RS OGH 1986/11/27 12Ns22/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1986
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Norm

StPO §72
StPO §74

Rechtssatz

Kritik an einem konkreten Akt der Justizverwaltung begründet weder Befangenheit des Präsidenten eines Gerichtshofes zweiter Instanz, geschweige denn Befangenheit der übrigen - bei ihrer Rechtsprechung unabhängigen - Mitglieder des OLG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096861

Dokumentnummer

JJR_19861127_OGH0002_0120NS00022_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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