Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden DI Peter S***** und Johann W***** - dieser teils als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG - der Finanzvergehen der Abgabehinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach haben sie „in Salzburg und zwar DI Peter S***** als faktischer Geschäftsführer und Johann W***** als nomineller Geschäftsführer der H***** GesmbH in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs-... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 iVm § 488 Abs 4 StPO) - ausgefertigtem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Salzburg vom 25. Juni 2008, GZ 38 Hv 193/07b-38, wurde Friedrich K***** von der wider ihn wegen des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB erhobenen Subsidiaranklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der im Urteil zwingend vorzunehmende Ausspruch über die Verpflichtung des Subsidiaranklägers zum Kostenersatz (§ 390 Abs 1 StPO) unterblieb eben... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - so die vom Erstgericht vorgenommene Subsumtion - Siegfried Z***** „der Verbrechen nach § 28 Abs 3 SMG" (gemeint offenbar § 28 Abs 3 erster Fall SMG aF; A/I), „der Verbrechen nach § 28 Abs 2 (4. Fall) SMG" (gemeint offenbar § 28 Abs 2 erster Fall SMG aF) „iVm § 15 StGB" (A/III), „der Vergehen nach § 27 Abs 1 (1., 2. und 6. Fall)" (gemeint offenbar: SMG aF; B/I), Andreas K***** „der Verbrechen nach § 28 Abs 2 (1. Fall) SMG" aF (A/II), „de... mehr lesen...
Gründe: In der Ausgabe Nr 18 des Wochenmagazins „p*****" vom 2. Mai 2005 wurde ein Lichtbild des vor einem Rednerpult stehenden Antragstellers Siegfried K***** mit dem Begleittext „Wehrmachtsdeserteure sind Kameradenmörder" veröffentlicht. Dieses Foto ist Teil eines die Seiten 16 bis 20 umfassenden Artikels, der sich unter dem Titel „Gespenster der Gegenwart" und der Subunterschrift „NS Revisionismus. Mitten in die Jubiläumsfeier der Republik platzen verhamlosende Äußerungen über di... mehr lesen...
Gründe: Im Privatanklageverfahren der C***** (C***** Inc.) und der Ca***** GmbH gegen Mag. Axel H***** wegen des Vergehens nach § 60 Abs 1 zweiter Fall Markenschutzgesetz, AZ 42 Hv 26/04y des Landesgerichtes Wiener Neustadt, wurde der Beschuldigte mit Urteil vom 27. Oktober 2004 (ON 34), mangels subjektiver Tatbestandsverwirklichung (im zweiten Rechtsgang neuerlich) von der wider ihn erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Im Privatanklageverfahren der C***** (... mehr lesen...
Norm: GEG §8 Abs1, §6 StPO §389
Rechtssatz: Der Anspruch des Bundes auf Bezahlung der Kosten des Strafverfahrens verjährt in fünf Jahren ab Ablauf des Jahres, in dem der Kostenanspruch entstanden ist. Anzuknüpfen ist an die Rechtskraft des im Urteil enthaltenen Ausspruches über die Verpflichtung zum Ersatz der Verfahrenskosten. Der Auftrag zur Zahlung der Geldstrafe ist ein Bescheid, der im ordentlichen Rechtsweg nicht überprüft werden kann. ... mehr lesen...
Begründung: *****wurde mit dem in seiner Abwesenheit gefällten Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirchen vom 24.03.1994, 5 U 33/95-5, wegen des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 2 WaffG (in der Fassung des BGBl. Nr. 443/1986) zur Geldstrafe von 30 Tagessätzen à ATS 100,--, im Nichteinbringungsfall zu 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und gemäß § 389 (Abs 1) StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Das Urteil erwuchs am 19.04.1994 in Rechtskraft. Im Rahmen der Endverfügung best... mehr lesen...
