RS OGH 1995/9/14 14Os133/95

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Veröffentlicht am 14.09.1995
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Norm

StGB §21 Abs1
StPO §389
StPO §392

Rechtssatz

Da im Verfahren nach § 21 Abs 1 StGB keine Kostenersatzpflicht besteht, ist ein Sachzusammenhang mit der Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde, der die Kompetenz des OGH auch in Ansehung der Kostenbeschwerde begründen könnte, nicht gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090293

Dokumentnummer

JJR_19950914_OGH0002_0140OS00133_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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