §62StPO §74
Rechtssatz: Nach Abtretung der Strafsache an den örtlich zuständigen Gerichtshof erster Instanz hat dieser auch über den (erneut gestellten) Subsidiarantrag zu befinden, ungeachtet daß dieser Antrag nicht unmittelbar bei ihm, sondern vorerst beim abtretenden Landesgericht eingebracht wurde. Die Ablehnung der Richter dieses (nicht zuständigen) Landesgerichtes ist damit gegenstandslos. Dies gilt demzufolge auch für ... mehr lesen...
Norm: StPO §63 AStPO §74
Rechtssatz: Sollte der - nach Abweisung der ihn selbst betreffenden Ablehnung durch den OGH zu Entscheidung über weitere, gegen Gerichtshöfe erster Instanz gerichtete Ablehnungsanträge berufene - Gerichtshof zweiter Instanz infolge Befangenheit aller Gerichtshöfe erster Instanz nicht in der Lage sein, einen ihm unterstellten Gerichtshof zur Entscheidung über den vorliegenden Subsidiarantrag zu bestimmen, müßte er in sin... mehr lesen...
Gründe: Dr.Friedrich Wilhelm K*** brachte noch vor Zustellung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 29.Juni 1989, GZ 11 Ns 11/89-6, mit welchem seine im Disziplinarverfahren AZ Ds 6/88 dieses Gerichtes abgegebene Erklärung, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger abzulehnen, für nicht gerechtfertigt erkannt wurde, eine "Ergänzung" seines jener Entscheidung zugrundeliegenden "Antrages" vom 22.Mai 1989 ein (ON 1), der - wie nunmehr in einer "Mitteilung" v... mehr lesen...
Norm: RDG §115 Abs2StPO §67 AStPO §68StPO §69StPO §70StPO §71StPO §72StPO §73StPO §74
Rechtssatz: Die Bestimmungen der StPO über die Ausgeschlossenheit und Befangenheit (§§ 67-74) sind zwar materiell auch in Richterdisziplinarsachen anzuwenden, jedoch liegt in der Ausübung des (im RDG zusätzlich gewährten) Rechtes, zwei Mitglieder des Disziplinarsenates ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können, keine wie immer geartete Bescheinigung, dass der... mehr lesen...
Norm: OGHG §5RDG §111RDG §115 Abs2StPO §74
Rechtssatz: Beim Disziplinarsenat handelt es sich um kein eigenes Gericht (für dessen funktionelle Zuständigkeit § 74 StPO sinngemäß angewendet werden könnte), sondern um eine vom Gesetzgeber dem jeweiligen Gerichtshof (Oberlandesgericht oder Oberster Gerichtshof) zugewiesene (weitere) Kompetenz. Da der Oberste Gerichtshof grundsätzlich in Senaten zu entscheiden hat (§ 5 OGHG) und im Gesetz insoweit ke... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der am 19., 20. und 26.Jänner 1987 (ON 427, 429 und 440) gemäß § 276 a StPO neu durchgeführten Hauptverhandlung wurde am letzten Verhandlungstag vorerst das Verfahren in Ansehung der Fakten laut der ausgedehnten (S 349 f./X) Anklageschrift vom 30.Juli 1986 (ON 53 in Band VIII) gemäß § 57 StP ausgeschieden (S 351/X) und sodann über vier noch unerledigte Fakten aus der Anklageschrift vom 18. September 1979 (ON 93) das Urteil ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem einhelligen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden Egon H*** und Johann M*** - im zweiten Rechtsgang abermals - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB aF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 20. Februar 1986 in Völs in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) durch die unter Vorhalt einer Pistole erfolgte Äußerung "Überfall, alle hinlegen ! Aufsperren ! Schlüssel her ! Fünf Minute... mehr lesen...