Begründung: In der Hauptverhandlung vom 16.12.2003 nahm der Beschuldigte Gerhard W***** das Anbot an, binnen 14 Tagen ein Bußgeld von EUR 500,-- an das Gericht und einen Schadensbetrag von EUR 500,-- an den Privatbeteiligten je binnen 14 Tagen zu bezahlen. Nachdem er diese Zahlungen geleistet hat, stellte der Richter mit Beschluss vom 8.1.2004, GZl. 36 Hv 230/03f-11, das Verfahren gegen Gerhard W***** gemäß § 90c StPO ein. Den folgenden Antrag des Privatbeteiligten auf Bestimmung d... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs4StPO §90cStPO §389
Rechtssatz: Im Falle der Einstellung des Verfahrens nach dem IXa. Hauptstück der StPO gibt es keinen Ausspruch über die Kostenersatzpflicht. Daher hat der Privatbeteiligte mangels Anwendbarkeit des § 393 Abs 4 StPO keinen Anspruch auf Bestimmung der Kosten im Strafverfahren. Entscheidungstexte 6 Bs 87/04 Entscheidungstext OLG Innsbruck 16.03.2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des wegen des Vergehens der gerichtlich strafbaren Schlepperei nach §§ 104 Abs 1, 105 Abs 1 Z 1, Abs 2 FrG rechtskräftig verurteilten Jacob O***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Korneuburg vom 25. November 1998 (ON 46), womit sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des wegen des Vergehens der gerichtli... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StPO §389StPO §392
Rechtssatz: Da im Verfahren nach § 21 Abs 1 StGB keine Kostenersatzpflicht besteht, ist ein Sachzusammenhang mit der Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde, der die Kompetenz des OGH auch in Ansehung der Kostenbeschwerde begründen könnte, nicht gegeben. Entscheidungstexte 14 Os 133/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 14 Os 133/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf2JN §1 DIcStPO §389StPO §390
Rechtssatz: Die strafverfahrensrechtliche Regelung des Kostenersatzes gegenüber der bürgerlich - rechtlichen Schadenersatzregelung ist eine die letztere ausschließende Sonderregelung abschließender Natur, womit Anspruchskonkurrenz zu verneinen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 640/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 640/94 Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 21.Jänner 1991, GZ U 440/90-13, wurde die am 1.März 1949 geborene Hausfrau Adelheid G***** von der wider sie durch Anna K***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB erhobenen Subsidiaranklage gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der gemäß dem § 366 Abs. 1 StPO mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten Anna K***** wurde gemäß dem § 390 Abs. 1 StPO der Ersatz der Koste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton L***** entgegen dem auf seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 1 StGB gerichteten Antrag der Staatsanwaltschaft (§ 429 Abs. 1 StPO) der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (1) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt und hiefür bestraft (§ 434 Abs. 1 StPO). Gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO wurde der Widerruf einer bedingten Entlas... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch hinsichtlich zweier Anklagepunkte enthaltenden Urteil wurde Christian G***** der Vergehen (1.) des Diebstahls nach § 127 StGB, (2.a) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB, (2.b) der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB und (3.) des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zu 1.) am 15.Dezember 1990 am Hauptbahnhof... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.Oktober 1988, GZ 2 a E Vr 6089/88-13, wurde Klaus N*** von der seitens der Privatanklägerin Sieglinde N*** gegen ihn wegen des Vergehens des Mißbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nach § 120 Abs. 2 StGB erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil enthält - entgegen der Vorschrift des § 390 Abs. 1 zweiter Satz StPO - keinen Kostenausspruch. Gegen das - im ... mehr lesen...
Gründe: Nach einem Verkehrsunfall wurde das beim Bezirksgericht Innsbruck zu 10 U 755/87 (jetzt: 10 U 619/88) gegen Monika R*** wegen § 88 StGB anhängig gewordene Strafverfahren mit Beschluß vom 23. Februar 1988 gemäß § 90 (Abs. 1) StPO eingestellt (S 3). Nachdem der Privatbeteiligte Albert S*** gemäß § 449 StPO den Antrag auf gesetzliche Bestrafung der Monika R*** gestellt hatte, wurde die Genannte mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 3.April 1989, GZ 10 U 619/88-25, des... mehr lesen...
Gründe: In den beiden Ausgaben der Tageszeitung "K***" vom 12. und 26. Feber 1989 wurde jeweils im Rahmen der Kolumne "Menschlich gesehen - Kleines Wochen-Lexikon" folgender gleichlautender Text veröffentlicht: " 'HTU-Info': Schon seit langem umstrittenes offizielles Organ der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien, in dem ganzseitig für die Opernballdemonstration geworben wurde und von dem sich die Österreichische Hochschülerschaft distanzierte. Vorsitzende... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Matthias T*** und Helmut S*** (zu 1.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu 2.) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB und (zu 3.) des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben Matthias T*** und Helmut S*** am 5. November 1988 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (zu 1.) Julius ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 42-jährige Michael H*** (zu A/I und II) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und (zu B/I und II) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Klosterneuburg A/ nachgenannte unmündige Personen zu wiederholten Malen auf andere Weise als durch Beischlaf, nämlich dadurch, daß er sie veranlaßte, seinen Geschlechtsteil bis zum Samenerguß zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 25-jährige Christian G*** (zu I/) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, (zu II/) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, (zu III/1 und 2) des Vergehens (richtig: Verbrechens) des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 (zweiter Strafsatz) StGB und (zu IV/1 und 2) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erkann... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1954 geborene pensionierte Oberleutnant des Bundesheeres Josef Maria M***-G*** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er Taten, die jeweils mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sind, nämlich das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (1) und die Verbrechen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1, dri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Rottenmann vom 31. August 1988, GZ. U 19/88-19, wurde der am 24.Mai 1961 geborene Angeklagte Thomas S*** von der gemäß § 449 StPO erhobenen Subsidiaranklage, er habe am 4.Jänner 1988 auf dem Flugplatz Trieben als Tandem-Springer (Fallschirmspringer) seinen Passagier Dr. Gottfried G*** dadurch, daß er infolge Unachtsamkeit eine falsche Landeeinteilung wählte, fahrlässig am Körper verletzt, wodurch Dr. Gottfried G*** einen Oberschenkelhalsb... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Kindberg vom 17.November 1988, GZ U 80/88-12, wurde Theresia S*** von dem gegen sie vom Subsidiarankläger Walter M*** wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellten Strafantrag gemäß § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen. Dem gemäß § 366 Abs. 1 StPO mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten Walter M*** wurde gemäß § 390 (Abs. 1) StPO der Ersatz der Kosten des Verfahrens auferlegt. Die vom Subsidiaranklä... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg wurde Josef S*** von der von Leopold J*** und Robert K*** erhobenen Privatanklage wegen Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil enthält entgegen der Vorschrift des § 390 Abs. 1 (zweiter Satz) StPO keinen Kostenausspruch. Der (durch einen Verteidiger vertretene) Beschuldigte Josef S*** ließ es (trotz des unterbliebenen Kostenausspruches) unbekämpft. Die von d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 11.März 1986, GZ U 1541/85-20, wurden Thomas N*** und Markus S*** von der durch den Privatbeteiligten Cemal S*** erhobenen Subsidiaranklage wegen Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil, das unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, enthält keinen Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Subsidiaranklägers (§ 390 Abs. 1 StPO). In der Folge beantragten die fre... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des vom öffentlichen Ankläger gestellten Strafantrages erkannte das Bezirksgericht Völkermarkt mit Urteil vom 28. April 1988, GZ 3 U 167/87-19, Kurt K*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 (erster Fall) StGB schuldig und verurteilte ihn (nach dem ersten Strafsatz des § 88 Abs. 4 StGB) zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen - Geldstrafe, nach dem § 389 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens sowie... mehr lesen...