Gründe: Josef M*** begehrte in einem mit 26.August 1987 datierten, beim Obersten Gerichtshof jedoch erst am 29.Oktober 1987 eingelangten Schriftsatz eine "Revision" der Urteile des Kreisgerichtes Leoben vom 13.Februar 1952, GZ 9 Vr 1619/51-24, und vom 24.Mai 1954, GZ 10 Vr 1574/50-64. Ihrem Inhalt nach wäre diese Eingabe als Wiederaufnahmebegehren zu deuten. Rechtliche Beurteilung In einer weiteren Eingabe vom 21.November 1987 brachte Josef M*** jedoch zum ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bernhard E*** lehnte in dem ihn betreffenden Sachwalterschaftsverfahren die Erstrichterin als befangen ab. Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Ablehnungsantrag als unbegründet zurück. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Rekurs des Betroffenen mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und einem für Justizverwaltungssachen zuständigen Senat d... mehr lesen...
Norm: AVG §56B-VG Art94B-VG §130GOG §22 Abs3JN §23StPO §74
Rechtssatz: Bei der beschlußmäßigen Erledigung eines Ablehnungsantrages durch den Gerichtsvorsteher bzw Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz handelt es sich um einen der Überprüfung durch den VwGH entzogenen Akt der Rechtsprechung. VwGH vom 20.12.1956, Z 2435/56; Veröff: EvBl 1957,410 (38) Entscheidungstexte 6 Ob 708/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf B*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3, erster und dritter Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil er Schmuckstücke im Werte von mehr als einer Million Schilling, welche Paul D*** und Johann S*** zum Nachteil der Erika H*** in der Nacht zum 4. Februar 1984 in Graz erbeuteten, gekauft hat. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 2, 3, 4 und 5 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigke... mehr lesen...
Norm: StPO §74StPO §238StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Allein darin, daß dem Verteidiger im Rahmen einer prozeßleitenden Verfügung in der Hauptverhandlung nicht sofort (wohl aber im weiteren Verlauf) die Möglichkeit eingeräumt wurde, Beweisanträge zu stellen, liegt keine Beeinträchtigung von Verteidigungsrechten des Angeklagten vor. In einer solchen Erledigung der Beweisanträge kann auch eine Befangenheit des Vorsitzenden nicht erblickt werden.... mehr lesen...
Norm: StPO §74StPO §352 ff
Rechtssatz: Einer abweislichen Entscheidung über einen Ablehnungsantrag kommt gegenüber einem neuerlichen, inhaltlich gleichen - wenn auch in der Hauptverhandlung gestellten - Ablehnungsantrag Rechtskraftwirkung zu. Entscheidungstexte 12 Os 171/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 12 Os 171/86 European Ca... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.März 1951 geborene Automatenaufsteller Wilhelm Maximilian H*** ist des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 (lit. a) FinStrG schuldig erkannt worden. Darnach hat er von 1982 bis 22.August 1983 in Haibach und anderen Orten eingangsabgabepflichtige Waren im Gesamtwert von 3,980.381 S, nämlich 15 kg Zahngold im Wert von 3,690.750 S (1), Schmuckstücke, Münzen, eine Herrenarmbanduhr und einen Goldbarren im Gesamtwert von 165.200 S... mehr lesen...
Norm: StPO §72StPO §74
Rechtssatz: Kritik an einem konkreten Akt der Justizverwaltung begründet weder Befangenheit des Präsidenten eines Gerichtshofes zweiter Instanz, geschweige denn Befangenheit der übrigen - bei ihrer Rechtsprechung unabhängigen - Mitglieder des OLG. Entscheidungstexte 12 Ns 22/86 Entscheidungstext OGH 27.11.1986 12 Ns 22/86 ... mehr lesen...
Gründe: Im oben angeführten Strafverfahren lehnte der Angeklagte den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien und "damit alle Richter" dieses Gerichtshofes als befangen ab, weil der Präsident des Gerichtshofes zweiter Instanz in einer Verwaltungssache "durch eine ungeschickte Formulierung" in einer Eingabe des Angeklagten vor die Entscheidung gestellt worden sei, entweder gegen den Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und den Leiter des landesgerichtlichen Gefangen... mehr lesen...